Nur noch 267 Jahre …

so erfährt die schockierte Leserin einer Sonderbeilage der F.A.Z. vom Anfang Juni 2021 wird es dauern, bis deutschen Frauen gerechte Löhne gezahlt und gleichberechtigte Arbeitsmöglichkeiten gegeben werden.
Wie mag es wohl katholischen Frauen in der katholischen Kirche ergehen? Wenn es nach aktueller Lehrmeinung der Kirche geht: es wird NIEMALS so weit kommen.

Völlig falsch …

so sagen unsere deutschen Bischöfe und völlig polemisch. Diese Form der Gleichheit ist ja in der göttlichen Schöpfung gar nicht vorgesehen. Und sie verweisen darauf, dass es ja in fast jeder Diözese eine Strategie und meist auch eine Stabsstelle für die Förderung von qualifizierten Frauen in der Bistumsverwaltung gibt, die meistens sogar selbst von einer Frau besetzt ist – wie schön. Wo Frauen im Einklang mit dem kirchlichen Lehramt ihren unverzichtbaren und wertgeschätzten Dienst tun.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat ja seit Anfang 2021 eine weibliche Generalsekretärin, Dr. Beate Gilles, bisher Dezernentin für Kinder, Jugend und Familie im Bistum Limburg. Wie schön: Kinder, Jugend und Familie. Das ist eine gute Wahl. Auf diesen Gebieten wird sich die Zukunft der Kirche entscheiden, nicht in Liturgie, Dogmatik, Fundamentaltheologie. Sie tritt am 1. Juli ihr Amt an und steht dann den 150 Beschäftigten der DBK in Bonn vor. Es bleibt zu hoffen, dass alle theologischen Fachrichtungen sich kräftig bei den Problemlösungen engagieren. Auch über die Hälfte der Verwaltungsleitungen in den Pfarreien sollen ja schon jetzt Frauen sein. Das sind (Teil-) Erfolge! – Richtig: Befehle empfangen durften Frauen schon immer. Das werden die Bischöfe auch Frau Dr. Gilles klarmachen.

Die Wirtschaft kommt nicht aus den Startlöchern

Die Wirtschaft berichtet zwar von steigenden Anteilen von Frauen unter den qualifizierten Arbeitskräften. Jeder von uns kann das aus seinem beruflichen Umfeld vielleicht auch bezeugen. Die freien Berufe, Leitungen von Schulen und Behörden, und im Radio und Fernsehen sehen wir auch immer mehr top Journalistinnen, sowie Expertinnen in allen möglichen Bereichen. Aber es wird ihnen dafür durchweg nicht dasselbe Geld bezahlt wie den männlichen Kollegen. Und sie werden mit sexistischen Fragen, sagen wir offen und ehrlich, „beleidigt“. „Wie können Sie Amt und Familie vereinbaren?“ müssen sich Ministerinnen und Kanzlerkandidatinnen ständig anhören. Welcher CEO eines DAX-Unternehmens hat das je gehört? Oder welcher männliche Parteivorsitzende?

Den Frauen „reicht’s jetzt“, aber wirklich. Sie wollen ihre dominante Stellung in Haushalt – bügeln, einkaufen, kochen, putzen, waschen – und Erziehung der Kinder und Pflege der Alten liebend gerne auf weitere Schultern verteilen. Nur – niemand drängt sich nach vorn. Warum macht das kirchliche Lehramt nicht einmal (jungen) Männern klar, dass man Frauen nach der Geburt eines Kindes nicht einfach „sitzen“ lassen kann, und dass Kochen, Waschen, Kinder erziehen durchaus mit dem göttlichen  Schöpfungsplan vereinbar sind. Weltweit! Nicht nur in Bonn oder Limburg.

Wer untersucht so etwas?

Es gibt einen Global Gender Gap Report 2021, den das Weltwirtschaftsforum jährlich veröffentlicht. Der Report ist faszinierend – downloaden Sie ihn und lesen Sie! Der Report ermittelt weltweite Indizes, und die Zahl von 267 Jahren ergibt sich im Bereich „Economic Participation and Opportunity“. Die anderen übergreifenden Disziplinen sind „Politische Rechte“ (145 Jahre), Bildung, Gesundheit und Lebenserwartung (14 Jahre). Im letzteren, so der Report, sei man schon fast auf der Zielgeraden, aber es sei noch unglaublich zäh. Die Studie basiert auf einer sehr großen Anzahl von sehr detaillierten Kriterien. Im Durchschnitt über alle Kriterien brauchen Frauen noch 135 Jahre. Schade, dass im letzten Jahr ein Sprung von 99 auf 135 Jahre eingetreten ist, also von einer ganzen Generation.

Wirklich bemerkenswert ist, dass das kleine Island schon zwölf Jahre hintereinander an der Spitze der Gleichberechtigung liegt. Also Frauen: auf nach Island! Schade, dass die Studie die Kirche völlig außer Acht lässt. Vielleicht kann Frau Dr. Gilles die Bischöfe ja motivieren, diese Lücke zu füllen.

Der weibliche „Touch“

Dabei wäre die weibliche Perspektive in vielen Berufen wichtig. Ja – Frauen sind anders. Frauen laufen weniger schnell und ausdauernd als Männer, schwimmen nicht so schnell, tauchen nicht so tief, springen weniger hoch und kämpfen weniger tödlich mit Lanzen, Schwertern und Pistolen. Sie lassen im Schach den Männern meist den Vortritt. Sie haben eben andere Stärken und Perspektiven auf das Leben. Auf die tägliche Praxis.

Frauen bestehen daher in der Regel darauf, dass sie andere Karrierewege gehen wollen. Um ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen, sind Männern in der Regel Überstunden bis „zum Abwinken“ gerade recht, was für Frauen absolutes „no go“ ist. Klar: Männer fahren viel seltener die Tochter zum Zahnarzt oder holen den Vater aus der Tagespflege ab. Frauen wollen ihre Familienplanung, ihre Arbeitszeiten, Elternzeiten oder auch das Homeoffice in den beruflichen Alltag einbringen und das Ganze bitte nicht „in Stein gemeißelt“, sondern flexibel.

Zum Glück sind auch immer mehr Männer nicht mehr mit den alten Modellen zufrieden, sondern wollen tatsächlich ihre Kinder aufwachsen sehen und nicht erst als Rentner ihre Enkel in den Zirkus begleiten.

Die Kirche versagt

Was tut die katholische Kirche, um Frauen hierbei den Rücken zu stärken? Sowohl als Arbeitgeber als auch als Kirche könnte sie deutlich sagen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt„, wie es im deutschen Grundgesetz seit 1949 enthalten ist.

Gut – die katholische Kirche als „Stiftung“ des Heiligen Geistes („Pfingsten“) muss ja nicht gleich jede nationalstaatliche Gesetzesnorm in ihren eigenen Canon übernehmen. Aber Menschenrechte (ebenfalls 1949) und Frauenrechte wären jetzt nach 72 Jahren langsam mal an der Reihe. Wieso haben die Anglikanische und die Evangelische Kirche eigentlich weniger Probleme damit?

Die katholische Kirche wiederholt Jahr für Jahr unverdrossen immer dieselben missverstandenen biblischen Belegstellen sowie uralte, verkalkte Lehrsätze aus der Hoch- und Spätscholastik („Tradition“). Das ist ja nach kirchlichem Verständnis sogar beinahe aktuell, eben nur geringfügig länger als 267 Jahre her.

Einerseits – andererseits

Ich weiß, es gibt viele Gläubige, welche jetzt ganz entsetzt aufschreien: das geht doch nicht! Das ist Schisma! Erstaunlicherweise gibt es sogar Frauen, die sich  den Schneid haben nehmen lassen. Aufgrund völlig unbegründeter Behauptungen über den „Schöpfungsplan“ sowie den vermeintlichen „Willen Gottes“ darf sich nur ein Mann unbehindert im warmen Glanz des „Ebenbildes Gottes“ sonnen.

Herrschaftszeiten: „Als Mann und als Frau schuf er sie„, lesen wir in der Genesis. Ich lese da keine natürliche Unterordnung heraus. Wie lange müssen wir uns noch derartigen Unsinn anhören wie den von „zeitlos gültigen Verfügungen Gottes bezüglich des Zueinanders von Mann und Frau und der geistlichen Verantwortung innerhalb der christlichen Gemeinde“. Allen Ernstes hörte man: „Frauen sind anfälliger für die Sünde“. Ganz üble Theologie sieht immer ein „Gesamtzeugnis der Schrift“ und stellt Einzelaussagen immer in einen „heilsgeschichtlichen Zusammenhang“.

Wer nur einen einzigen stichhaltigen Grund dafür weiß, Frauen die Ordination für geistliche Ämter vorzuenthalten, möge ihn bitte in die Kommentare schreiben. Zitate aus Lehrschreiben der letzten drei Päpste sollte man nicht unbesehen als „Beweis“ ansehen.

Die Diskussion geht weiter. Einstweilen lässt sich nur festhalten: die katholische Kirche will nicht. In den nicht-katholischen Kirchen ist die Ordination von Frauen zwar schon weit verbreitet, aber noch lange nicht Allgemeingut. So schätzt ein Überblick des Bibelbundes, der selbst allerdings die Ordination ablehnt, dass 70% der lutherischen Kirchen und 75% der reformierten Kirchen die Frauenordination eingeführt haben. Wenn es dort „geht“, ist das doch der Beweis, dass es überall „gehen“ kann, sonst hätte man doch schon häufiger  Blitzeinschläge in bestimmten Kirchen- und Versammlungsräumen beobachten müssen, oder nicht?

 

 

Eine Antwort auf „Nur noch 267 Jahre …“

  1. Eine kluge, glaubenstreue Darlegung: „Gut – die katholische Kirche als „Stiftung“ des Heiligen Geistes („Pfingsten“) muss ja nicht gleich jede nationalstaatliche Gesetzesnorm in ihren eigenen Canon übernehmen.“

    Ja, so ist es, für Katholiken.

    Das II. Vat. Konzil – gegenüber Piusbrüdern stets emsig in Stellunggebracht, hat betätigt: Die Kirche ist göttliche Stiftung, und ein hierarchies Weiheamt. Wie der nicht zum Priester geweihte Kardinal Mertel im 19. Jahrhundert bewies, war DAFÜR nicht Weihe unabdingbare Voraussetzung. Folglich auch nicht für alles das, was nicht sakramental Priestern vorbehalten ist.

    Man renne also zwischen Weihamt einerseits – eisern für Bischöfe und Priester Männern vorbehalten, ordinatio sacerdotalis – , und allem sonstigen Spökes, was immer da so organisatorisch ansteht. Wenngleich bei Letzterem das, was momentan als „Quotenhuberei“ so wallt, nicht neu ist. Quoten hatten wir in der angehimmelten irdischen Gesetzgeung in Deutschland schon mindestens einmal: Will man das wieder? Quote muss ja nicht 50:50 lauten – mal abegesehen, dass alle Klugsceißer des 50:50-tums „y“ außer Betracht lassen, wenn wir denn schon den Zeitgeist wallen lassen würden. Wie stets bei mir: Fakten und Belege: QuotenregelungLinksRotGrünNazi

    Quotenregelung gab es bereits. Der Vorgang kann den heutigen Interessenten eventuell nützliche Formulierungshilfe geben. Damit erweist sich die Glückhaftigkeit des von Frau Dr. Barley gewünschten steten Blicks in die deutsche Geschichte.

    1.) Vorlage:
    Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. April 1933, RGBl 1933, 225:
    § 4: Bei den Neuaufnahmen ist darauf zu achten, daß die Zahl der Reichsdeutschen, die […] nicht arischer Abstammung sind, unter der Gesamtheit der Besucher jeder Schule und jeder Fakultät den Anteil der Nichtarier an der reichsdeutsche Bevölkerung nicht übersteigt. Die Anteilszahl wird einheitlich für das ganze Reichsgebiet festgesetzt.
    § 6 Die Ausführungsbestimmungen erlässt der Reichsminister des Inneren.
    gez. Hitler, Frick

    1. DVO vom 25. 4. 1933 ( RGBl 1933, 226 ) Ziff. 8: „Die Anteilszahl ( §4 Ab 1 ) für die Neuaufnahmen wird auf 1,5 vom Hundert […] festgesetzt.“
    Gez: RMin des Innern Frick.

    2.) Auswertung und Formulierungsvorschag für LinksRotGrün:

    Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Parlamente und Aufsichtsräte und zur Einführung einer Frauenquote vom (einsetzen: Datum des Entscheidungsbesäufnisses)

    § 4: Bei Neubestellungen ist darauf zu achten, daß die Zahl der Personen, die nicht weiblichen Geschlechts sind, unter der Gesamtheit der Mitglieder eines Parlaments oder Aufsichtsrats – jedes Parlaments und jeder Aktiengesellschaft – den Anteil der Männer an der bundesdeutschen Bevölkerung nicht übersteigt. Die Anteilszahl wird einheitlich für das ganze Bundesgebiet festgesetzt.

    § 6 Die Ausführungsbestimmungen erlässt die Bundesministerin für Justiz .

    gez. Barley, Schwesig, Hitler, Frick

    1. DVO vom (eintragen: Tag der karnevalistischen Büttenrede der Entscheider*Innen) Ziff. 8: „Die Anteilszahl ( § 4 Ab 1 ) für die Neuaufnahmen wird auf 50 vom Hundert […] festgesetzt.“

    3.) Die aus 1933 zu gewinnenden vorbildhaften Regelungen für eine alsbaldige Herabsetzung vorhandener Personen mit der „falschen“ Eigenschaft auf die festgesetzte Quote können leicht a.a.O abgelesen und ausformuliert werden. Etwaige redaktionelle Irrtümer bitte ich mir nachzusehen.

    4.) BEGRÜNDUNG zum historischen Gesetz: ( vgl. zum ductus Laskowski LTO 15. Febr. 2019 ):

    Das Gesetz reagiert damit auf einen gleichheitsorientierten Missstand: Viele Jahre nach Einführung der Wahlfreiheit zum Studium und zur Rechtsanwaltschaft, mit der Arier als weit überwiegender Teil des Volkes und Souveräns sichtbar wurden, fehlt es immer noch an ihrer gleichberechtigten, also – da schlichte mathematische Proportion wesentlich ist ( Gleiches ist gleich, Ungleiches entprechend also proportional, quotal zu behandeln ) – akademischen Teilhabe. Symptomatisch ist die geringe Zahl der arischen Rechtsanwälte wie auch Ärzte etwa in Berlin. Nur 78 Prozent der deutschen Rechtsanwälte, 40 % der in Berlin zugelassenen Rechsanwaälte, sind arisch ( Ingo Müller, Furchtbare Juristen. S. 67 f.) – so wenig wie seit Jahrzehnten nicht. Studienberechtigt, weil dem Volk zugehörig, waren ca. 60 Millionen Reichsangehörige, davon 99 % Prozent des Volkes arisch. Ähnlich sieht es in den anderen freien Berufen aus: In freien Berufsgruppen wie bei Kaufleuten, Ärzten und Rechtsanwälten war der Anteil der Nichtarier wesentlich größer als an der Gesamtbevölkerung. Als Kernproblem erweist sich das freie Hochschulzugangsrecht und freie Zulassung zu freien Berufen Ariern nach Art. 12 I GG Grundgesetz (GG). Es geht um das verfassungsrechtlich verbürgte Recht von Ariern, in gleicher Quote wie nach dem Bevölkerungsanteil zugelassen zu werden – es geht um die tatsächliche Chancengleichheit von Kandidaten (Art. 12 Abs. I, Art. 3 Abs. II GG). Die Statistik zeigt, dass Arier viel seltener zugelassen werden als ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Die Zahlen sprechen dafür, dass die freien Zulassungsverfahren ohne quotenproportionale Steuerung dazu führen, überproportional viele Nichtarier zu nominieren, unter Verzicht auf Arier – also für eine strukturelle Bevorzugung von Nichtariern und eine strukturelle Benachteiligung, Diskriminierung, von Ariern. Durch die überquotale Bevorzugung von Nichtarien wird das Zugangsrecht von Ariern missachtet. Es fehlt an Chancengleichheit ( Ungleiches entsprechend seiner Ungleichheit zu behandeln), also an der Entsprechung. Das nennt man dann „eine strukturelle Benachteiligung“. Im geltenden Zulassungsrecht fehlen Regelungen, die das quotal-proportional entsprechende Zugangsrecht von Ariern, die tatsächliche proportionale Chancengleichheit von Ariern, herstellen und sichern – so wie es Art. 12 Abs. 1 S. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG fordern. Aktuell wird das Volk in Gestalt der Arier mit seinen gesellschaftspolitischen Perspektiven und Interessen nicht angemessen in den Universitäten und freien Berufen repräsentiert und „gespiegelt“.

    Man sieht – die Laskowski’sche Begründung ist nach Stil und gedanklichem Duktus für vieles tauglich und mit geringen nur sprachlichen Anpassungen für mehrerlei „spiegelnde“ Quotierungen verwendbar.

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