Das Bistum Essen möchte den Pfarreien unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit in Zukunft den Erhalt ihrer Kirchen und sonstigen kirchlichen Gebäude übertragen.
Dazu sollen die Pfarreien zweckgebundene Rücklagen für Instandhaltung im Haushalt bilden.
Das ist vollkommen neu! Das gab es weder in der Vergangenheit, noch wird es in einem anderen (Erz-)Bistum so gemacht. Größere Instandhaltungen wurden immer aus dem laufenden Haushalt mit gemeinsamen Anstrengungen der Pfarrei und des Bistums finanziert.
Nach komplexen Berechnungen würden sich die Pfarreien gezwungen sehen, die Anzahl der Gebäude zu verringern, und sie würden auf Dauer nur noch 91 von 262 Kirchen halten können. Siehe diese Dokumentation.
Lesen Sie im folgenden eine Erläuterung, wie das Rücklagenmodell des Bistums funktionieren würde, eine weitere Diskussion wirtschaftlicher Hintergründe und eine ausführliche Auflistung von möglichen Alternativen.
Wenn Sie andere Überlegungen lesen wollen, lesen Sie Wenig Pro Viel Contra.
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Das Rücklagenmodell des Bistums
- Jede Pfarrei soll verpflichtet werden, demnächst für jedes ihrer dauerhaft zu erhaltenen Gebäude eine zweckgebundene Rücklage für die Instandhaltung im Haushalt einzustellen. Deren Höhe ist vom Typ, Alter und Größe des Gebäudes abhängig. Das gilt für Kirchen, Versammlungsräume und Pfarrhäuser.
- Wenn in Zukunft eine größere Reparatur oder Renovierung anfällt, finanziert allein die Pfarrei deren Kosten aus der Rücklage. Eine Beteiligung des Bistums an derartigen Instandsetzungen ist in der Regel nicht mehr vorgesehen.
- Für eine große historische Kirche (Baujahr vor 1900) etwa ist die geplante Rücklage 43.000 € im Jahr, für eine kleine 25.000 € und für eine Nachkriegskirche 19.000 €. Siehe die Quelle unten.
- Diese Rücklagen gab es in der Vergangenheit nicht.
- Die üblichen Erträge einer Pfarrei,http://unsere-kirche-2030.de/?p=1277 die sog. Schlüsselzuweisungen des Bistums, die Erträge aus eigenem Vermögen und die Spenden und Kollekten, reichen zur Bildung der Rücklagen nicht aus. Der Haushalt würde einen Fehlbetrag ausweisen.
- Das Bistum sieht eine Beteiligung an der Mitfinanzierung der Instandhaltung vor. Diese ist ein zusätzlicher Ertrag der Pfarrei und soll helfen, den Fehlbetrag aufzufangen. Sie soll ein jährliches Budget von 4 Mio € im Jahr für alle Pfarreien gesamt haben. Sie wird nach der Anzahl der Pfarreimitglieder und der Fläche der Pfarrei berechnet, nicht nach den Kirchen oder Gebäuden.
- Durch diese Sonderzuweisung kann eine Pfarrei die notwendigen Rücklagen auch nicht voll aufbringen. Die Fehlbeträge wären zwar etwa ein Drittel geringer, aber noch in erheblicher Höhe vorhanden. Somit ist die Pfarrei darauf angewiesen, die Anzahl ihrer erhaltenen Kirchen (und anderen Gebäude) zu verringern. Dies geschieht nach einer von den Pfarreien vorgenommenen Kategorisierung in A-, B- und C- Gebäude. Nur A-Gebäude können damit rechnen, dass die für sie notwendigen Rücklagen weiterhin aus Mitteln der Kirchensteuer aufgebracht werden.
- Nur wenn allein die A-Gebäude unterhalten werden, kann die Pfarrei auf Dauer ihren Haushalt wieder ausgleichen.
QUELLE: PFARREIPROZESSE Vom pastoralen Konzept zum Votum. Hier vor allem die Seiten 9 und 10.
Dieses Modell gehört zu den wirklich grundlegenden wirtschaftlichen Prämissen des PEP. Es ist in der Quelle recht kurz und knapp beschrieben. Es wird auch in fast jedem Votum eher nur kurz erläutert. Wenn Sie gute Gegenbeispiele kennen, geben Sie dieses bitte unten in einem Kommentar an.
Diskussion
Das Bistum rechtfertigt seinen Ansatz mit der Vorstellung der Generationengerechtigkeit: wir dürfen den nachfolgenden Generationen keine Gebäude überlassen, wenn wir nicht gleichzeitig die zum Erhalt nötigen Geldmittel zurücklegen. Das ist ja nur der Ausgleich des Werteverzehrs, dem die Gebäude unterliegen und den wir ja auch jetzt in Anspruch nehmen.
Das klingt vordergründig vernünftig. Es ist aber in der Vergangenheit niemals so praktiziert worden! Wann immer eine große Baumaßnahme finanziert werden musste, wurde immer eine Lösung gefunden, an der Pfarrei und Bistum etwa zu gleichen Teilen mitwirkten. Die Gelder kamen immer aus dem laufenden Haushalt. Gegebenenfalls waren kurzfristige Darlehen zur Überbrückung beteiligt. Es war auch gar nicht anders möglich, denn die jahrzehntelang gebrauchte sog. Kameralistische Buchführung konnte keine Mittel von einem in ein anderes Jahr übertragen. Auch unsere Städte und Gemeinden und das Land haben so gearbeitet. Kurz vor Jahresende brach immer regelmäßig das „Beschaffungsfieber“ in den Behörden aus, weil nicht ausgegebene Gelder unbedingt noch in Anspruch genommen werden mussten, denn man konnte sie nicht mit ins neue Jahr nehmen.
Hat sich das geändert? – Ja! Wie alle öffentlichen Haushalte wurden auch die Bistümer und die Kirchengemeinden seit 2010 schrittweise auf die in Handel und Industrie schon lange übliche Doppelte Buchführung gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) umgestellt. Die Doppelte Buchführung ist viel leistungsfähiger als die alte Kameralistik und kommt mühelos mit Abschreibungen, Rücklagen und Rückstellungen zurecht. Wenn ein Unternehmen etwa ein neues Lager errichtet, dann bucht es jährlich einen geschätzten Werteverzehr als Abschreibung und stellt Beträge in Rücklagen/Rückstellungen ein, damit das Gebäude am Ende seiner Lebenszeit wieder neu errichtet werden kann oder zwischenzeitliche Erhaltungsmaßnahmen möglich sind.
Kann eine Pfarrei wie ein Unternehmen arbeiten?
Vermutlich war dieses Vorgehen in der Wirtschaft das leitende Motiv für die Überlegungen des Bistums. Es gibt davon jedoch keine Berichte aus informierten Quellen. Dieses Konzept übersieht jedoch, dass man eine Pfarrei nicht mit einem Unternehmen gleichsetzen kann.
Ein Unternehmen kann dafür sorgen, dass es die Mittel, die es für seine Rücklagen benötigt, am Markt verdient. Es kann seine Rücklagen aus dem Jahresüberschuss finanzieren. Eine Pfarrei kann das nicht. Sie hat ja in der Regel gar keinen Jahresüberschuss, sondern kommt mit den traditionellen kirchlichen Ertragsquellen gerade eben auf eine „schwarze Null“. Methoden zur Steigerung ihrer Erträge hat eine Pfarrei so gut wie nicht.
Das hat das Bistum wohl auch erkannt, als es eine neue Beteiligung an der Mitfinanzierung der Instandhaltung als Sonderzuweisung entwickelt hat. Sie ist eine neue Ertragsquelle für Pfarreien. Wenn sie hoch genug wäre, dann könnte eine Pfarrei seine neuen Rücklagen davon bilden. Sie ist aber nicht hoch genug. Anstatt diese Zuweisung nach den Gebäuden zu bemessen, bemisst das Bistum sie nach der Anzahl der Pfarreimitglieder und deckelt sie obendrein noch bei 4 Mio € im Jahr über alle Pfarreien gerechnet. Auf diese Weise determiniert das Bistum indirekt die Anzahl der Kirchen, deren Erhalt bistumsweit durch Rücklagen gesichert werden kann. Kein Wunder, dass die Pfarreien in ihrem Votum nach komplizierten Berechnungen zu dem Ergebnis kommen, dass sie die Anzahl ihrer Kirchen im Durchschnitt um zwei Drittel verringern müssen, um gemäß den neuen Regeln ihren Haushalt wieder auszugleichen.
Blick zurück
Als unser Bistum halb so alt war wie heute, also vor 30 Jahren, war die Situation im Prinzip genau dieselbe. Hätte man damals schon den Wechsel von der Kameralistik auf die Doppelte Buchführung vollzogen und das Rücklagenmodell eingeführt, dann hätte man damals schon die meisten Kirchen einsparen müssen, um buchhalterisch wieder ausgeglichen zu sein. Das hat man damals natürlich nicht getan. Statt dessen haben wir uns noch 30 Jahre dieser durchaus geschätzten Kirchen erfreut. – Warum sollte das also heute anders werden?
Suche nach Alternativen
Es ist nirgendwo der Versuch dokumentiert, ob denn auch über Alternativen nachgedacht wurde. Hat das Bistum es getan? Haben die Pfarreien das Bistum danach gefragt? Wer hat überhaupt das Bistum beraten und ist auf dieses Modell gekommen?
Denn auch unsere Städte zum Beispiel haben genau dasselbe Problem. Sie können für ihre öffentlichen Gebäude, ihre Straßen, Brücken und Plätze keine zweckgebundenen Rücklagen für die Instandhaltung bilden. Wollten sie dies tun, so wären sie alle – vereinfacht gesprochen – augenblicklich pleite. Das Land NRW im Übrigen auch. Dort muss man also notgedrungen anders arbeiten.
Folgende Modelle könnte man sich vorstellen, wie die Pfarreien und das Bistum sich gemeinsam einer Lösung nähern könnten.
Liste
- Stufenweise Steigerung. Rücklage mit einem niedrigen Betrag beginnen und schrittweise bis zu einer Endstufe steigern, z. B. jährlich um 10%.
- Zentraler Fonds. Verzicht auf Bildung der Rücklagen in den Pfarreien. Statt dessen Einrichtung eines zentralen Fonds beim Bistum.
- Gesteigerte Sonderzuweisungen. Steigerung der Sonderzuweisungen des Bistums von jährlich 4 auf ca. 16 Millionen Euro, anstatt diese in die eigenen Rücklagen zu stellen.
- Zentrale Immobiliengesellschaft. Aufgabe des Eigentums der Pfarreien an den Kirchen. Statt dessen Errichtung einer zentralen Besitzgesellschaft (Zweckverband) für Kirchen (und die anderen Immobilien) beim Bistum. Die Pfarreien leasen oder mieten ihre Gebäude zu festen, kalkulierbaren Beträgen von der auf Immobilien spezialisierten Gesellschaft und geben daher ihre Pflicht zum Bauunterhalt ab. Großunternehmen nennen das Sale-and-Lease-back.
- Keine Rücklagen. Fortsetzung eines kooperativen Modells für die Instandhaltung durch flexible Sonderzuweisungen bei konkretem Bedarf.
- Rücklagen nach Bedarf. Individuelle Ermittlung des Finanzierungsbedarfs für jede Kirche für die nächsten 10 bis 20 Jahre und danach bemessene jährliche Rücklagen.
- Versicherung plus Rücklagen. Versicherung von Gebäude (ohne Inneneinrichtung) und Dach auf dem privaten Versicherungsmarkt gegen Elementarschäden bei einem Versicherer, mit dem das Bistum einen Rahmenvertrag aushandelt. Bildung von Rücklagen nur noch für die individuell ermittelten Restrisiken.
- Reform der Schlüsselzuweisung. Anreize für die Pfarreien schaffen, ihre Erträge zu steigern, indem auch der Gottesdienstbesuch, die Anzahl der Amtshandlungen, der Veranstaltungen, der Ehrenamtlichen, der Mitglieder der Vereine und Verbände usw. in die Berechnung der Schlüsselzuweisung eingehen und nicht nur die Anzahl der Mitglieder und die Fläche.
- Angemessenen Bauzustand definieren. Ein Gebäude soll seinen Zweck erfüllen, sicher und sauber sein. Topzustand (wie neu) muss nicht angestrebt werden. Kleinere Schönheitsfehler sind durchaus kein wesentlicher Mangel. Wenn größere Baumaßnahmen unvermeidlich sind, so können sie sich über längere Zeiträume erstrecken und parallel durch Spendenaktionen getragen werden. Auch Kreditaufnahme und Tilgung durch Spenden während mehrjähriger Nutzung ist nicht verwerflich.
- Stiftung Kirchenkultur. Einrichtung einer bistums- oder landesweiten Stiftung, die sich um den Erhalt der Kirchen kümmert. In diese sollten die Bistümer angemessene Beträge einzahlen, die in etwa den Summen entsprechen, die in den letzten Jahrzehnten für den Bauunterhalt ausgegeben wurden. Auch das Land leistet im Umfang seiner kulturpolitischen Aufgabe einen Teil. Die Stiftung sorgt für den professionellen Einsatz der Mittel und zieht die Kirchengemeinden im Umfang von vertraglich festgelegten Eigenleistungen zur Beteiligung heran. Eine solche Stiftung könnte nach dem Vorbild der „Stiftung Industriekultur“ arbeiten.
- Realismus statt Panik. Die Entwicklung der Kirchensteuer mit Realismus und Augenmaß abwarten. Sie wird nicht von heute auf morgen so stark einbrechen, dass zwei Drittel unserer Kirchen heute schon (oder bis 2030) eingespart werden müssen. Auch wenn der Staat die KiSt ganz abschaffen sollte, wird es genügend zeitlichen Vorlauf geben. Wenn die Kirche wirklich in „Finanznot“ gerät, wird mit Sicherheit noch die Zeit da sein, gegen zu steuern, wenn es sein muss dann auch durch starken Abbau von Ausgaben. Wenigstens stehen dann die Gläubigen dahinter.
- Transparenz. Den Gemeinden jährliche Berichte geben, welche Betriebs- und welche Instandhaltungskosten ihre Gebäude verursachen und wie sich der Bauzustand fortentwickelt. Darauf hinarbeiten, dass die Kollekten tatsächlich nennenswerte Beiträge zum Unterhalt ergeben. Menschen ansprechen, welche Teile ihres Vermögens ihrer Kirche vererben würden. Stiftungsmodelle und Fördervereine sehr aktiv bekannt machen.
- Pastorale Situation bewerten. Es gibt Kirchen, deren Gemeinden schon stark erodiert sind: wenig Gottesdienstbesuch, kein Engagement, viele Austritte, sinkender Anteil der katholischen Bevölkerung. Diese Kirchen sind bevorzugt für eine Aufgabe anzusehen. Gemeinden dagegen, wo die Zusammenarbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen „stimmt“, wo noch Vereins- und Verbandsarbeit stattfindet, Messdiener- und Jugendgruppen präsent sind und die Gemeinde durch Veranstaltungen stark nach außen wirkt und viele Hand in Hand mitmachen, das Haus Gottes offen und einladend zu halten, sollten keineswegs in eine bedrohliche Lage gebracht werden. Es ist nicht angemessen, den „Rotstift“ des Buchhalters oder Controllers höher zu werten als inhaltliche Qualität der Pastoral.
- Potentiale nutzen. Den bisherigen auch pastoral sehr erfolgreichen PEP nicht „überdehnen“, sondern im jetzigen Zustand anhalten und das erreichte wirtschaftliche Bewusstsein zur Basis zukünftiger Erwartungen machen, aber nicht zu aktuellen Entscheidungen. Unter Umständen den bisherigen PEP durch einen neuen PEP2 ersetzen oder fortschreiben, der als Pfarrei-Erneuerungs-Prozess die vorhandenen pastoralen und spirituellen Potentiale unserer Gemeinden wirklich hebt und zur Geltung bringt.
- Kirchensteuerreform. Die Hälfte der Kirchensteuer direkt aufgrund des Wohnortes des Steuerpflichtigen, der den Finanzbehörden ja bekannt ist, an die Pfarreien fließen lassen, die andere Hälfte an das Bistum. Auf die üblichen Schlüsselzuweisungen kann dann verzichtet werden.
- Rote Linien. Pastorale Mindeststandards setzen für Gottesdienstbesuch, Sakramente etc. an jeder Kirche. Anspruch auf Instandhaltung besteht, solange Limits nicht unterschritten werden. Gemeinden warnen, wenn Entwicklung kritisch wird.
- Verwaltungsleitung vom Bistum bezahlen. Die Verwaltungsleitung den Priestern, Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferenten gleichstellen und direkt vom Bistum bezahlen. Wie im Erzbistum Köln(?).
- Bistumssynode. Den Pfarreien eine Plattform bieten, wo sie sich fair und ohne Arbeitsdruck miteinander austauschen und mit dem Bistum unter den Augen von Presse und Öffentlichkeit verhandeln können. Gutachter und Experten müssen zugelassen werden, damit „Augenhöhe“ mit dem Bistum erreicht wird. Dazu eine Synode mit wirtschaftlichen Themen im Bistum einberufen.
Nebenwirkungen
Gehen wir einmal davon aus, dass eine Pfarrei ihren Haushalt durch Einsparung einer Nachkriegskirche entlasten wollte. Nach der oben genannten Quelle bedeutet dies 23.000€, wobei 4.000€ durch Wegfall der laufenden Betriebskosten und 19.000€ durch Wegfall der Rücklage gespart würden.
Nun hat eine durchschnittliche Kirche im Bistum 2.998 Mitglieder und eine Quote von 8,5% an Gottesdienstbesuchern, also 254 für unsere Kirche. Weiter hat unsere Kirche 496 Mitglieder in Vereinen und Verbänden. Alle Zahlen: siehe Info.
Wenn die Voten Recht behalten, kann man hoffen, dass von all diesen Menschen recht viele „bei der Stange“ bleiben und etwa 100 von ihnen an 50 Sonntagen im Jahr zur nächsten Kirche der Pfarrei fahren. In der Preisstufe A mit einem Viererticket des VRR kostet eine Fahrt 2,63€, also 263€ im Jahr je Person hin und zurück, also 26.300€ für alle 100 zusammen. Hier entstehen der Gesamtgemeinschaft „Kirche“ also mehr Zusatzkosten als durch die ursprüngliche „Einsparung“ erzielt würde.
Es gibt Untersuchungen von ÖNV-kundigen Gemeindemitgliedern, die am Samstag Abend und Sonntag Morgen eher schlechte Verbindungen feststellen. Wenn es denn überhaupt klappt, muss man oft 2 bis 3 Stunden je Gottesdienst an Zeitaufwand einplanen, wobei es in den ländlich geprägten Gebieten wahrscheinlich eher gar nicht geht. Nach einer dpa Meldung stehen deutsche Autofahrer im Jahr 120 Stunden im Stau auf Autobahnen, Bundesstraßen und an großen Kreuzungen. Mehr als das, nämlich 150 Stunden, würde jeder „Kirchenpendler“ investieren. Gut – Fahrgemeinschaften! Funktionieren die? Wie lange? Gibt es die zum Nulltarif?
Nun ist der durchschnittliche Betrag an Kirchensteuer im Bistum 216€. Die Menschen könnten ihren Schaden also nur dadurch ausgleichen, dass sie aus der Kirche austräten, was dem Bistum einen unmittelbaren Verlust von 21.600€ einbringt. Das ist aber noch nicht der schlimmste Fall. Es könnte durchaus sein, dass alle 2.998 Mitglieder so erbost sind, dass sie sich alle von der Kirche abwenden. Denn die demokratischen Möglichkeiten der Kirche sind derart unterentwickelt, dass es gar keine andere Weise als den Austritt gibt, um seiner Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen. Das wäre dann ein Verlust von 647.568€, eine wirklich sehr hohe Summe.
Wir sind es gewohnt, zu Risiken und Nebenwirkungen unseren Arzt oder Apotheker zu fragen. Welcher Kundige erklärt uns die obige „Denkfalle“?
Was einem noch zu denken gibt…
Nur durch Ballast abwerfen fliegt man nicht. Jörg Beste, Architekt.
Bei einer Sintflut baut man Schiffe, nicht Deiche. Gunter Dueck.
Wahrheiten sind wie Schiffe, die auf dem Meer schaukeln. Man muss sie in die richtige Richtung steuern. Henning Mankell.