Drunter und drüber

In der Krise suchen die Dummen nach Schuldigen, die Klugen nach Lösungen.

Nach langer Pause muss sich der Initiativkreis wieder zur Wort melden. Uns beschäftigen so viele offene Fragen. Geht es Ihnen auch so?

Die Corona-Krise ist noch längst nicht überwunden. Wir wissen nicht, ob es bald eine zweite Welle geben wird. Wir wissen nicht, wie wir Weihnachten gestalten sollen, um nur ein Beispiel zu nennen. Die Öffentlichkeit debattiert erregt, ob es wieder Fußballspiele mit Zuschauern geben darf oder ob der Karneval stattfinden kann.

Die einen sind enttäuscht, dass es zu wenige Lockerungen gibt, die anderen sind gegen zu weitreichende Lockerungen. Die einen wollen im Gottesdienst singen, die anderen bleiben immer noch weg, weil sie immer noch unsicher sind.

Weil es so viele Unsicherheiten und Unklarheiten gibt, fühlen sich viele Menschen sehr unwohl. Was kann man dagegen tun?

Die einen suchen die „Schuld“ für irgendetwas bei bestimmten anderen Personen. Na – ob das gut ist? Wie heißt es in einer Weisheit, die wir neulich gefunden haben:

In der Krise suchen die Dummen nach Schuldigen, die Klugen nach Lösungen.

Mut machen

Wichtig ist, dass man sich gegenseitig Mut macht. Außerdem muss man seine Kräfte sparen und sich nicht in Kämpfe stürzen, die (jetzt) nicht notwendig sind. Wie die Feier eines runden Geburtstages kann und muss man vieles vertagen.

Das heißt nicht, dass man alles vergessen soll. Nein, zu gegebener Zeit müssen die vorerst ruhenden Fragen wieder bearbeitet werden.

Drunter und drüber

Nicht nur in der Kirche geht es zur Zeit drunter und drüber. Auf Beispiele wollen wir im Moment einmal bewusst verzichten. Es fallen Ihnen bestimmt selbst viele ein.

Werfen wir einen kurzen Blick auf unseren Staat. Wie soll die Politik jetzt und in Zukunft mit verschiedenen wichtigen Fragen umgehen? – Vieles drängt sich da auf.

Schreiben Sie uns!

2 Antworten auf „Drunter und drüber“

  1. Den im „Bericht“ von „Axis Rechtsanwälte“ vom 12. Nov. 2020 angesprochenen Damen und Herren gewidmet, welche die Vertraulichkeit wahrten.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit diesen Zeilen möchte ich allerhöchste Hochachtung ausdrücken denen, die in jenem „Bericht“ weitgehend neutralisiert aufgeführt werden: „ein Ehepaar“, das sich „besorgt“ zeigte (S. 4), der informierte Pfarrer von St. Josef (sic!), ein befreundeter „weiterer Pfarrer“, ein wohl dann einbezogenes „weiteres Ehepaar“ (S. 5), eine „damalige“ Gemeindereferentin (S. 5). Nicht mir ganz deutlich ist, ob im Sinne von S. 9 „das Ehepaar“ weitere „in der Gemeinde St. Josef (sic!) tätige Personen“ aufmerksam gemacht hat, und/oder die S. 8 unten bzw. S. 9 oben erwähnten „unmittelbaren Nachbarn“.

    Erfasst von meiner Hochachtung sind auch die im „Bericht“ in Rede gestellten diversen „Personal­verant­wort­lichen“ im Bistum Essen – soweit unterhalb des damaligen Generalvikars, mir nicht namentlich bekannt – wie auch die für Pfarrei und Gemeinde in den Ablauf einbezogenen Geistlichen.

    Der genannte „Bericht“ scheint mir erfreulich sachlich (Ausnahme: er redet von einer Pfarrei, dann Gemeinde St. „Josef“, der Bischof immerhin adressiert 16.11.2020 an eine Gemeinde St. „Joseph“; weitere Detailkritik am „Bericht“ noch, wie dargelegt), er lässt mich die Faktenlage so und hinreichend erkennen:

    Thema und Debattengegenstand ist ausdrücklich priesterliche Tätigkeit des Hw. Herrn Pfarrers em. „A.“ im Bistum Essen, diese hat augenscheinlich nur in Wattenscheid stattgefunden. Sie als Adressaten kenne ich weitgehend nicht, insbesondere die beiden „Ehepaare“, Hw. „A.“ auch nicht. Ich könnte mich nicht einmal irgendwie an eine Meßteilnahme in St. Joseph oder sonstwo in Wattenscheid erinnern, bei der er zelebriert hätte.

    Zu der objektiven „Situation des Pfarrers A.“ sehe ich:

    Sein Umzug nach Wattenscheid 2001 hat zu Wohnung und priesterlichem Dienst in St. Joseph 2001 – 2015 geführt. Von einer priesterlichen Tätigkeit im Bistum Münster ist für die Zeit ab 2001 nirgendwo die Rede. “A.“ ist dreimal staatlich strafrechtlich augenscheinlich rechtskräftig, verurteilt worden. Den im Berichtskopf so angegebenen „Rechtsanwälten“ – Berichtsverfassern (Laut Schlussvermerk soll es eine auch noch anders firmierende „Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ sein! Der Zeichnende bezeichnet sich aber auch als „Rechtsanwalt“!) gelingt es nur einmal, die Straftat nachvollziehbar zu präzisieren: „Beleidigung“, 1974 – ein Jurist würde noch angeben: (vermutlich) §185 StGB. Der Hinweis hierauf steht im „Bericht“ direkt nach der Nachricht wegen „Verdachts von sexuellen Vergehen an Minderjährigen“, der immerhin für eine Inhaftierung zu Untersuchungshaft genügt haben soll. Danach könnte von drei (statt auf dem Rechenbildungsniveau der WAZ von zwei) sexualbezogenen strafrechtlichen rechtskräftigen Verurteilungen zu sprechen sein.

    Die Darlegungen im „Bericht“ legen mir als gewiss nahe, dass diese „Situation“ sehr bald 2001 den sogenannten „Personalverantwortlichen“ im Generalvikariat Essen und eventuell, vermutlich auch auf Ebene Pfarrei (St. Joseph) ziemlich deutlich präzise und zutreffend bekannt war, nach – sich augenscheinlich als im Kern zutreffend erweisenden – „Gerüchten“ im Bereich St. Joseph auch nicht positionsmäßig „Verantwortlichen“, sondern schlichten Gemeindemitgliedern, insbesondere jenem „Ehepaar“ und weiteren Laien.

    Ich betrachte nunmehr folgende zeitlich gestaffelte Verhaltenskomplexe:

    a) 2001/2002
    b) 2010 (weil Bischof Dr. Overbeck dies als Moment seines Amtsbeginns und Kenntnis dem Grunde nach nennt: „zurzeit kein Handlungsbedarf“)
    c) 2019/2020.

    Für 2002 und folgende Jahre kann ich bestens nachvollziehen und verstehen, auch billigen, dass das Ehepaar „besorgt“ war. Freilich – seit letzter Tat 1989 hatte “A.“ augenscheinlich keine (!) weitere sexualrelevante Missetat begangen, damit bis 2001 schon 12 Jahre lang, bis 2010 21 Jahre lang, bis 2015 26 Jahre lang, bis 2019 30 Jahre lang. Es hatte eine – gerichtlich auferlegte – Therapie, Psychotherapie über mehr als 3 Jahre gegeben, 1990 – 1993. Im Rahmen der gezielten Aufklärung 2002 trug der konkret behandelt Habende eine „nervenärztlich-psychotherapeutische Stellungnahme“ auf Befragen und Anforderung vor. Therapie „mit gutem Erfolg beendet“.

    Die als Ergebnis vorgetragene Aussage ist eindeutig: „gegenwärtig keine Gefahr, die von Herrn A. ausgehen könnte“.

    Mir scheint, dass es weniger auf eine Bezeichnung als „Gutachten“, „Stellungnahme“ oder „Bericht“ (12.11.2020) ankommt, sondern darauf, was ein approbierter Arzt unterschreibt als seine fachkundige Aussage. Wie man im Vergleich zu den Auslassungen des Bischofs vom 16.11.2020 erkennt, bürgt auch Quantität von mehr als „knapp mehr als eine Seite“ (vgl. Bericht S. 6) mitnichten für relevante oder gar bessere Qualität.

    Ich selbst werte es so, dass gerade wegen der von den „Ehepaaren“ unternommenen und vermutlich permanent unterhaltenen örtlichen „Überwachung“ des Hw. Herrn A das Ausbleiben jedweden neuen Vorwurfs, bis 2010, bis 2015 und bis 2019 (nur der Liebe Gott weiß alles!) ein starkes realfaktisches Indiz dafür ist, dass Hw. A 2001 – 2015, insbesondere in Wattenscheid, NICHTS an Vorwerfbarem getan hat.

    Wohl hat er priesterlichen Dienst getan. Diesen ermöglicht zu haben, ehrt alle Beteiligten, insbesondere die „Ehepaare“, aber auch die „Personalverantwortlichen“. Dabei bleibe ich, auch wenn ich eine gewisse Schlitzohrigkeit nicht übersehe – nun, jedenfalls keine bistümlich förmliche Beauftragung „i.b.D.“. „Man kann ja nie vorsichtig genug sein – und die Akten sollen sauber bleiben.“

    Hut ab! Lobende Anerkennung und Ehre, wem Ehre gebührt (bei sorgsam differenzierender Betrachtung auch dem Bischof für den Brief vom 16.11.2020: a) richtige Adressierung auf S. 1 von St. Joseph mit „ph“, b) Schlussabsatz mit Segenswünschen).

    Sie brauchen mir nicht zu antworten.
    Kopien bitte ich an weitere von mir nicht Erfasste weiterzuleiten.

    Ihnen Allen gesegnete Neues Kirchenjahr und Adventszeit.
    Egon Peus

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Als treues, folgsames Schäfchen folge ich unserem Bischof Overbeck im Epistularweistum vom 24.4.2020 S. 2: “Halten Sie per …. E-Mail ….. Kontakt“. Das vollzieht sich treu ergeben hiermit.

    Lob, Ruhm, Anerkennung und Ehre gebühren ihm auch – um mit dem Lob anfangen – für seinen Brief vom 16. November 2020, für all das Gute, das dort zu lesen ist. Um es gleich zu Beginn vollumfassend darzutun:
    a) In der Adresse steht die Kirchengemeinde richtig mit “ph”, St. Joseph. Anders als im insoweit falschen “Bericht”.
    b) Im letzten Absatz nimmt man herzliche Segenswünsche und Gruß gern entgegen.

    Der Rest ist differenzierter Würdigung fähig wie auch bedürftig.

    a) Es erquickt den Juristen wie überhaupt den Freund preußischer Verwaltung, wenn “Akten” eine prononcierte Rolle spielen. Zum Beispiel mussten seit Langem Schnapsbrenner genau Buch führen in den Akten, weil die Hoheit sorgsam über die Branntweinsteuer wachte. Viel wesentlicher, als dass ein Priester “A.” von 1989 bis 2019 NICHTS an Verwerflichem, jedoch in St. Joseph getreu gute priesterliche Dienste getan hat, ist daher übler Mißstand im Aktenwesen.

    Ordnung muss eben sein.

    b) In der Verbalsammlung vom 16.11.2020 strahlt der Bischof, dass er eine “Anwaltskanzlei” beauftragt habe. “Anwalt” – das atmet den edlen Duft von Kunde, von Strafrecht wie auch öffentlichem Aktenführungsrecht. Blöd, dass zwar auf dem Deckblatt des zur adventlichen Bußübung lesebereiter Selbstquäler bereitgestellten Papiers – um es mal neutral zu sagen – zwar eine “axis Rechtsanwälte GmbH” auftaucht, diese aber mitnichten den Inhalt verantwortlich gezeichnet hat. Das hat nämlich eine “axis advisory + audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft”. Dort dann immerhin ein Mann, der sich auch als “Rechtsanwalt” deklariert.

    c) Zur Ordnung gehört das Handelsregister. Im HReg des Amtsgerichts Köln gibt es die beiden Gesellschaften, Nr. HRB 69 701 und HRB 82 534. Die heutige Rechtsanwaltsgesellschaft firmierte übrigens bis zur Eintragung 30.12.2010 als “JUPITER EINHUNDERTDREIUNDZWANZIG GmbH”, Gegenstand: Vermögensverwaltung. Ahnungsvoll erwägt man vermutend-unterstellend, dass genau dies über die Äonen weiterwirkend zur Auswahl geführt haben könnte. Vermögen und Bistum – nun, Herr Kauker mit Unsere Kirche 2030 bejaht das, die Kämmerei wohl eher nein – , aber JUPITER – so fühlt man sich gewiss gern auf einem Thrönchen. Zumal wikipedia weiß: “sein Haar ist so gewaltig, dass er mit dem bloßen Schütteln desselben Erde, Meer und Sternenhimmel erschüttert.”

    d) Jupiter hat laut 16.11.2020 einen “Auftrag” erteilt. Eine “Anwaltskanzlei” “mit einer unabhängigen Untersuchung beauftragt”. Wollen wir hoffen, dass die Auftragnehmerin, da ja Ordnung zu walten hat, dafür keine Rechnung stellt, schon gar nicht dorthin Geld fließt. Denn wie papierlich belegt, hat sie ja keine Leistung erbracht. Wo Jupiter gesprochen hat, kann das arme Erdenwürmchen nur irren, wenn es auf S. 1 vom 12.11.2020 oben ausführt – unter dem Logo der Axis Wirtschaftsprüfung” – Jupiter (man schreibt: “das Bistum”) habe “uns” den Auftrag erteilt.

    e) Ordnung verlangt, dass man gerade Jupiters Texte sorgsam studiert. Wer Allmacht über Himmel und Erde, Luft und Meere und Wolken hat, der ist auch zu neuer deutscher Rechtschreibung befähigt, S. 1. Wie die SPD, Unterbezirk Mülheim, mit doppeltem Doppel-SS. Es bleibt die jedenfalls vormals am Staatlichen Gymnasium Bochum gelehrte Weisheit, dass das “das”, das das “dass” oder “daß” nicht einfach ersetzen kann, vielmehr durch ein “welches” ersetzt werden könnte, nur mit einem “s” geschrieben wird. Am Staatlichen wurde besonders Griechisch gelehrt. Eventuell überholt, wenn jetzt der römische Jupiter von einem Ergebnis schreibt, welches (!!) er an die Adressaten weiterleite.

    f) Ordnung im Geiste liebt Ordnung in begrifflicher Gegenstandsbezeichnung: Jupiter nennt es, 16.11.2020 S. 1, “Ergebnis dieser Untersuchung”, “Bericht” (S. 1 unten), – insoweit wie der Text sich auf S. 1 selbst bezeichnet –, auch S. 3; in dem “Bericht” selbst wird das, was ein Fachmann mit Bezug auf seine Fachkunde – sollten Personenkreise wie Jupiter und der “Anwalt” einen approbierten Arzt als fachkundig annehmen – erklärtermaßen als “nervenärztlich-psychotherapeutische Stellungnahme” abgibt, als “Gutachten” wohl deshalb disqualifiziert, weil es quantitativen Längen- (“knapp mehr als eine Seite”, Bericht S. 6 ) und episkopalen und anwaltlichen Verbalschwulstgigantovorstellungen nicht entspricht (“zwei knappe Absätze”, Bericht S. 6).

    g) Ordnung ist messbar. Davon lebt alles. Knapp mehr als eine Seite, zwei knappe Absätze. Für Ordnung ist der Inhalt völlig unerheblich. Immerhin – der Bericht lässt erkennen, dass die Stellungnahme auf doppelter Qualifikation beruht: aa) Der Fachmann ist vom “nervenärztlich-psychotherapeutischen” Fach, so viel zur therapeutischen Qualifikation. bb) UND: genau dieser Fachmann hat den konkreten Patienten A über drei Jahre lang persönlich behandelt, 358 Stunden. Man weiß von theoretischer Qualifikation von Domkapitularen nicht so viel nach außen hin, aber ob sie einen Wahlkandidaten 358 Stunden lang befragen? Bei einer terna wären das 1.074 Stunden!

    h) Letzteres könnte angezeigt sein, um eine nervenärztlich-psychotherapeutische Behandlung anzuregen bei jemandem, der sich erschüttert und beschämt gibt, weil Hw. A in St. Joseph Wattenscheid
    aa) ohne jede Missetat
    bb) nach sich also als zutreffend erweisender “nervenärztlich-psychotherapeutischer” Vorauseinschätzung als jemand erwiesen hat, von dem keine Gefahr ausgeht,
    cc) Gemeindeangehörige und “Personalverantwortliche” dies von Anfang an (2001/2002) mit kritischem und sogar skeptischem Blick wahrgenommen haben, aber dem Fachmann vertraut haben,
    dd) und dazu noch kritische Geister mit Problembewusstsein haben laufende Kontrolle und Überwachung durchführen lassen.

    i) Ich frage mich, ob von solch einem Bischof ganz massive Gefahren ausgehen, nicht können, sondern sich effektiv realisieren.
    Bei den quantitativ messbaren Ordnungsaspekten erweist sich, dass die von diesem produzierten 3 Seiten die fachkundige nervenärztliche Stellungnahme quantitativ deutlich überschreiten, was aber gerade nicht für relevante oder bessere Qualität bürgt.

    2.) Beachtenswert die Fortentwicklung von Dogmatik und Rituale Romanum:

    Annuntio vobis gaudium magnum:
    Ego me absolvo!

    Dieser Episkope entschuldigt sich gleich selbst. Man muss erwägen, ob er aus Münsteraner Vordienstzeit geschädigt ist. Dort sind nämlich Vater Unser und Vergebung (mittlerweile) auf das Strengste verboten. Vergebung gibt es da nicht. Sollte es sie für so was hier geben? Wozu das hetzerische Herumgepöbel führt, steht als nunmehr klare PRESSELÜGE im Stadtspiegel Wattenscheid 21. Nov. 2020, im Subtitel: “Missbrauchsfall in Wattenscheid”. Wie bitte? KEINE Missetat “in Wattenscheid” !

    Was ich weiter dazu zu bemerken habe, ist beigefügt und für Herunterlade-Averse in Kopie angehängt.

    Mit dieser meiner Sicht der Dinge grüße ich zum Ausklang des Kirchenjahres, im Frohlocken darüber, dass mir Gottes Fügung und ein gnädiges Schicksal erspart haben, Zwangshörung jener drei episkopälischen Seiten erleiden zu müssen,

    Egon Peus.

    QUELLEN:

    Brief des Bischofs an die Gemeinde St. Joseph in Bochum-Wattenscheid:

    https://www.bistum-essen.de/fileadmin/relaunch/Meldungen/PDF_fuer_Meldung/Brief_Bischof_Overbeck__St._Joseph.pdf

    Bericht der Kanzlei „axis“:

    https://www.bistum-essen.de/fileadmin/relaunch/Meldungen/PDF_fuer_Meldung/Untersuchungsbericht_Causa_A.__final.pdf

    Pressemeldung des Bistums Essen:

    https://www.bistum-essen.de/pressemenue/artikel/bistum-veroeffentlicht-untersuchungsbericht-zu-missbrauchstaeter

    Interview von Bischof Dr. Overbeck mit „Christ und Welt“:

    http://unsere-kirche-2030.de/wp-content/uploads/2020/12/Abgrund.pdf

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