Faktencheck PEP

Hier geht es um Geld. Etwas genauer: um die rein finan­zielle und wirt­­schaft­­liche Seite des Pfarrei­­entwick­­lungs­­prozesses (PEP) im Bistum Essen.

Diese Seite des PEP bildet nach wie vor ein sehr emotional aufgeladenes und kontroverses Thema. Es  entzweit viele Menschen in unseren Pfarreien und im Bistum. Es hat zu Meinungsschlachten geführt, die zum Teil auch medial ausgefochten werden. Sehr häufig kommt es dabei zum verkürzten Austausch von Fakten und am Ende steht oft einfach nur Meinung gegen Meinung. Diese Phase sollte möglichst bald überwunden werden und einem sachlicher geprägten Dialog Platz machen.

Lesen Sie hier in diesem Beitrag 20 Punkte, die klar in Fakten und Meinungen unterschieden werden, und bilden Sie sich Ihre persönliche Meinung über den „ganzen PEP“.

Was dieser Beitrag will

  • Einige wichtige Fakten über den PEP sehr kurz präsentieren.
  • Meinungen zu den Voten der Pfarreien äußern.

Was dieser Beitrag nicht will

Die pastorale Seite des PEP beleuchten. Diese ist oft schon hoch gerühmt worden, unter anderem auch an vielen Stellen auf dieser Website. Sie ist vollkommen unstrittig.

Ziele

  • Fakten sammeln.
  • Meinungen als Meinungen erkennen und von Fakten unterscheiden.
  • Strittige Meinungen und abweichende Darstellungen von Fakten finden.
  • Fehler, auch Denkfehler, finden.
  • Dialog auf gemeinsamer Basis ermöglichen.
  • Faire Streitkultur fördern, getragen von gegenseitigem Respekt und der Anerkennung des jeweiligen Bemühens.

Details

FAKT 1. Ausgeglichene Haushalte „vor“ dem PEP.

Alle Pfarreien hatten bis 2015 bzw. 2016, also „vor“ dem PEP, immer praktisch ausgeglichene Haushalte. Das heißt: meistens eine „schwarze Null“. Seltener eine „rote“ Null.

Quelle: Voten. Siehe Fußnoten.

FAKT 2: Finanzierung großer Bau­maß­nahmen gemeinsam.

Wenn außergewöhnliche Instand­setzungen notwendig waren, wie Dach, Turm, Innenraum, Mauerwerk, Heizanlage, so wurden diese in den laufenden Haus­halten finanziert, teilweise über mehrere Jahre. Sie wurden durch besondere bauliche Zuweisungen des Bistums unterstützt. Der Rest wurde durch die Pfarrei selbst aufgebracht. Dazu dienten Entnahmen von Rücklagen oder Verkauf von Vermögens­teilen. Außerdem in sehr erheblichem Maße besondere Spenden­aktionen der Gemeinde. Bei besonders histo­rischen Kirchen bestehen auch „Patronate“ des Landes NRW, welches noch öffent­liche Mittel einbringt.

Aufwendungen für die Orgel werden traditionell immer von der Gemeinde allein finanziert.

Quelle: Verschiedene Gespräche mit Mitgliedern von Kirchenvorständen.

FAKT 3: Prämissen bei Kosten und Erträgen.

In den Vorgaben des Bistums sind Prämissen formuliert, wie sich gewisse Kosten und Erträge von Jahr zu Jahr entwickeln werden: für Personal, Energie, Sonstige Kosten, Mieten und Pachten, Kollekten und Spenden.

Quelle: Siehe Fußnoten. Vorgabe.

Achtung: Diese speziellen Prämissen erscheinen jedoch unkritisch für die weitere Betrachtung und werden daher auch weiter unten nicht mehr erwähnt. Man kann sie durch die üblichen Verfahren wie Umschichtung, Modernisierung, Einsparung, Stellenabbau ohne Kündigung und dergleichen beherrschen, wie schon so oft in der Vergangenheit erprobt wurde.

FAKT 4: Langfristige Bauunterhaltung wird Aufgabe der Pfarrei.

Durch Vorgabe des Bistums wird die langfristige Bauunterhaltung (Vorsorge) neben der  immer schon geleisteten laufenden Instandhaltung zur Aufgabe der Pfarrei erklärt.

Quelle: Siehe Fußnoten. Vorgabe.

Meinung: das ist eigentliche Problem, mit dem jedes Votum zu kämpfen hat!

FAKT 5: Zweckgebundene Rücklagen.

Zu dem genannten Zweck stellen die Pfarreien zweckgebundene Rücklagen in ihre Bilanz. Diese belaufen sich für eine durch­schnitt­liche Pfarrei mit 6,3 Kirchen und weiteren Gebäuden insgesamt auf mehrere Hunderttausend Euro. Genauer: rund 300.000 €.

Quelle: Siehe Fußnoten. Vorgabe. Der Gesamtbetrag ermittelt sich aus den einzelnen Summen für die verschiedenen Gebäudetypen.

FAKT 6: Das ist absolut neu!

Diese eben genannte Verpflichtung der Pfarreien ist neu. Sie  ist noch kein „gelten­des Recht“. Sie soll daher (Meinung!) wohl ab einem geeigneten Zeitpunkt für die Haus­halts­planung für verbindlich erklärt werden. Diese Rücklage gibt es auch in keinem anderen deutschen Bistum.

Quelle: Durchsicht des kirchlichen Amts­­blattes. Vergleich mit der gültigen Haus­halts­ordnung und den Ordnungen anderer Bistümer. Mündliche Auskünfte.

MEINUNG 7: Rücklagen bedeuten Fehlbeträge.

Allein durch die Bildung der neuen zweckgebundenen Rücklagen entstehen rechnerisch Bilanzverluste (Fehlbeträge). Sie machen mehrere Hundert­tausend Euro aus. Sie können durch keine  anderen Ertragsmöglichkeiten, über die die Pfarreien verfügen, aufgefangen werden.

QUELLE: Allgemeines Basiswissen.

FAKT 8: Zuweisungen aus der Kirchensteuer konstant.

Die Erträge der Pfarreien, welche ihnen aus der Kirchensteuer auf dem Wege über die normalen sog. Schlüsselzuweisungen zufließen, bleiben auf gleicher Höhe.

Quelle: Siehe Fußnoten. Vorgabe.

FAKT 9: Neue durchschnittliche Zuweisung 95.200 € pro Jahr.

Das Bistum sieht vor, den Pfarreien neue Erträge aus der Kirchensteuer zu schaffen, welche Zuweisungen zur „Mitfinanzierung der Instandhaltung“ genannt werden. Sie errechnen sich nach einer gewissen Formel im Wesentlichen aus der Anzahl der Katholiken und der Fläche der Pfarrei. In der Summe sind diese neuen Zuweisungen über alle Pfarreien auf 4,0 Mio € pro Jahr begrenzt.

Pro Pfarrei ergibt das einen durchschnittlichen Betrag von 95.200 €.

Quelle: Siehe Fußnoten. Vorgabe.

MEINUNG 10: Der Fehlbetrag bleibt zu zwei Dritteln bestehen.

Durch die neue Zuweisung wird der Fehlbetrag in der Pfarrei etwa zu einem Drittel abgedeckt. Zwei Drittel bleiben noch bestehen.

FAKT 11: Rücklagen auf weniger Gebäude begrenzen.

Die Pfarreien sollen ihre Gebäude in die Kategorien A, B und C kategorisieren. Nur für die Kategorie A sind Rücklagen zur Instand­haltung zu bilden.

Quelle: Siehe Fußnoten. Vorgabe. Seiten 11 und 12.

MEINUNG 12: Neue Zuweisung und Kategorisierung beseitigen Fehlbetrag.

Wenn nur noch ein Drittel der Gebäude zur Kategorie A gehört, wird der resultierende Fehlbetrag automatisch auf ein Drittel reduziert. Dadurch kann er durch die neue Zuweisung zur Instand­haltung (siehe 9) gedeckt werden. Der Haushalt der Pfarrei ist dann wieder ausgeglichen.

FAKT 13: Keine Vorgaben für Nicht-A Gebäude. Projekte für die „pastoralen Orte“.

Das Bistum erteilt den Pfarreien keine verbindlichen Vorgaben, wie mit den nicht als A kategorisierten Gebäuden, insbesondere den Kirchen, zu verfahren ist. Es schlägt jedoch vor, alternative Finanzierungen zu suchen. Als „Ultima Ratio“ wird auch Schließung und Verkauf (mit Abriss oder Umnutzung) nicht ausgeschlossen. Meinung: solange keine wichtigen Bauschäden auftreten, ist auch der weitere Betrieb ohne Zeitbeschränkung zulässig, vorausgesetzt, die laufenden Ausgaben sind sichergestellt.

Um die Gebäudefragen an den „pastoralen Orten“ zu lösen, erwartet das Bistum, dass die Pfarreien Projekte ins Leben rufen, für welche das Bistum großzügige Beratung und Unterstützung vorsieht.

Meinung: Für die Finanzierung der Nicht-A Gebäude wird das Bistum aus Mitteln der Kirchensteuer in Zukunft keine Beträge mehr bewilligen.

Quelle: Allgemeine Erläuterungen zum PEP und Diskus­sionen in Gemeinde­versamm­lungen.

MEINUNG 14: Die Nicht-A Gebäude sind bedroht.

Weil die zukünftige Finanzierung der Nicht-A Gebäude nicht gesichert ist, müssen sie als „bedroht“ angesehen werden. Sie könnten zu einem beliebigen Zeitpunkt in der Zukunft „eingespart“ werden. Die einen früher, die anderen später. Was das jeweils im Einzelfall bedeutet, ist völlig offen. Im günstigsten Falle ist Fortführung durch einen Trägerverein möglich. Dessen Mitglieder haben jedoch dann eine „zweite Kirchensteuer“ zu tragen, während die Nutzer von A-Gebäuden „nichts“ tun.

FAKT 15: Nur 91 von 262 Kirchen sind A-Kirchen.

Der Gesamtzahl speziell von A-Kirchen ist 91 von insgesamt 262 vorhandenen Kirchen. Das ist etwa ein Drittel. Die Anzahl der übrigen Gebäude bleibt der Einfach­heit halber außer Betracht.

Quelle: Siehe Fußnoten. Voten.

MEINUNG 16: Systematischer Fehler im wirtschaftlichen Teil der Voten.

Die obige niedrige Zahl von A-Kirchen ist durch die Syste­matik der Vorgaben bzw. Prä­missen des Bistums vorher­bestimmt worden. Somit liegt dem wirt­schaft­lichen Teil des PEP ein syste­mati­scher Fehler zugrunde. Die Pfarreien waren zu keinem Zeit­punkt wirklich frei, in einem ergeb­nis­offenen Ent­schei­dungs­prozess zu eigenen Ergeb­nissen zu kommen.

MEINUNG 17: Voten hätten mehr tun können.

Diese Zusammenhänge werden in den Voten nicht in der wünschenswerten Deutlichkeit dargestellt. Die Voten bemühen sich auch in keiner Weise, für ihre Kirchen zu „kämpfen“. Sie bemühen sich nicht um Alternativen zur Finanzierung der Instandhaltung, sondern folgen ohne Diskussion dem Rücklagenmodell. Selbst pastoral intakte Kirchen mit lebendigen, aktiven Gemeinden, die nach dem pastoralen Teil der Voten durchaus Substanz und Zukunft haben, werden ohne Bedauern als B- und C-Kirchen kategorisiert und müssen somit als bedroht gelten.

MEINUNG 18: PEP nicht „überdehnen“.

Die jetzt anlaufenden Projekte zur „Entwicklung“ der pastoralen Orte in unseren Pfarreien sind mit großer Zurückhaltung zu sehen. Hier droht durch unbedachtes Handeln nach der Maxime „Augen zu und durch“ viel ungewollter Schaden. Die Motivation der Christen, die eh durch die Nachrichten über die Kirche allgemein schon „im Keller“ ist, könnte vollends „kippen“ und die anhaltende Spirale aus Unzufriedenheit, Austritten, Schrumpfung weiter beschleunigen.

MEINUNG 19: Positive Signale sind dringend nötig. Abwärtsspirale aufhalten!

Alles, was der Erneuerung und Verbesserung der Situation in den Gemeinden vor Ort dient, ist willkommen. Also Modernisierung von Gebäuden und Anlagen, die potentiell auch sogar sparen, anstelle von Abstoßen und Aufgeben. Gemeindeleben stärken durch neue Impulse oder Vertiefen vorhandener Angebote. Kreativität und Inspiration entwickeln. Und wenn man so will, Beten und Spiritualität. Dazu könnte man den PEP, so wie er jetzt ist und in Anerkennung all seiner hervorragenden pastoralen Ergebnisse, jetzt auslaufen lassen und einen neuen Pfarrei-Erneuerungs-Prozess als PEP 2 anschieben.

MEINUNG 20: Vorrang für pastorales Leben und nicht für den „Rotstift“.

Dabei sind individuelle Gegebenheiten durchaus zu beachten. Es gibt Gemeinden, die aus freien Stücken selbst zu dem Entschluss kommen, dass sie nicht mehr weiterleben können. Diese kann man aufgeben und mit Nachbargemeinden zusammenführen. Oder Gemeinden, die einfach „kleiner“ werden wollen. Hier kann man zusammen nach passenden baulichen Veränderungen suchen.

Aber im Großen und Ganzen sollte gelten: das pastorale Leben der Gemeinden besitzt absoluten Vorrang und nicht der „Rotstift“.


Zusammenfassung

Faktencheck PEP (kurz)


Fußnoten

Voten: Alle 42 Voten unserer Pfarreien sind im originalen Wortlaut über diesen Link zu erreichen. Ihre Lektüre erfordert eine gewisse Anstrengung, ist aber unvermeidbar, wenn man eine eigen­ständige Meinung bilden will, die von keiner Autorität beeinflusst ist.

Vorgaben: PFARREI­PROZESSE Vom pasto­ralen Konzept zum Votum. Hier vor allem die Seiten 9 und 10. Die Pfarreien hatten Ein­füh­rungs­ver­anstal­tungen, die nicht weiter dokumentiert sind. Sie wurden laufend durch Beauftragte des Bistums beraten.

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