oder: Bedarf für eine nervenärztlich-psychotherapeutische Untersuchung und Behandlung?
Als treues folgsames Schäfchen folge ich unserem Bischof Overbeck …
im Epistularweistum vom 24.4.2020 S. 2: “Halten Sie per …. E-Mail ….. Kontakt “. Das vollzieht sich treu ergeben hiermit.
Lob, Ruhm, Anerkennung und Ehre gebühren ihm auch – um mit dem Lob anfangen – für seinen Brief vom 16. November 2020, für all das Gute, das dort zu lesen ist. Um es gleich zu Beginn vollumfassend darzutun:
a) In der Adresse steht die Kirchengemeinde richtig mit “ph”, St. Joseph. Anders als im insoweit falschen “Bericht”.
b) Im letzten Absatz nimmt man herzliche Segenswünsche und Gruß gern entgegen.
1) Der Rest ist differenzierter Würdigung fähig wie auch bedürftig.
a) Es erquickt den Juristen wie überhaupt den Freund preußischer Verwaltung, wenn “Akten” eine prononcierte Rolle spielen. Zum Beispiel mussten seit langem Schnapsbrenner genau Buch führen in den Akten, weil die Hoheit sorgsam über die Branntweinsteuer wachte. Viel wesentlicher, als dass ein Priester “A.” von 1989 bis 2019 NICHTS an Verwerflichem, jedoch in St. Joseph getreu gute priesterliche Dienste getan hat, ist daher übler Mißstand im Aktenwesen. Ordnung muss eben sein.
b) In der Verbalsammlung vom 16.11.2020 strahlt der Bischof, dass er eine “Anwaltskanzlei” beauftragt habe. “Anwalt” – das atmet den edlen Duft von Kunde, von Strafrecht wie auch öffentlichem Aktenführungsrecht. Blöd, dass zwar auf dem Deckblatt des zur adventlichen Bußübung lesebereiter Selbstquäler bereitgestellten Papiers – um es mal neutral zu sagen – zwar eine axis Rechtsanwälte GmbH auftaucht, diese aber mitnichten den Inhalt verantwortlich gezeichnet hat. Das hat nämlich eine axis advisory + audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dort dann immerhin ein Mann, der sich auch als “Rechtsanwalt” deklariert.
c) Zur Ordnung gehört das Handelsregister. Im HReg des Amtsgerichts Köln gibt es die beiden Gesellschaften Nr. HRB 69 701 und HRB 82 534. Die heutige Rechtsanwaltsgesellschaft firmierte übrigens bis zur Eintragung 30.12.2010 als JUPITER EINHUNDERTDREIUNDZWANZIG GmbH, Gegenstand: Vermögensverwaltung. Ahnungsvoll erwägt man vermutend-unterstellend, dass genau dies über die Äonen weiterwirkend zur Auswahl geführt haben könnte. Vermögen und Bistum – nun, Herr Kauker mit Unsere Kirche 2030 bejaht das, die Kämmerei wohl eher nein – , aber JUPITER – so fühlt man sich gewiss gern auf einem Thrönchen. Zumal wikipedia weiß:
“sein Haar ist so gewaltig, dass er mit dem bloßen Schütteln desselben Erde, Meer und Sternenhimmel erschüttert.”
d) Jupiter hat laut 16.11.2020 einen “Auftrag” erteilt. Eine “Anwaltskanzlei” “mit einer unabhängigen Untersuchung beauftragt”. Wollen wir hoffen, dass die Auftragnehmerin, da ja Ordnung zu walten hat, dafür keine Rechnung stellt, schon gar nicht dorthin Geld fließt. Denn wie papierlich belegt, hat sie ja keine Leistung erbracht. Wo Jupiter gesprochen hat, kann das arme Erdenwürmchen nur irren, wenn es, S. 1 vom 12.11.2020, oben, ausführt – unter dem Logo der Axis Wirtschaftsprüfung – Jupiter (man schreibt: “das Bistum”) habe “uns” den Auftrag erteilt.
e) Ordnung verlangt, dass man gerade Jupiters Texte sorgsam studiert. Wer Allmacht über Himmel und Erde, Luft und Meere und Wolken hat, der ist auch zu neuer deutscher Rechtschreibung befähigt, S. 1. Wie die SPD Unterbezirk Mülheim mit doppeltem Doppel-SS. Es bleibt die jedenfalls vormals am Staatlichen Gymnasium Bochum gelehrte Weisheit, dass das “das”, das das “dass” oder “daß” nicht einfach ersetzen kann, vielmehr durch ein “welches” ersetzt werden könnte, nur mit einem “s” geschrieben wird. Am Staatlichen wurde besonders Griechisch gelehrt. Eventuell überholt, wenn jetzt der römische Jupiter von einem Ergebnis schreibt, welches (!!) er an die Adressaten weiterleite.
f) Ordnung im Geiste liebt Ordnung in begrifflicher Gegenstandsbezeichnung: Jupiter nennt es 16.1.2020 S. 1 “Ergebnis dieser Untersuchung”, “Bericht” (S. 1 unten), – insoweit wie der Text sich auf S. 1 selbst bezeichnet –, auch S. 3; in dem “Bericht” selbst wird das, was ein Fachmann mit Bezug auf seine Fachkunde – sollten Personenkreise wie Jupiter und der “Anwalt” einen approbierten Arzt als fachkundig annehmen – erklärtermaßen als “nervenärztlich-psychotherapeutische Stellungnahme” abgibt, als “Gutachten” wohl deshalb disqualifiziert, weil es quantitativen Längen- (“knapp mehr als eine Seite”, Bericht S. 6) und episkopalen und anwaltlichen Verbalschwulstgigantovorstellungen nicht entspricht (“zwei knappe Absätze”, Bericht S. 6).
g) Ordnung ist messbar. Davon lebt alles. Knapp mehr als eine Seite, zwei knappe Absätze. Für Ordnung ist der Inhalt völlig unerheblich. Immerhin – der Berichts lässt erkennen, dass die Stellungnahme auf doppelter Qualifikation beruht: aa) Der Fachmann ist vom “nervenärztlich-psychotherapeutischen” Fach, so viel zur therapeutischen Qualifikation bb) UND: genau dieser Fachmann hat den konkreten Patienten A über drei Jahre lang persönlich behandelt, 358 Stunden. Man weiß von theoretischer Qualifikation von Domkapitularen nicht so viel nach außen hin, aber ob sie einen Wahlkandidaten 358 Stunden lang befragen? Bei einer terna wären das 1.074 Stunden!
h) Letzteres könnte angezeigt sein, um eine nervenärztlich-psychotherapeutische Behandlung anzuregen bei jemandem, der sich erschüttert und beschämt gibt, weil Hw. A in St. Joseph Wattenscheid
aa) ohne jede Missetat
bb) nach sich also als zutreffend erweisender “nervenärztlich-psychotherapeutischer” Vorauseinschätzung als jemand erwiesen hat, von dem keine Gefahr ausgeht,
cc) Gemeindeangehörige und “Personalverantwortliche” dies von Anfang an (2001/2002) mit kritischem und sogar skeptischem Blick wahrgenommen haben, aber dem Fachmann vertraut haben,
dd) und dazu noch kritische´ Geister mit Problembewusstsein haben laufende Kontrolle und Überwachung durchführen lassen.
i) Ich frage mich, ob von solch einem Bischof ganz massive Gefahren ausgehen, nicht können, sondern sich effektiv realisieren. Bei den quantitativ messbaren Ordnungsaspekten erweist sich, dass die von diesem produzierten 3 Seiten die fachkundige nervenärztliche Stellungnahme quantitativ deutlich überschreiten, was aber gerade nicht für relevante oder bessere Qualität bürgt.
2.) Beachtenswert die Fortentwicklung von Dogmatik und Rituale Romanum:
Annuntio vobis gaudium magnum:
Ego me absolvo!
Dieser Episkope entschuldigt sich gleich selbst. Man muss erwägen, ob er aus Münsteraner Vordienstzeit geschädigt ist. Dort sind nämlich Vater Unser und Vergebung (mittlerweile) auf das Strengste verboten. Vergebung gibt es da nicht. Sollte es sie für so was hier geben? Wozu das hetzerische Herumgepöbel führt, steht als nunmehr klare PRESSELÜGE im Stadtspiegel Wattenscheid 21. Nov. 2020, im Subtitel: “Missbrauchsfall in Wattenscheid”. Wie bitte? KEINE Missetat “in Wattenscheid” !
Was ich weiter dazu zu bemerken habe, ist beigefügt und für Herunterlade-Averse in Kopie angehängt.
Mit dieser meiner Sicht der Dinge grüße ich zum Ausklang des Kirchenjahres, im Frohlocken darüber, dass mir Gottes Fügung und ein gnädiges Schicksal erspart haben, Zwangshörung jener drei episkopälischen Seiten erleiden zu müssen,
Egon Peus.
QUELLEN:
Brief des Bischofs an die Gemeinde St. Joseph in Bochum-Wattenscheid:
Bericht der Kanzlei „axis“:
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