Diözesane Kirchensteuer

Bis zum Jahr 1950 gingen alle Einnahmen aus der Kirchensteuer in Deutschland an die Ortsgemeinden (Pfarreien). Diese besoldeten daraus ihre Seelsorger (Pfarrer, Vikare und Kapläne), weiteres Kirchenpersonal wie Küster, Organist und Bürokräfte. Außerdem wurden alle laufenden Ausgaben für die Gottesdienste und die Gebäude wie Kirche, Pfarrhaus mit der Dienstwohnung des Pfarrers und dem Pfarrbüro, andere Dienstwohnungen und (damals noch nicht häufig) Versammlungsräume für die Jugend und Gemeinde bezahlt. Als Eigentümerin der Gebäude trug die Pfarrei auch alle Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an ihren Gebäuden.

Wenn die Pfarrei Trägerin einer Einrichtung war wie Kindergarten, Schule, Altersheim, Krankenhaus oder Friedhof, dann musste sie auch dafür Gelder aufbringen und dafür sorgen, dass diese auch Einnahmen erzielten, denn für alles reichte die Kirchensteuer nicht aus.

Zuletzt oblag es der Pfarrei auch, einen gewissen Betrag an das Bistum abzuführen zur Finanzierung diözesaner Aufgaben. Dazu gehörte damals wie heute nicht die Finanzierung des sog. Bischöflichen Stuhls, also des Lebensunterhalts von Bischof, Weihbischöfen und enger Mitarbeiter, und auch nicht des Domkapitels, sondern im Wesentlichen nur des sog. Bischöflichen Ordinariats, also seiner Behörde, dem der Generalvikar vorstand, und auch deshalb oft Generalvikariat genannt wird.

Leider kennen wir keine Quellen aus der damaligen Zeit, welche nähere Beschreibungen enthalten.

 

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