Theologie und Markt

et in saecula saeculorum.

Ein sogenannter „DBK-Sprecher“ Matthias Kopp äußert sich laut katholisch.de wie folgt zur Kritik des Betroffenenbeirats:

„Wir verstehen, dass die Bearbeitungsdauer problematisiert wird. Deshalb haben wir bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, damit hier eine Verbesserung eintritt. Wir gehen davon aus, dass diese jetzt im Herbst spürbar werden.“

Mit einigen Erfahrungen werte ich die tiefe Klugheit Sr.  Exzellenz Bischof Genns immer höher und besser. Sie ist ihm nicht permanent zu eigen – wenn  man an die lokal radizierte Verwerfung der Vergebung abweichend vom weltkirchlichen Vater Unser in Münster denkt oder an die Vertreibung eines rechtgläubigen und vernunftstarken Paters aus Recklinghausen.

Aber zum sog. „Missbrauch“ hat er doch einen, den sehr klugen Weg gewiesen: „Alles an die Staatsanwaltschaft“, also an die staatliche Gerichtsbarkeit.

Denn was läuft tatsächlich?

Eine sogenannte „Deutsche Bischofskonferenz“ hat im Laufe der Zeit diverse sog. “Anerkennungs­verfahren“ etabliert, die laut katholisch.de vom 19.9.2021 seit Anfang 2021 laufen: „Das aktuelle Anerkennungsverfahren läuft seit Jahresbeginn.“

Allein in diesem KOPPnahen Artikelchen wabert es von „Herbst­voll­­versamm­lung der katho­lischen deutschen Bischöfe“, „Betroffenen­beirat der Bischofs­konferenz“, „Unabhän­gige Kommission UKA, ein Gremium aus externen Fachleuten, das unabhängig von den Bischöfen arbeitet.“, „neue Internet­seite online unter www.anerkennung-kirche.de“, „Ansprechpersonen in den Bistümern“.

Allein schon von der Anzahl der involvierten Stellen und Personen her ist das ein gewaltiger Markt. Faktenbezogene Erhebungen  über die Zahl der „Mitwirkenden“ fehlen bisher, sind mir jedenfalls nicht bekannt.

„Mitwirkende“  „wirken“ mit – woran eigentlich?

Laut der sog. DBK sei „Thema Aufklärung und Aufarbeitung“ , und dazu gehöre dieses Wirken und Wallen. Blickt man kurz auf das von Exz. Genn in den Blick genommene staatliche Recht, so könnte man als Jurist dem Begriff „Aufklärung“ aus der gesetzlichen Überschrift in der Straf­pro­zess­ordnung (StPO) noch Fundiertes entnehmen.

Sachverhaltsaufklärung

Der § 160 StPO Abs. 1 enthält:

„[Die Staatsanwaltschaft hat] den Sachverhalt zu erforschen.“

Absatz 2 sagt:

„Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“

Auch die Zivilprozessordnung  (ZPO) kennt in § 141 Abs. 3 eine „Aufklärung des Sachverhalts“. § 397 Abs. 1 ZPO spricht von „Aufklärung der Sache“.

Nun male man sich einmal aus, wenn etwa in einem Miet­rechts-Räumungs­rechts­streit das zur Entscheidung berufene Organ oder seine Instanz die Wirkenden bezeichnet würde als „Kommission zur Anerkennung“. Und das Verfahren als ein „Anerkennungsverfahren“. Ergebnis steht fest: Räumung! Zur Anerkennung des Vermieterräumungsbegehrens sind ja Entscheider und Verfahren da, auch mit Namen genannt.

Seltsam, dass das von Exzellenz Genn gepriesene staatliche Recht solch einem Wahn nicht folgt.

Nein, DBK-lich läuft es anders: nämlich so: Der Beirat ist ein solcher der „Betroffenen“. Da ist NICHTS aufzuklären, das Ergebnis steht fest, jedenfalls dem Grunde nach. Nur – solcher „Beirat“ kann herumpöbeln: „zu langsam und sei intransparent und ungerecht“.

Was da ist „gerecht“? Die Höhe, kann es nur sein. Denn worum geht es? Am Schluss des KOPPhaften Artikelchens wird es mit schöner Offenheit und Ehrlichkeit benannt: „Stufenmodell, ein einfacheres Verfahren und für mehr Geld für die Betroffenen“.

Tja, GELD. GELD. Es geht nur um Geld, MEHR GELD.

Auch wer schon Beute gemacht hat – geht wiederholt! Wie die verlinkte Website ausdrücklich sagt, sogar mit einem dafür präparierten Sonderformular.

Und das muss „einfacher“ gehen, und nicht zu langsam.

Herr KOPP berichtet: „Wir“ – er meint die sog. DBK – haben  „bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, damit hier eine Verbesserung eintritt.“ Hier? „Bearbeitungsdauer problematisiert“.

Das muss in der Tat schneller gehen: Antrag STELLEN – Beuteheischen – frech Begehren. Das ist ja schon nicht mehr aufklärungsbedürftige „Feststellung“ von sog. „Leid“.

Und wenn es dann nicht fluppt mit der Beute, in begehrter Höhe – dann eröffnet sich ein wunderbares neues Feld: das Verfahren selbst (!!)  „führe zu zahlreichen Retraumatisierungen bis hin zu Krankenhausaufenthalten“.

„Führt zu . … “ bedeutet Verursachung. Wir sehen neben dem sog. „Missbrauch“ eine weitere, neue, selbständige Beutequelle „wg. Leid“: Nun werden es die „Unabhängigen“ sein, die haften, selbstredend auf „Geld“, „mehr Geld“, um den Artikel erneut wörtlich zu zitieren.

Nach deutschem Recht – wollte man dem im Missbrauchs­missbrauchs­gewusele irgendeine Bedeutung beimessen  – haftet zwar weder Bischof noch Diözese für persönlich von Geistlichen  begangene Delikte – aber was soll’s? Recht ist diesem Typenkreis ja völlig wurscht.  Das heißt – da gibt es doch interessante Perspektiven zur „Aufarbeitung“. Wenn schon solche Typenkreise in „leidvoller Wut“ gegen Präsident Trump tobten, aber den Heilsbringer Massenmordfinancier Biden so hoch loben, dann müsste sich doch aus solcher Zuneigung zu den USA was machen lassen: Haftung auch von Bischöfen und Diözesen, generell: allen Instanzen, bei denen Geld zum Abgreifen vermutet werden kann, und sodann: „mehr Geld“, viel mehr Geld, als in Deutschland üblich für sog. „Leid“.

Da gibt es nur einen Schutzschirm: die zuvor genannten „Gremien“, „Beauftragten“, „Stellen“ , Kommissionen wollen ja auch finanziert werden. Sobald DBK, VDD (Verband der Diözesen Deutschlands), und neben dem ohnehin bankrotten Bistum Magdeburg auch alle weiteren Bistümer kahlgepfändet sind durch „mehr Geld für Leid“, wäre ja kein Geld mehr da für „katholisch.de“, Gremien, Beiräte, Beauftragte, Gutachter, Kommissionen.

Da offenbart sich die tiefe Weisheit, Frauen heranzuziehen: für Frau Dr. Beate Gilles wäre dann ja auch kein Geld mehr da. So darf man hoffen, dass sie tut, was eine andere Katholikin, Frau Andrea Nahles, so treffend am 27.9.2017 so formuliert hat: Den „Leid“-Beutegeiern „eins in die Fr…se“!

Deutsches Recht

Das von Exzellenz Genn favorisierte staatliche Recht ist wünschenswert transparent und nicht „zu langsam“:

  1. Keine Haftungszurechnung für Taten einzelner, auch Priester, an juristische Personen ( Bistümer) oder gar Bischöfe.
  2. Behauptet ist noch längst nicht festgestellt oder bewiesen.
  3. Staatsanwaltschaft: niemals ein Verfahren gegen Tote.
  4. Staatsanwaltschaft: niemals ein Verfahren auch nur näher erwägen, wenn ersichtlich Verjährung eingetreten ist. Dann ruck-zuck (nicht „zu langsam“): nicht eröffnen oder: blitzartig einstellen.
  5. Siehe – wie oben zitiert – § 160 Abs 2 StPO.
  6. Strafverfahren: Verurteilung nur, wenn jenseits aller (!!) ernsthaften Zweifel Tat nachgewiesen.
  7. Zivilverfahren: Verurteilung nur, wenn nach Beweisaufnahme und Aufklärung des Sachverhalts der Vollbeweis aller (!!) Anspruchs­voraussetzungen dem Kläger gelungen ist.

Egon Peus


Für den Text des Beitrags ist allein der Autor verantwortlich. Er entspricht nicht unbedingt der Meinung der Herausgeber dieser Seiten.

 

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