Kanonische Promillegrenzen

Die bislang tapfere Propstei Bochum teilt am 4. Advent mit:

… haben wir für die Propsteipfarrei St. Peter und Paul mit allen verant­wortlichen Gremien einstimmig entschieden, alle Präsenz-Gottesdienste ab dem kommenden Montag und an den Weihnachts­tagen bis mindestens zum 10. Januar abzusagen. Sie können sich vorstellen, liebe Schwestern und Brüder, dass wir uns über die Tragweite unserer Entscheidung bewusst sind, …

Nein, dafür reicht meine Vorstellungskraft nicht.

 

Nun, zu Zeiten von Angela M. in B., Markus Söder in M. und Herrn O. in Essen muss man sich wohl an den Wahn gewöhnen.

Regensburg.  “Wahrscheinlich zum ersten Mal seit Bestehen des Chores, also seit über 1000 Jahren, singen die Regensburger Domspatzen in der Christmette und in den Weih­nachts­gottes­diensten 2020 nicht im Regensburger Dom.“
Beleg: https://www.kath.net/news/73814 .

Es gab schon mal schlimme Zeiten – die hatten sogar was mit ”1000 Jahren” zu tun – unter Adolf H. in B. Aber zu Weihnachten 24.12.1942 wurde doch zusammen gesungen.

Beleg: Weihnachtsringsendung 1942 – mit Bildern unterlegt – YouTube. https://www.youtube.com/watch?v=91ruylm9rAM. Gesang ab Min 2:30.

Und wenn die gesöderte Erfahrung richtig ist,  so haben die Domspatzen auch in Heiliger Messe zu Weihnachten 1944 gesungen.

Inzidenz

Ein Essener Weistum vom 18.12.2020 schneidet an einen “örtlichen Inzidenz­wert von mehr als 300“. Ebenso wie das Triden­tinische Latein gilt ja solche Begriffs­verwendung als gemeinüblich bekannt. Wenn ich recht verstehe, 300/100.000, das sind 3 Promille. Da denkt der Jurist und autofahrende Staats­bürger doch gleich an Suff am Steuer. Nach § 25a StVG ist 0,5 Promille von Belang.

Beleg: § 24a StVG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Allerdings hält man ab 0,5 Promille bereits für möglich:

§ 316 des Strafgesetzbuches (StGB) bestimmt:

(1) Wer im Verkehr […] ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“

Ob das kanonische Recht entsprechende Grenzwerte für episkopalische Weisungen darbietet, weiß ich nicht und habe es nicht geprüft. Es scheint erwägenswert angeraten. “In der Lage ein Bistum sicher zu führen”? Na gut, den Suff-Inzidenzwert muss man täglich nacharbeiten.  Anders bei dem “Inzidenzwert”. Hierzu  gibt das “Führerhauptquartier” in Bochum bekannt:

Zahlen zur Corona-Pandemie (Stand 19. Dezember 2020, 14:00 Uhr)

Insgesamt sind in Bochum seit März 7.070 (+107) Menschen positiv auf das Corona-Virus getestet worden. 5.648 (+63) sind insgesamt genesen, 48 an (+/-0) und 18 mit Covid-19 (+/-0) verstorben. Aktuell sind 1.356 (+44) Personen infiziert, 143 (-4) davon werden stationär, 31 (-3) von ihnen intensiv-medizinisch betreut. Davon 8 Personen (-7) ohne und 23 Personen (+3) mit Beatmung.
Die Zahl der Infektionen in den letzten sieben Tagen, gerechnet pro 100.000 Einwohner/innen (Inzidenz), beträgt 217,6 (-4,3).

Beleg: Corona-Virus – Alle wichtigen Infos auf einen Blick | Stadt Bochum.
https://www.bochum.de/Corona .

Da der “Inzidenzwert” auf 7 Tage gemittelte Neufälle erfasst, allerdings auch die GENESENEN von Belang sind, gilt:

1.356  / 360.000 = 0,003766666667 = 0,38 % = 3,8 Promille (gerundet).

Und da zerschlägt man die Feier der Hl. Messe zum Hochfest? Wie ich schon sagte: dafür reicht meine Vorstellungskraft nicht.

Nach § 6 Abs 3 Bundeswahlgesetz – sog. 5%-Klausel – gelten als irrelevante Splittergrüppchen die, die nicht in den Bundestag kommen, solche, die nicht 5 %, also 50 Promille erreichen. Der akute Gesamtbestand Bochumer Infizierter ist also 0,38 Prozent.

Ich würde eher fragen und prüfen, wie viele Infektionen denn durch Mess­teilnahme und Mitfeier unter den seit April / Mai 2020 gehandhabten, den tridentinischen Formen erfreulich ähnlichen Konditionen wahrgenommen und belegt wurden. Seit jenem Wahlkampf 2015 / 2016  interessieren mich nämlich weniger fakenews, sondern real facts, nach faktencheck.

Klügere, wie Herr Boris Palmer, Tübingen, sagen: es müssen vor allem gefährdete Alte geschützt werden. Ja, man empfehle ihnen, ggf. nicht zur Kirche zu gehen. Aber auch so: ist EIN EINZIGER Messteilnehmer in Bochum in einer Hl. Messe infiziert worden?  Und selbst wenn: das Busfahren wird auch nicht eingestellt. Heute Abend telefonierte ich mit einem Gastronomen, in dessen Haus meine Familie und ich in den offenen Zeiten, besonders im August, mehrfach mit mehreren Gästen gefeiert haben. Nach seinen Worten ist KEIN EINZIGER seiner Mitarbeiter je seit Februar 2020 coroninfiziert gewesen, nach seiner Kenntnis auch kein Gast. Von letzteren hat er jedenfalls keine Meldung bekommen, von den Mitarbeitern WEISS er es. Die Sorg­samkeit der Handhabung hatte verdächtige Ähnlichkeit mit katholischer Messe in den beiden Bochumer Propsteien. Für alle diese Varianten verwerfe ich die Sperrungen.

Goebbels brüllte Februar 1943: “Wollt ihr den totalen Krieg?” Heute will ich NICHT eine “totale Sicherheit”, sondern im Ansatz Freiheit, als Katholik zur Mitfeier der Hl. Messe, besonders gar erst an einem Hochfest. AHAL ist passabel und  überzeugt mich, Totalsperrungen nicht. Wer die “totale Sicher­heit” wollte, müsste jedem Infizierten einen Schuss in den Kopf geben. Dann ist Schluss mit Viralübertragung.  Auch das will ich aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Egon Peus


Für den Text des Beitrags ist allein der Autor verantwortlich. Er entspricht nicht unbedingt der Meinung der Herausgeber dieser Seiten.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert