Faktencheck PEP (kurz)

FAKT 1. Ausgeglichene Haushalte „vor“ dem PEP.

FAKT 2: Finanzierung großer Bau­maß­nahmen gemeinsam.

FAKT 3: Prämissen bei Kosten und Erträgen.

FAKT 4: Langfristige Bauunterhaltung wird Aufgabe der Pfarrei.

Meinung: Das ist das eigentliche Problem, mit dem jedes Votum zu kämpfen hat.

FAKT 5: Zweckgebundene Rücklagen.

FAKT 6: Das ist absolut neu!

MEINUNG 7: Rücklagen bedeuten Fehlbeträge.

FAKT 8: Zuweisungen aus der Kirchensteuer konstant.

FAKT 9: Neue durchschnittliche Zuweisung 95.200 € pro Jahr.

MEINUNG 10: Der Fehlbetrag bleibt zu zwei Dritteln bestehen.

FAKT 11: Rücklagen auf weniger Gebäude begrenzen.

MEINUNG 12: Neue Zuweisung und Kategorisierung beseitigen Fehlbetrag.

FAKT 13: Keine Vorgaben für Nicht-A Gebäude. Projekte für die „pastoralen Orte“.

Meinung: Für die Finanzierung der Nicht-A Gebäude wird das Bistum aus Mitteln der Kirchensteuer in Zukunft keine Beträge mehr bewilligen.

MEINUNG 14: Die Nicht-A Gebäude sind bedroht.

FAKT 15: Nur 91 von 262 Kirchen sind A-Kirchen.

MEINUNG 16: Systematischer Fehler im wirtschaftlichen Teil der Voten.

MEINUNG 17: Voten hätten mehr tun können.

MEINUNG 18: PEP nicht „überdehnen“.

MEINUNG 19: Positive Signale sind dringend nötig. Abwärtsspirale aufhalten!

MEINUNG 20: Vorrang für pastorales Leben und nicht für den „Rotstift“.

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Langfassung

Eine Antwort auf „Faktencheck PEP (kurz)“

  1. Meine Kath. Gemeinde erhebt in Ihrer Gebührenordnung eine Instandhaltungsgebühr von EUR 100,00 für die Nutzung des Kirchenraumes (Trauerfeier) bei einer Beerdigung auf dem pfarreigenen Friedhof, der keine Trauerhalle besitzt.
    Ich habe als ehem. Kirchenvorstandsmitglied die Info, dass nicht die Pfarrgemeinde, sondern das Bistum(Bistum Aachen) die Instandsetzungskosten für kirchliche Einrichtungen trägt.
    Ausserdem bin ich der Meinung, wenn die Erhebung solcher Gebühren rechtens sind, dann müsste ich auch für jeden Gottesdienst, den ich als Pfarrangehörige besuche, Gebühren entrichten.

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