Jahr 2030 – Meilenstein für das Bistum Essen


Ausgangsfragen
  • Wird es genug Gläubige geben?
  • Wie viele Priester werden wir haben?
  • Kommen wir mit unserem Geld aus?

Das Bistum Essen wollte die Antwort auf diese Fragen finden und hat daher Mitte 2015 einen Pfarrei­entwicklungs­prozess (PEP) gestartet. Das ist ein­malig in ganz Deutsch­land! Mehrere Tausend Menschen haben in knapp drei Jahren in allen 42 Pfarreien in ehren­amtlichen Gruppen Ideen zusam­men getragen und diese schrift­lich in 42 Voten dem Bischof vor­gelegt. Darüber will diese Website, die es seit Anfang 2018 gibt, Auskunft geben. Und Schlimmes ver­hindern!

Rechnet man alle Zahlen in den Voten zusammen, so planen die Pfarreien nach dem aktuellem Stand ihrer Voten nur 91 von 262 Kirchen in unserem Bistum nach 2030 dauerhaft zu erhalten. Das heisst: zwei Drittel unserer Kirchen sind gefährdet! Genaue Zahlen finden Sie hier.

Sind diese erschreckenden Konsequenzen aus dem PEP ein unbeab­sichtigter „Betriebsunfall“ oder der Plan des Bistums? Seitdem die obigen Zahlen vorliegen, gibt es keinerlei erklärende Verlautbarung des Bistums dazu! Die vom Bistum beauftragte „Evaluation“ der Voten klammert die wirtschaftliche Seite vollkommen aus. Siehe hier die Kritik.

Die Ursache für diesen, was wir Kahlschlag nennen, ist eine vom Bistum geplante radikale Veränderung, wie mit unseren Kirchensteuern umgegangen wird. Bis 1950 war es üblich, dass die Kirchensteuern direkt an die örtlichen Gemeinden gingen, die davon nicht nur ihre Seelsorger bezahlten, sondern auch ihre Gebäude unterhielten. Die bischöflichen Stühle und Domkapitel lebten dagegen von direkten Staatsleistungen, die es heute immer noch gibt, und von bestimmten Gebühren. In 1950 überzeugten die beiden großen Kirchen unsere Bundesländer, neue Landesgesetze zu erlassen und darin auch diözesane Kirchensteuer als möglich zuzulassen. Das Geld konnte nun auch direkt an die Bistümer fließen. Dafür gab es unter anderem die Begründung, dass man die Kriegsfolgen nun durch einen gerechteren bistumsinternen Lasten­ausgleich beseitigen könne. Damit erbten die Bistümer aber auch zwei Aufgaben:  die Besoldung der Seelsorger und den Unterhalt der Gebäude. Beides wurde auch 65 Jahre lang befolgt, bis das Bistum Essen in 2015 eine andere Idee hatte.

Halten wir fest: seit 1950 wurde es üblich, dass Kosten für die Erhaltung von Kirchen vom Bistum (mit einer gewissen anteiligen Beteiligung der Pfarreien) aus den laufenden Einnahmen des  Bistums des jeweiligen Jahres getragen wurden. Dieses Verfahren ist sehr stabil hinsichtlich wirtschaftlicher Schwankungen.

Das Bistum sieht jedoch nun einen Umsturz vor, indem jede Pfarrei wieder allein seine zukünftigen Aufwendungen für die Gebäude selbst finanzieren muss. Bei der Besoldung der Seelsorger soll sich nichts ändern. Die soll nach wie vor beim Bistum verbleiben. Nach dem neuen Konzept werden die Pfarreien jährlich zu zweck­gebundenen Rücklagen verpflichtet. Dafür ist in den Haushalten der Pfarreien jedoch keine „Luft“. Sie haben nämlich mangels eigener Erträge gar keine Überschüsse. Die Pfarreien leben von den Zuweisungen des Bistums. Das Bistum will daher seine Zuweisungen erhöhen und hat daher eine neuartige Beteiligung an den Rücklagen vorgesehen. Diese ist jedoch bistumsweit auf eine viel zu geringe Gesamtsumme gedeckelt.

Als eine quasi Rechtfertigung wird vom Bistum angeführt, dass die Pfarreien ja nun alle ihre Buchhaltung von der traditionellen kameralistischen Weise auf die moderne, kaufmännische doppelte Buchführung umstellen und damit Anschluss an übliche Gebräuche finden. Auch Handels- und Industriebetriebe würden für ihre Gebäude ja auch Rückstellungen bilden. Dabei wird jedoch völlig übersehen, dass Pfarreien eben nicht privatwirtschaftlichen Unternehmen gleichzusetzen sind.

Somit werden durch eine völlig einseitige, unmotivierte und nicht offen kommunizierte Aktion des Bistums alle Pfarreien gleichermaßen durch einen Federstrich künstlich „arm“ gerechnet. Sie bekommen plötzlich Fehl­beträge in ihren Haushalten. Bis dato hatten die Pfarreien praktisch alle ausgeglichene Haushalte. Das Problem ist, dass man nur dann etwas zurücklegen kann, wenn man Überschüsse hat.

Ob Sie es glauben oder nicht: dieser Mechanismus, dieses neue Verfahren „durch die Hintertür“, wird in keinem der 42 Voten unserer Pfarreien auch nur ansatzweise in klaren Worten erläutert.  Das kann man nur als eine grobe Missachtung der Mündig­keit aller Kirchenmitglieder öffentlich brandmarken. Es darf nicht hingenommen werden!

Es wäre ohne Zweifel angemessen gewesen, das neue Finanzkonzept bistumsweit auf einer Tagung oder Synode vorzustellen, zu diskutieren und möglicherweise nach Alternativen oder Abwandlungen zu suchen. Es gibt sie; klicken Sie den vorigen Link an.

Wir fordern, dass lebendige Ge­mein­den keinesfalls ihre Kirche verlieren, nur weil es der „Rot­stift“ einer neuen Buch­haltung verlangt oder die Anweisungen „von oben“ eben so sind.

Wir sehen auch, dass es tatsächlich auch Gemeinden gibt, denen die Substanz oder der Wille zum Weitermachen fehlt. An solchen Orten eine Kirche aufzugeben, ist ja dann gerechtfertigt, wenn man dies im Einvernehmen mit den Betroffenen tut. An sehr vielen Orten fehlt aber genau dieses Einvernehmen mit den Betroffenen. Wir sehen das nicht als unzeitgemäße „Kirchturmspolitik“ oder als Erhaltung von „Backsteinen“ an, sondern als Respekt vor mündigen Christen.

Wir wollen weder am Alten hängen noch neuen falschen Propheten hinter­her­laufen. Wir müssen nicht auf Schritt und Tritt unsere Modernität unter Beweis stellen, aber verschanzen uns auch nicht hinter Traditionen.

Wir sind uns bewusst, dass dieses lokale Problem in unserem Bistum von den wirklich großen Fragen der Kirche im Moment völlig überschattet wird: Synodaler Weg in Deutschland, Miß­brauch, Zölibat, Frauen, Amazonas, Papst, Weltkirche und viele andere.
Viele Menschen lassen sich leider davon entmutigen und sie wollen sich mit ihrer örtlichen Gemeinde nicht mehr beschäftigen.

Wir fordern daher vom Bistum Essen:

1. die vielen wichtigen und not­wendigen Diskussionen der „großen“ Fragen in der Kirche zu erleichtern. Die unsinnige Umsetzung der PEP Voten einstweilen anzuhalten und nicht den Menschen noch Mut und Ener­gien zu rauben.

2. Einen wirklichen Pfarrei-Erneu­erungs-Prozess (PEP 2)  vor allem im Glauben und auf der spirituellen Ebene. Nicht allein eine „Entwicklung“ von Immo­bilien.

3. Vollkommene Transparenz des Vermögens und der Ausgaben: alle Pfarreien sollen ihre Bilanzen jährlich veröffentlichen. Nicht nur der bischöfliche Stuhl, sondern alle Ebenen müssen offen werden.

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