Finanzberichte Bistum Essen

Das Bistum Essen arbeitet seit 2011 mit der Doppelten Kaufmännischen Buchführung und erstellt am Jahresende, wie andere Unternehmen, eine zu einem Finanzbericht zusammengefasste Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Letztere nennt das Bistum allerdings Ergebnisrechnung, da es sich als ein Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht ansieht. Diesen Bericht, auch Jahresabschluss genannt, prüfen unabhängige Wirtschaftsprüfer auf Ordnungsmäßigkeit.

Die Pfarreien des Bistums tun dieses übrigens NICHT, obwohl sie ebenfalls die technischen Mittel dazu hätten. Sie halten ihre finanzielle Situation weiterhin geheim. Das ist nach wie vor ein „Politikum“ und wird von unsere-kirche-2030 ausdrücklich kritisiert.

Die Dokumente, die das Bistum veröffentlicht, heißen seit einer Zeit offiziell Finanzbericht, gefolgt von der jeweiligen Jahreszahl. Früher war die Bezeichnung Haushaltsbericht üblich, man hört auch oft noch Jahresbericht oder Jahresabschluss. Haushaltsberichte werden auch heute noch erstellt, sind allerdings Ertragsrechnungen mit geplanten Zahlen, keinen Ist-Zahlen.

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Bistum macht in 2020 Überschuss trotz Bilanzverlust

In einem Artikel über Herz Jesu in der WAZ-Mülheim vom 07.01.2023 macht Ulrich Lota, Sprecher des Bistums Essen, die Aussage, dass das Bistum im Jahr 2020 „einen Verlust in Höhe von 3,4 Millionen € ausgewiesen hat.“

Das ist nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz wahr.

Denn wir werden weiter unten sehen, dass das Bistum ein Ordentliches Geschäftsergebnis, auch Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genannt, in Höhe von 3,1 Millionen Euro erzielt hat, positiv, wohlgemerkt, kein Verlust. Die beiden Zahlen sehen zum Verwechseln ähnlich aus. Das ist zwar kein großes Plus, aber in der Coronazeit durchaus achtbar.

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Klare Worte aus Rom

Es kann doch nicht sein, dass die Hirtenaufgabe eines Pfarrers oder Bischofs darin besteht, das finanzielle Überleben des Bistums zu sichern. So denken aktive Gemeinden, deren Kirchen in Gefahr sind, aufgegeben und profaniert zu werden. Mit Recht – wie ein Lehrschreiben des Papstes vom Juli 2020 zu erkennen gibt.

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