Im November 2017 hat die Pfarrei ihr Votum zum Pfarreientwicklungsprozess PEP verabschiedet. Es wurde erst im Januar 2018 öffentlich vorgestellt. Sie hat sich damit ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Siehe diese Beschreibung und das Votum selbst.
VISION
Überschrift und Kernidee des Votums ist „Zusammen Wachsen“, ein Wortspiel. Es soll heißen, zu wachsen und sich zu verbinden, gemeinsam unterwegs zu sein, an einem Strang zu ziehen, zu kommunizieren, sich die Hand zu reichen und in die gleiche Richtung zu gehen. Die Impulse von Franziska Parzinger auf jener Seite drücken genau diese Vision aus.
„Gehen wir einen großen Schritt“, schrieb Propst J. Schmidt im Vorwort des Votums. Viele erfolgreiche kleine Schritte machte der Propst in den vorigen zehn Jahren aus, seitdem die große Propsteipfarrei durch Fusion gegründet wurde. Aber nun sollten die Schritte größer werden. Rückläufige Katholikenzahl – teils natürlicher Rückgang, teils Austritte – weniger werdende Priester – aus bekannten Gründen – und die stetig sinkenden Finanzmittel ließen kaum eine andere Wahl. Es würde Veränderungen von Strukturen geben müssen. Andererseits müsste sich die Pfarrei „entwickeln“, um weiter die Menschen mit Gott verbinden zu können. Damit war die Hoffnung verbunden, auch neue Erfahrungen zu machen, die man am Anfang des Weges noch nicht alle kennen könne.
PASTORALE ERGEBNISSE
Es gab viele Rückmeldungen und kontroverse Diskussionen, nachdenkliche Gespräche und konstruktive Anregungen. Dabei merkten die Beteiligten, dass alle stark im Gewohnten verwurzelt sind und neue Wege schwer fallen. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Mitarbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in eigenen Themengruppen ihre Anliegen sammelten und bei verschiedenen Gelegenheiten ihre Wünsche vortrugen.
Im Votum (Kap 1 – 5) stehen eigentlich nur gute und richtige Formulierungen. Auf diesen 22 von 40 Seiten „stimmt“ praktisch jede Überlegung und niemand möchte das Werk zerteilen und in Stücke reißen. Alles, was das Votum zu den pastoralen Orten und den Aufgaben der Seelsorge sagt, kann man nur unterstreichen. Einzelne Ziele mögen auch zu hoch gehängt worden sein, wie der Ausbau der Fahrdienste oder eine „mobile Caritas“ auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen. Man darf jedoch dabei nicht übersehen, dass die lange Lähmung durch Corona manches nicht zur Entfaltung hat kommen lassen. Die zwei geplanten „Willkommenscenter“ sieht man nicht so deutlich. Die Flüchtlingsfrage hält alle natürlich in Atem, jetzt wieder neu durch den Kampf der Ukraine.
WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNISSE
Die Kap. 6 – 8 sind sehr angreifbar. Sie beschreiben die wirtschaftlichen Perspektiven und nehmen den zweiten großen Raum ein (Seite 23 bis 35). Die vielen am Votum mitarbeitenden ehrenamtlichen Menschen haben wohl kaum geahnt, was alles in diesen Bereich fällt und welche sehr gravierenden Vorschläge hier von der Arbeitsgruppe „Ressourcen“ erwartet wurden.
Welche wirtschaftlichen Perspektiven sind das? – Ist die Pfarrei mit einem „Unternehmen“ zu vergleichen, welches Dienstleistungen (Seelsorge) erbringt und dafür Einnahmen erzielt? Wohl kaum – so ist das bestimmt nicht gemeint. Aber es geht um Geld. Neben vier(!) pastoralen Arbeitsgruppen und einer fünften sog. „Resonanzgruppe“ gab es eine Gruppe mit dem undeutlichen Namen „Ressourcen“, welche die wirtschaftliche Entwicklung der Pfarrei in den Blick nahm. Daraus entnimmt man zunächst, dass pastorale Aspekte der Pfarrei eigentlich die größere Bedeutung haben sollten.
Aber in den zwölf Seiten dieser wirtschaftlichen Frage steckt großer Sprengstoff. Das Votum selbst stellt die Fakten nur sehr ungenau und teilweise unzutreffend dar. Wir lesen zwar noch mit Genugtuung, dass der Pfarrhaushalt bis 2016 immer leicht positiv abschloss, aber konkrete Bilanzen mehrerer Jahre legt das Votum nicht vor.
Um das Jahr 2016 müssen offenbar Änderungen eingetreten sind. Welche mögen das sein? Das Votum selbst ist da gar nicht informativ. Nur von einer neuen kaufmännischen Buchhaltung ist die Rede. In der Tat! Wie man anderen Quellen entnehmen muss (Kirchliches Amtsblatt) war die Pfarrei laut Dekret des Bischofs verpflichtet, vom 1. Januar 2015 die alte sog. „kamerale“ Buchhaltung – der Name leitet sich von der „Kammer“ eines Fürsten oder Landesherren ab – durch die im privaten Wirtschaftsleben übliche „doppelte“ Buchhaltung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu ersetzen. Das hat sie anscheinend getan, ohne es seinerzeit zu veröffentlichen.
Sie hätte auch ihre Eröffnungsbilanz und in 2016 auch ihre erste Bilanz für 2015 veröffentlichen können. Beides hat sie nicht getan. Statt dessen blieb sie vermutlich dabei, nur ihre aus der kameralen Zeit gewohnte Haushaltsrechnung, also eine Gewinn und Verlustvorschau, auch Jahresbudget genannt, für kurze Zeit zur persönlichen Einsicht auszulegen, also Planzahlen, keine Ist-Zahlen.
ES FEHLT GELD
Das Votum fährt fort, dass „dadurch“, gemeint ist die Umstellung der Buchhaltung, nun Fehlbeträge oder Verluste entstanden sind. Das ist sowohl FALSCH als auch WAHR. Die Wahrheit ist jedoch differenzierter.
Das Votum verwechselt den Begriff des Fehlbetrags (in der Gewinn und Verlustrechnung) mit dem Bilanzverlust, was was in Presse und Öffentlichkeit leider immer wieder zu beobachten ist.
Der Fehlbetrag ist ein negativer Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung, also wenn die tatsächlichen Ausgaben über den tatsächlichen Einnahmen liegen. Der Bilanzverlust entsteht, wenn man Rückstellungen für zukünftige, aber noch nicht eingetretene Ausgaben, ebenfalls in die Bilanz einstellt. Man bereitet sich also durch internes „Ansparen“ auf zukünftige, mehr oder weniger sicher erscheinende Ausgaben vor, was prinzipiell durchaus eine vorsichtige Strategie ist.
In Wahrheit, und das hätte man sofort gesehen, wenn die Pfarrei die Bilanz veröffentlicht hätte, war das Betriebsergebnis der Pfarrei, d. h. ihr Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung, auch im Jahr 2016 wohl noch ausgeglichen (was kirchentypisch immer mit „ausgeglichener Haushalt“ beschrieben wird). Nur hatte sie erstmalig, was sie in den Jahren vorher nie getan hatte und auch nicht tun konnte, weil das in der kameralen Buchhaltung nicht geht, eine Rückstellung in erheblicher Höhe in die Bilanz eingestellt und dadurch einen rechnerischen Bilanzverlust erzeugt.
Wo kommt diese Rückstellung her, wie hoch ist sie genau und welche Bedeutung hat sie? Das Votum schweigt sich darüber leider aus. Es berichtet jedoch vom Jahr 2017, also dem Jahr, in dem das Votum geschrieben und beschlossen wurde, urplötzlich von einem Fehlbetrag im Haushalt von gut 25% der Einnahmen (ca. 1 Mio. €). Das war es, konkreter wird es nicht. Das Votum klärt nicht, dass es ein Bilanzverlust ist. Auch in diesem Jahr wäre das Betriebsergebnis vermutlich ausgeglichen gewesen.
Das Votum spielt dann die Personalkosten (42,4%) etwas in den Vordergrund, sowie andere Kosten für Energie und Instandhaltung, aber die sind NICHT die Ursache, des Bilanzverlustes(!) wohlgemerkt. Hohe Personalkosten ziehen allenfalls das Betriebsergebnis ins Minus.
„Rücklagen für die Instandhaltung der Bauwerke“ – das Votum bringt diesen Begriff ganz kurz und unauffällig an. Genau – DAS ist die Ursache für die abrupt auftretenden Fehlbeträge, auch nicht im Pfarrhaushalt, sondern in ihrer Bilanz. Denn solche (verbindlichen) Rücklagen hatte es vorher in der Vergangenheit NIEMALS gegeben.
Man kann dem Votum den Vorwurf nicht ersparen, eine muntere Begriffsverwirrung zu betreiben. Einerseits trennt es den Begriff Haushalt nicht von Bilanz ab, ja verwendet letzteren nicht ein einziges mal. Andererseits verwechselt es Fehlbetrag (negatives Betriebsergebnis) mit Bilanzverlust – wie sollte man das auch richtig machen, wenn man Bilanz nicht erwähnt. Und zu guter letzt spricht das Votum von Rücklagen, wenn es korrekterweise Rückstellungen sagen müsste. Mit dieser Unsauberkeit befindet es sich in bester Gesellschaft, denn das Bistum spricht auch ständig von „zweckbestimmten“ Rücklagen, wenn es wirklich Rückstellungen meint.
Wie man sieht, hat das Bistum mit Einführung der doppelten Buchhaltung eine wichtige Spielregel neu eingeführt.
Das Bistum fordert solche zweckbestimmten Rücklagen ab sofort für alle pastoral notwendigen Gebäude (A-Gebäude). Nur für von der Pfarrei nicht als ganz so notwendig erachtete Gebäude (B, C1, C2), muss sie solche Rücklagen nicht in Ihre Bilanz einstellen; die sind also keine Verlustbringer. Pastoral notwendig sind aber vor allem die Kirchen! Welche Kirchen soll St. Ludgerus aber als notwendig bezeichnen? Die Basilika können wir außerhalb der Betrachtung lassen, da sie durch ein historisches „Patronat“ des Landes NRW vollständig vom Land erhalten wird. Die Pfarrei nutzt also die Basilika, abgesehen von Heizung, Reinigung, Schmuck, vollkommen kostenlos, ein Geschenk nach dem sich andere Pfarreien des Bistums „die Finger lecken“ würden. Aber da sind ja noch andere Kirchen: sollen die alle erhalten bleiben, sind sie alle notwendig?
Darüber ist hinter den Kulissen im Ausschuss „Ressourcen“ sicher heftig gerungen worden. Im Votum finden wir zunächst ein Schaubild mit den bis 2030 erwarteten Haushaltslücken, die auf über 30% der Einnahmen ansteigen. Die genaue Basis dieser Vorhersage bleibt ungenannt. Allerdings passen die Grafiken auf S. 23 und S. 24 nicht zueinander: auf S. 24 wird eine Lücke von 550.000 € gezeigt, während auf S. der rote Balken in 2030 nur 300.000 € länger als der schwarze Balken ist. Da wir ohnehin Zahlen betrachten, die keiner wissen kann, mag das angehen.
Immerhin zeigt S. 24 eine wichtige Erkenntnis: wenn man die erwarteten Verluste der Jahre bis 2030 aufaddiert, würde man wohl auf ca. 5,5 Mio € kommen. Um diesen Betrag müsste also das „Polster“ der ehrwürdigen Propsteipfarrei aus der Vergangenheit abschmelzen, wenn man die Verluste aus dem Vermögen begleichen muss. Es fragt sich, wie groß ist dieses Polster und wann tritt die „Kernschmelze“ ein, d. h. wann ist alles weg? Man erwartet gespannt, dass das Votum dazu etwas sagt, tut es aber nicht. Statt dessen spricht es von Handlungsdruck und Aufgabe von Immobilien. Geschickt.
Das Votum führt seine Leser noch in anderer Hinsicht in die Irre. Die etwa 200.000 € jährlich für die zweckbestimmten Rücklagen für Instandsetzung sind nämlich überhaupt gar keine Ausgaben. Kein einziger Euro dieser Summe verlässt nämlich im Moment das Bankkonto oder die Kasse der Pfarrei. Der Betrag ist nämlich gar keine Rücklage, sondern eine Rückstellung, quasi eine vorweggenommene Ausgabe für den Fall, dass man das Geld später doch mal braucht, wenn etwa das Dach einer Kirche oder ihre Heizung saniert werden muss. Gut – wer die Vorsorge ernst nimmt, tut gut daran, sich auf den schlimmsten Fall vorzubereiten und „anzusparen“. Aber das hätte man auch in buchhalterisch korrekter Sprache darstellen können und nicht in dieser vom Bistum inspirierten Begriffsverwirrung.
Das Votum informiert uns, dass eine Steigerung der Einnahmen praktisch chancenlos ist. Ja, es berichtet ungerührt, dass das Bistum die Haupteinnahme der Pfarrei, die sog. Schlüsselzuweisung (geheimnisvoller Name) aus der Kirchensteuer, ohne Angabe von Gründen in den nächsten vier Jahren um mehr als 40% absenken will. Warum – um alles in der Welt – das denn? Und wo soll die Reise denn weiter hingehen?
Kein einziges Wort erfahren wir zu diesem Zeitpunkt auch darüber, warum überhaupt die zweckgebundene Rücklage (=Rückstellung) überhaupt im Pfarrhaushalt auftauchen muss.
Will das Bistum die Pfarreien „arm“ rechnen? – Ja.
Dahinter sitzt die Strategie, die Pfarreien zu zwingen, Kirchen „einzusparen“.
WEM GEHÖREN DIE KIRCHEN UND WER ZAHLT FÜR SIE?
Eigentümer der Kirchen sind ja seit eh und je die Pfarreien – staatsrechtlich „kath. Kirchengemeinden“ genannt, Körperschaften des öffentlichen Rechts, die rechtlich durch ihren Kirchenvorstand (unter dem Vorsitz des Pfarrers) vertreten werden und am Rechtsverkehr teilnehmen. Klar, dass der Eigentümer auch ihren Betrieb bezahlt, Gas, Wasser, Strom, Müllabfuhr, Pflege des Innenraums und der Außenanlagen, zerbrochene Fenster und weitere „kleine“ Ausgaben.
Aber was ist, wenn das Dach oder die Heizung, der Turm oder das Mauerwerk saniert werden muss? Also eine richtig „große“ Reparatur? Die intuitive Antwort: doch wohl auch der Eigentümer, war 65 Jahre lang FALSCH. Dafür waren nämlich die Bistümer zuständig!
Seit 2016 ungefähr hat das Bistum Essen dieses Gewohnheitsrecht ohne großes Aufsehen geändert, und zwar im Zusammenhang mit der Einführung der doppelten Buchhaltung. Sehr geschickt.
Warum waren die Bistümer so lange für die großen „Baulasten“ zuständig?
MISSBRAUCH DER KIRCHENSTEUER
Das Zauberwort heißt „Kirchensteuer“. Vor 1950 haben unsere Groß- und Urgroßeltern ihre Kirchensteuer brav zum örtlichen kath. Pfarramt getragen. Die Pfarrei hat mit diesem Geld ihre(n) Seelsorger und das andere Personal bezahlt und ihre Kirche unterhalten, auch bei großen „Sachen“. Das Bistum lebte von bestimmten Gebühren und von den Staatsleistungen, die es auch damals schon gab (seit 1803) . Außerdem waren die diözesanen Verwaltungen eher minimal und die Bistümer drehten nicht dieses große Rad im caritativen, Schul- und Gesundheitsbereich. Etwa um das Jahr 1950 brachte eine großartige Lobbyarbeit der Bischöfe unter Leitung des Kölner Kardinals Josef Frings die Länder dazu, per Landesgesetz den Bischöfen eine Wahlmöglichkeit einzuräumen, die Kirchensteuer auch als zentrale, diözesane Steuer einzunehmen, und – oh Wunder – alle taten es. Die Grundidee – in aller Fairness – war so verkehrt nicht: es gab völlig zerstörte Kirchen und solche, die keinen einzigen Bombenangriff überstehen mussten. Da wollten die Bischöfe für einen innerkirchlichen Lastenausgleich sorgen. Hat auch gut funktioniert. Aber von diesem Zeitpunkt an ging die gesamte Besoldung der Seelsorger und der Unterhalt der Kirchen mit größter Selbstverständlichkeit an die Bistümer. Die Bistümer sparten kein Geld für Bauunterhalt an, sondern nahmen bei Bedarf die nötigen Summen aus dem laufenden Haushalt, im Prinzip aus der Kirchensteuer des jeweiligen Jahres. Für die Seelsorger gilt diese Regel (in Essen und anderswo) weiterhin. Für die Gebäude hat Essen jetzt die Spielregeln geändert. Die Pfarreien sind jetzt selbst dafür zuständig und sie müssen dafür „ansparen“, d. h. Rückstellungen bilden.
Es hätte dem Votum sehr gutgetan, diese Logik oder Unlogik klar und unmissverständlich darzustellen.
PERSONAL
Das Votum lenkt uns als nächstes ab S. 25 vorzüglich ab, indem es das pastorale Personal diskutiert. Dabei werden alle Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferent*innen gar nicht von der Pfarrei bezahlt, sondern direkt vom Bistum. Mit Personalkosten haben sie also nichts zu tun. Die wirklich relevanten Verwaltungs- und anderen Mitarbeiter*innen werden nur kurz und ziemlich nichtssagend gestreift.
KATEGORISIERUNG – DAS ZAUBERMITTEL
Auf S. 26 gibt uns das Votum eine sicherlich sehr notwendige Erklärung der „Kategorien“ A, B, C1, C2 und X der Gebäude. Merke: Alles außer A sollte bis 2030 laut Bistum idealerweise „weg“. Das Ergebnis (nur die Kirchen) laut Votum:
- St. Ludgerus (A). Die Filialkirche St. Lucius ist sehr historisch und völlig unverzichtbar, bekommt aber nur eine quasi-A Einstufung.
- St. Markus Bredeney (A): eventuell Umbau, Sanierung oder Neubau.
- St. Kamillus Heidhausen (B). Filialkirche Christi Himmelfahrt Fischlaken (C1/C2). Letztere Gemeinde wird als pastoral sehr aktiv beschrieben. St. Kamillus wird ein großes Renommee wegen des Ordens attestiert.
- Christus König Haarzopf (B). In Haarzopf ist bereits 2012 schon Maria Königin geschlossen worden. Hier will niemand den „Kahlschlag“.
Das Votum beleuchtet auch die Zukunft von Jugendheimen, Pfarrhäusern, Kaplaneien, sowie auch der Schatzkammer. Diese verursachen allesamt spezielle „Kopfschmerzen“. Allgemeine Zielsetzung ist jedoch: andere finanzielle Träger finden oder „einsparen“.
Das Votum beschreibt für die Kirchen im Zusammenhang mit ihren Nebengebäuden verschiedene bauliche Optionen, welche einen Gottesdienst vor Ort weiterhin ermöglichen sollen, selbst wenn die Kirche aufgegeben würde. Diese werden sicherlich bald in der Diskussion in den Vordergrund kommen.
Zum Schluss macht sich das Votum noch ein paar Gedanken zum möglichen Personalabbau und möchte viele Aufgaben auf ehrenamtliche Kräfte verlagern. Sehr hohe Einsparungen wird man auf diese Weise jedoch kaum erzielen.
FINANZIERUNG DER A-GEBÄUDE DURCH DIE HINTERTÜR
An dieser Stelle verschweigt uns das Votum neben der Kirchensteuerepisode eine zweite sehr wichtige Tatsache. Wie werden die A-Gebäude eigentlich finanziert? Denn für die muss die Pfarrei ja auch Rückstellungen bilden. Wie hoch diese genau sind, wird uns nirgendwo erklärt. Aber wenn ein „normaler“ Haushalt traditionell immer nur ausglichen war, müssen die Rückstellungen für die A-Gebäude ja sofort Fehlbeträge (korrekt: Bilanzverluste) erzeugen.
Des Rätsels Lösung ist eine neue vom Bistum schnell erfundene „Zuweisung für Instandhaltung“. Diese gab es in der Tat in der Vergangenheit nicht. Sie wird nur für A-Gebäude gewährt. Die Pfarrei bekommt sie aber nicht für jedes deklarierte A-Gebäude, sondern sie ist „gedeckelt“. Die Regeln sorgen dafür, dass jede Pfarrei im Bistum etwa ungefähr die notwendigen Mittel erhält um genau ZWEI Kirchen damit als A-Kirchen zu finanzieren. Wenn Sie auch meinen: „Das ist aber ein starkes Stück“, so kann man das nicht abstreiten.
Warum sagt uns das Votum das nicht klipp und klar? – Im Redaktionsteam des Votums hat ein Mitarbeiter des Bistums gesessen. Nun: 1 + 1 = ?
Bischof Overbeck hat vor Jahren im Interview hörbar gesagt: „Ich schließe keine einzige Kirche.“ – Ist auch gar nicht nötig, Herr Bischof, wenn Sie die Spielregeln in Ihrem Sinne beugen. Dann tun es die unter Druck gesetzten Pfarreien eben selbst! Beteiligen Sie, Herr Bischof, die Pfarreien fair an den Einnahmen aus der Kirchensteuer und wenn diese wächst, lassen Sie deren Anteil ebenfalls wachsen. Reduzieren Sie die großen „Räder“, welche das Bistum außerhalb der Pfarrseelsorge sonst noch dreht. Die Pfarrei und ihre Gläubigen sind der Boden des Bistums.
ERGEBNIS
Im achten Kapitel versucht das Votum, eine Art Ergebnis zu beschreiben. Konkretere Zahlen legt es auch hier nicht vor. Bis 2025 hofft es, wieder Haushalte mit einem positiven Ergebnis zu erreichen. Genau wird uns das nicht vorgerechnet. Ein Beitrag dazu soll die „Kategorisierung der Gebäude“ liefern. Den Klartext erläutert man uns nicht. Die Logik ist aber etwa folgende: ein nicht-A Gebäude braucht nicht mehr mit einem (ungenannten) Betrag zu einer zweckgebundenen Rücklage (=Rückstellung) zu führen. Je mehr nicht-A Gebäude man hat, desto mehr „spart“ die Pfarrei. Das hat – liebes Votum – aber mit dem Haushalt der Pfarrei nichts zu tun, sondern mit ihrer Bilanz, die zur doppelten Buchhaltung gehört wie das Amen zur Kirche.
Die kurze Erholung wird jedoch nichts nützen, so das Votum, denn bis 2030 werden die Fehlbeträge zurück sein, dieses Mal jedoch nicht wegen der (gleich bleibenden) Instandhaltungsrücklagen, sondern wegen der Kostensteigerungen und weil das Bistum wohl weiterhin die Schlüsselzuweisung zurückfährt. Warum eigentlich – das Votum schweigt dazu.
Immerhin enthält das Votum beinahe unauffällig den bedeutenden Satz: Aber auch der Dialog mit dem Bistum zur Frage einer gerechten Lastenverteilung muss fortgesetzt werden.
Wohl wahr.
Das Bistum allein ist die Ursache, dass die Pfarreien plötzlich „arm“ und „entblößt“ dastehen.
Diesen Dialog zur Lastenverteilung hätte die Arbeitsgruppe Ressourcen und mit ihr der verantwortliche Kirchenvorstand schon während der frühen PEP-Phasen starten müssen und dann ganz laut „Krach“ schlagen müssen.
Das Votum dokumentiert, dass alle wirtschaftlichen Vorgaben des Bistums, ohne ihren Sinn zu hinterfragen, ganz ohne Murren akzeptiert werden, und bemüht sich darüber hinaus redlich, die pastoralen Aussichten noch weiter als sehr hoffnungsvoll darzustellen.
Der wirtschaftliche Teil des Votums schließt mit zwei Grafiken, die ebenfalls nur auf Erwartungen basieren, wie die Entwicklung bis 2025 und danach bis 2030 aussehen könnte, wenn alles ungefähr so kommt wie angenommen.
FAZIT
Dieses Votum ist bei allem ehrlichen Bemühen der vielen ehrenamtlichen Menschen, die an ihm mitgewirkt haben, in wirtschaftlicher Hinsicht ein Produkt der Täuschung und der vorenthaltenen Daten.
Nein – der pastorale Teil muss nicht weggeworfen und auf Null zurückgedreht werden!
Aber die gesamte wirtschaftliche Seite ist von Manipulationen durchdrungen, die endlich aufgedeckt gehören. Eine erneute, diesmal ergebnisoffene Neuberatung und -darstellung wäre nicht falsch.
Wie soll ein ehrliches „Zusammen Wachsen“ – laut seiner durchaus gültigen Vision – denn auf dieser Basis eintreten?