De Una Sancta Catholica

Spitze Feder nimmt Stellung zu einigen ihm unterbreiteten Gedanken.


Für den Text des Beitrags ist allein der Autor verantwortlich. Er entspricht nicht unbedingt der Meinung der Herausgeber dieser Seiten.


A. Vorab einzelne Grundsätze meinerseits

1. Die Kirche ist in meinen Augen …

a) die im Glaubensbekenntnis bekannte Una Sancta Catholica et Apostolica Ecclesia; ihr hänge ich – mit Stolz und Dankbarkeit – in der römischen Lehre und Tradition an. Kunde erwuchs mir im Kommunionsunterricht, im weiteren – konzilsbegleitenden – Religionsunterricht, dem Katechismus, den ich zur Hand habe; die römischen Lehrschreiben habe ich mir vorsorglich in Latein besorgt. Auf diesem Niveau – nicht als ausgebildeter Theologe – nehme ich viele Äußerungen wahr, und bemühe mich um glaubenstreue Einschätzung, ggf. auch Äußerung und Positionierung.

Schon das II. Vat. hat zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass “die Kirche”, genauer: die ihr angehörenden Menschen, in Zeit, Ländern, Völkern und gesellschaftlichen Zusammenhängen leben. Also zugleich auch:

b) eine gesellschaftlich, soziologisch und in vielerlei glau­bensfernen Aspekten und Methoden, auch juristischen, wahrnehmbare, beurteilbare , einschätzbare, macht­habende wie auch gestaltbare und beeinflussbare Organisation.

2. Gerade nach dem II. Vat. …

insbesondere der dogmatischen Konstitution “Lumen gentium” – dort Nr. 25 – schuldet jeder, Bischof bis einfache Gläubige, rückhaltlosen Gehorsam gegenüber klaren Lehren des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen (nicht etwa zu Klimaspökes!). Damit steht wegen ordinatio sacerdotalis für mich undebattierbar fest, dass Frauen nicht zu Priestern oder Bischöfen geweiht werden können.

3. Es gibt Lehrbereiche …

die nicht präzise und auf Dauer vom päpstlichen Lehramt festgelegt sind. Dazu gehören vier der fünf von den zeitgeistigen Propagandisten gewühlten und gewälzten sogenannten “Fragen”. Meine persönlich begrenzte Fach- Kompetenz lässt mich da vorsichtig sein.

4. Für einen der klügsten Geister …

der jüngeren Jahrhunderte halte ich Papst Benedikt XVI / Professor und Kardinal Joseph Ratzinger. Auch der Hl. Johannes Paul II hatte eine überragende Klugheit. Das schließt mir höchst vorsichtige Einzelkritik nicht aus. Zu grundlegenden Fragen der Lehre dünke ich mich aber nicht klüger und einsichtsvoller als sie.

5. In der Einleitung erwähnst Du …

eine “gesellschaftsgestaltende Kraft”. Wenn damit die missionsorientierte Wirkmacht gemeint ist, so wäre sie wünschenswert. Genau deswegen lehrt uns Jesus Christus ja etwa im Taufbefehl. “Die Kirche” , also weltweit, scheint ja auch weiterhin gute Wirkung zu haben, etwa nach Zahl der Gläubigen.

Sieht man es irdisch soziologisch, so sehe ich das locker. Eine spezielle Wertigkeit insoweit hat die Kirche nicht, und nirgends. Wie uns Augustinus zeigt, war Nordafrika einmal blühende Christenlandschaft – und ist dann dort total zerschmettert, ausgelöscht. Was dort der gewalttätige Islam produziert hat, droht in Deutschland und Mitteleuropa der Zeitgeist herbeizuführen.

6. Ich habe, schon wegen meines historischen Interesses …

vieles an Vorträgen und Veröffentlichungen zum sog. “Jubeljahr” 2017 wahr- und aufgenommen. Lehrreich zur Reformationsgeschichte – gerade auch im Territorium Kölns und Westfalens. Zur Methodik: die innere Selbstzerfleischung und glaubensmäßige Selbstentkernung durch Personen, die nach äußerem Amt gar zum Wortführen “namens der Kirche” berufen “waren”, gewesen wären, schienen. Luther immerhin geweihter Priester. Wenn man das Jahrzehnte, in Jülich-Kleve-Berg , Westfalen so geschehen lässt, kommt organisierter Abfall heraus.

7. Die Methodik der inneren Selbstzerfleischung …

hat erstaunliche Parallelen. Sex and money sell. Geld – eine über die Jahrhunderte erkennbare Schwäche der, auch der wahren Kirche. In diesen Tagen reden wir vom Reichstag zu Worms. Thema war der sog. “Ablasshandel”. Theologisch mittlerweile längst als berechtigte Beanstandung Luthers anerkannt. Damals ließen sich von Hochadel bis zum Pöbel die Leute aufpeitschen mit dem Schrei: kein Geld nach auswärts, nach Rom. Und sex? Damals – Priesterehe. Heute: auch, und mehr. Es wird ja sogar extra ein Sexualsynodalstuhlkreis gebildet, der da so seine Spielchen betreibt.

Worum ging es im 16. Jahrhundert im “gesellschafts­gestaltenden” Kern? Die Machtfrage in der Kirche, von Fürsten begeistert aufgegriffen.

8. Der Fisch stinkt vom Kopf her …

Feige und faul 1517 ff. Das ließ Mitteleuropa im Abfall verrotten. Der Hl. Pius X konnte es auch anders: Da flog raus ruck zuck, wer den Glauben verriet. Dies gehört zu den Kritikpunkten am Benedikt XVI. Weichei . Vom heute ganz zu schweigen.

B. Nun also konkret

1. Eine pauschale “Frauenfrage”…

habe ich nicht, sehe ich nicht, erkenne sie nicht, schon gar nicht an. Es ist ein Propagandatrick und Gespinst, das in logisch albernster Weise herangezogen wird, vor allem für die Machtfrage, so eine Dr. Christiane Florin, die ich vor einigen Jahren beim KAR in Essen gehört habe und die sich seit Jahren weigert, wohl inhabil ist, auf eine konkrete Frage zu antworten. Die Fragen zu Weihe und Macht würden sich nämlich entzerren nach der Benediktsregel.

Sortieren wir mal: Was Kirche und Glauben angeht, so nehme die Hilfe von den genannten “Bundeskanzlerin, Verteidigungsministerin, Vorstandsvorsitzenden von Unternehmen” an, wer will, wenn ihm geweihte Priester zuwider sind.

Zur Frage einer Diakonatsweihe liegt seit etwa 15 Jahren eine, von Ratzinger zur Publikation freigegebene , gutachtliche Äußerung Roms vor. Ist die bekannt? Ergebnis: nicht sicher, Entscheidung steht dem Papst zu.
Klüger bin ich dazu theologisch nicht. Ich sehe aber “soziologisch”, gesellschaftsgestaltend, irdisch, dass das als Hetzpropaganda bereits von gewissen Weibern (Florin spricht ja von “Weiberaufstand”) herangezogen wird, um mit der Methode der Dominotheorie nach dem ersten Stein weitere zu kippen. Wird ja ausdrücklich als Taktik herausposaunt.

Taktisch hätte der Papst das Problem, solcher weiterfressenden Propaganda wirksam dauerhaft entgegenzutreten.
Theologisch gäbe es das Problem, dass gerade die Lehre des II. Vat. wohl eher neu die Dreistufigkeit des einheitlichen Weiheamtes propagiert hat. Und huhuhu – allen Pius-Leute wird’s ja gesagt: kein Jota des II. Vat. darf bezweifelt werden.

Was alles andere als die der Priesterweihe vorbehaltenen Funktionen angeht, so habe ich, auch bereits öffentlich, meine Meinung dargelegt. NIX ist davon irgendwelchen Overbeck’ischen y-Chromosomenträgern vorbehalten. Das Fürstentum Essen hat es Jahrhunderte lang gezeigt. Noch im 19. Jahrhundert gab es einen Kardinal (Mertel) , der niemals zum Priester geweiht war oder wurde – aber etwa einen Papst gekrönt hat und Minister im Vatikanstaat war.

Im übrigen schöpfst Du in Deiner Ziff. 1 nicht alle vom Hl. Johannes Paul II in ordinatio sacerdotalis vorgetragen Begründungselemente aus. Papa em. Benedikt XVI hat das noch vertieft. Wenngleich Du anerkennend Cambridge (wo ich während meines Studiums war) und Oxford (von Oxford stammt das positive peer review zur Promotionsarbeit einer meiner Töchter) erwähnst – so überhebe jedenfalls ich mich nicht zur Fassungskraft über Johannes Paul II und Benedikt XVI.

2. Zu der der aktuellen Polemik-Propaganda …

entnommen Liste sogenannter “aktueller Themen” denke ich jeweils separat, und zwar differenziert.

Wenn man stark auf die restlose Individualität jedes einzelnen Menschen, mit sog. “genetisch, physiologisch und cerebral unterschiedlich” geprägter Unterschiedlichkeit abhebt, so schließe ich mich solcher Hochachtung und “Wertschätzung” für die Verbrecher von Lügde, Münster und Remscheid nicht an.

Ich teile freilich die Auffassung, dass sich die Kirche – wie übrigens Jahrzehnte lang auch die Zivilgesellschaft – etwas zu viel mit der Gegend zwischen Knie und Bauchnabel befasst haben. Fehlen von elementarem Wissen scheint mir freilich vor allem da zu walten (oder polemische Hetzlügerei), wenn aus den vielen Vergehen im sog. Missbrauchsspökes mit den faktengemäß BELEGTEN Überzahlen von Pädophilen HOMOSEXUELLEN auf heterosexuell aktivitätslustige Priester zum Thema Zölibat geschlossen werden soll.

3. Die Zahl der Priester schrumpft …

Ja, das kann ich verstehen – unter Typen wie den derzeit propagandistisch wortführenden DBK-Episkopen hätte ich auch keine Lust. Manche engeren Gruppierungen habe aber beachtenswerten Zulauf, etwa die Petrus- und die Pius-Bruderschaft. Auch die Zisterzienser im Marienwallfahrtsort Bochum und in Heiligenkreuz. Entkastung der vorhandenen Priester täte in der Tat gut. Umfassen alle “Gremien” und “Sitzungen”, Papiere, Beschlüsse pp abschaffen. Als Bischof in Regensburg hat Kardinal Müller es ja vorexerziert: das Gremialschwätzer-G’schwerl beseitigt, auf das Kanonisch Gebotene reduziert.

Im übrigen: in der Tat: delegieren! Am besten, soweit Geld und Finanzen, einen Bundesbanker als Weihbischof oder sonst in die Verwaltung holen! Vgl. Weihbischof Gerhard Schneider / Stuttgart.

4. “Missbrauch” – ah ja, das Großthema …

Was mich “empört”, ist wie bei jedem Delikt jedes einzelne, insgesamt aber die Behandlung seit Jahren in der sog. “Debatte”. Hetzerei, Lügerei noch und nöcher. Seit Jahren verfolge ich das. Bereits die diversen Begutachtungen aus den USA, incl. sog. Pennsylvania-Report. Auch australische Berichte über Prozesse incl. Urteil des Supreme Court zu Kardinal Pell (Freispruch).

Von Interesse auch die Beobachtung der anwaltlichen gewinnorientierten Aktivitäten, ausgehend von den USA. Allein schon die perverse und in ihrer Pauschalität und Wertung schweinische Formulierung von einer angeblichen ”Vertuscherei”.


Die dem Anschein nach durchaus selbständig denkende Frau v. Teuffenbach, Historikerin, trägt katholisch.de am 8. Juli 2020 vor zu einem Pater Kentenich.

Katholisch.de schreibt:

“In den Akten aus dem Pontifikat Pius XII. (1939–1958), die erst seit kurzem im Vatikanischen Archiv zugänglich sind, sind Missbrauchsvorwürfe aufgetaucht. Entdeckt hat sie die Historikerin Alexandra von Teuffenbach, die dort zur Geschichte der Konzilien forscht …“

Teuffenbach: „Schließlich habe ich Briefe gefunden, die an das Werk gerichtet waren. Sicher kann ich daher sagen: Damals wussten sie Bescheid, mindestens ab 1951. Ob in der Zwischenzeit Akten vernichtet wurden, weiß ich nicht. Ich kenne die Archive des Schönstatt-Werks nicht. Während der Apostolischen Visitation hat Tromp einen Brief an die Schönstatt-Oberen geschrieben, in dem er erläutert, warum in dem Visitationsdekret nichts zu den mutmaßlichen sittlichen Verfehlungen steht: Nur weil etwas nicht im Dekret stehe, heiße das nicht, dass es auch nichts gebe. Man wolle Schönstatt aber nicht schaden. Dass die Vorwürfe nicht erwähnt wurden, war also eine Freundlichkeit des Heiligen Offiziums gegenüber dem Schönstatt-Werk. Mir liegen immer wieder Schreiben von deutschen Bischöfen aus dieser Zeit vor, die ihre Schönstattpriester nicht verlieren wollten – am Bestehen Schönstatts gab es also ein kirchliches Interesse. Daher der Gedanke bei der Visitation: Wir trennen das Werk vom Gründer und versuchen es so zu retten.“

Frage: Wenn man das Werk erhalten und Kentenich davon trennen wollte – wie konnte es bei dieser ausführlichen Aktenlage zu der Rehabilitierung Kentenichs nicht einmal fünfzehn Jahre später kommen?

Teuffenbach: „Wenn es denn eine „Rehabilitierung“ gab! Das habe ich in keiner Akte gefunden, und Schönstatt hat seine Dokumente nicht veröffentlicht. Das Werk spricht immer von einem „Aufhebungsdekret“. Bisher hat mir noch keiner das Aufhebungsdekret gezeigt.“

Frage: Eine Tatsache ist aber doch, dass Kentenich 1965 wieder aus dem Exil nach Deutschland zurückkehren konnte.

Teuffenbach: „Zwei Dinge sollte man dabei bedenken. Erstens: Kentenich war damals schon sehr alt. Selbst einen Mörder lässt man frei, wenn er alt ist und keine Gefahr mehr darstellt. Das heißt aber nicht, dass er die Tat nicht begangen hat, das heißt auch nicht, dass es eine Rehabilitierung gab – nur eine Freilassung. Das zweite: 1965 fällt noch in die Zeit des Konzils. Am Ende vieler Konzilien gibt es ein „Gnadenjahr“. Alle sind glücklich, das Konzil mit Erfolg zu Ende gebracht zu haben, jetzt kommt die große Begnadigungswelle. Das gab es früher schon, das gab es auch beim Zweiten Vatikanum – so etwas gehört zum Geist eines Konzils. So etwas kann ich mir als Erklärung vorstellen. Ich kenne aber keine Akten dazu.“

Frage: Wie sehen Ihre Funde aus? Handelt es sich um systematisch geführte Akten oder nur ein Konvolut von Notizen und Zetteln?

Teuffenbach: Es handelt sich um die offiziellen „Prozessakten“ mit allem, was dazugehört: Briefe, Antworten darauf, Darstellungen und Gegendarstellungen. Mit Ausnahme von Abschriften von Dokumenten und Protokollen zu Gesprächen, auch mit Pater Kentenich, sind es kaum Privataufzeichnungen Tromps. …“

„Es war aber eine Apostolische Visitation, keine Trompsche. Tromp hat die Aufgaben einer Spurensicherung. Natürlich kann der Ermittler auch Fehler machen. Aber das kontrolliert dann ein Untersuchungsrichter, es gibt einen Anwalt, einen Prozess, schließlich ein Urteil. So lief es auch im Offizium ab. Tromp lieferte seine Belege ab, die Konsultoren des Offiziums überprüften sie dann. Das waren übrigens zu dieser Zeit fast alles Ordensleute, die einschätzen können, ob ein belastender Brief einer ausgetretenen Ordensfrau plausibel ist oder bloßes Nachtreten. Anschließend gehen die Unterlagen an die Kardinalskongregation, schließlich wird alles dem Papst vorgelegt – und Pius XII. war einer, der immer alles genau wissen wollte, bevor er etwas unterschrieb. Das sind viele Schritte, und recht schnell hatte Tromp überhaupt nichts mehr zu sagen. …“

Frage: In ihren Veröffentlichungen stellen Sie der Kirche ein gutes Zeugnis aus; man habe sich stets bemüht, den Betroffenen Glauben zu schenken und sie Ernst zu nehmen. Ist so eine positive Bewertung angemessen angesichts der Tragweite der mutmaßlichen Taten Kentenichs, die letzten Endes keine Konsequenzen für das Schönstatt-Werk hatten?

Teuffenbach: „Im Grunde ja. Ich habe mich gewundert, wie sachlich der Prozess geführt wurde, wie viele Gegenstimmen eingeholt wurden, auch von Leuten, die dem Offizium gar nicht angehörten. Es wurden eigens Ausnahmen gemacht, damit diese Leute die Akten einsehen und Stellung nehmen konnten. Die Briefe jeder einzelnen Schwester, die sich an den Papst wandte, wurden Pius XII. vorgelegt, und er hat hin und wieder am Rand zusätzliche Prüfungen angeordnet. Die Schwestern wurden sehr ernst genommen … im Falle Kentenichs zwar einfacher gewesen, weil die Akten der Visitation gut aufbereitet sind und in vatikanischen Archiven liegen. “


So viel zunächst erst einmal zu den dreckigen Lügenmäulern, die so tun, als habe “der Vatikan” permanent “vertuscht”.

Zu der herumgeworfenen LÜGE, Priester seien in der Vergangenheit nie staatlich strafrechtlich angeklagt worden, kann ich bezeugen, dass ich um 1968 in Paderborn bei Besuch aus der Presse Bericht über ein Strafverfahren gegen den vorherigen Domchordirektor gelesen habe, der sich an Jungens vergangen hat. Heute würde er von Typen wie Maas wohl eine Homo-Entschädigung für “Verfolgung” erhalten, und von gewissen Episkopen Segnung.

Die Berichte über einen – in Wattenscheid tadellos lange tätigen – Priester zu früheren Verurteilungen belegen ebenso die LÜGE von der früheren Nichtverfolgung wie aber auch den insoweit schweinischen Charakter eines Jetztzeit-Bischofs, der diesen Vorgang ab 2019 zu einem publikumswirksamen “Missbrauchsskandal” Wattenscheid aufgeblasen hat.

Genn und manche wollen stets “ab an die Staats­anwaltschaft”. Nun ja, deren Einstellungen sind an Zahl Legion. Watt’n Pech für die Missbrauchslüstlinge, wenn nix dran ist. Übrigens sollten die bei ihren Begehren in der Weltkirche gut aufpassen – ihre Homo-Gockel-Günstlinge würden etwa in Nigeria, Togo und an mehreren Orten in Afrika zackig behandelt, wenn alle Bischöfe gennerhaft gleich melden würden, sollten oder müssten.

Soweit Propagandavollpfosten den Anschein einer Näherung an das RECHT erzeugen möchten – in Deutschland hat es NIEMALS eine Anzeigepflicht für derartige Taten gegeben, schon gar nicht nachträglich, nicht einmal vor der Tat bezüglich einer Absicht. Auch nicht für Bischöfe.

Man sollte auch nicht vergessen, dass Bischöfe leicht dem Zeitgeist zum Opfer fallen. Heute sieht man es ja – Merkelsystemhörige Arschkriecher. So haben manche wohl die sozialliberale Verbrecherbegünstigung der 1970er Jahre zu tief verinnerlicht – im Vorgriff auf heutzeitige Anbetung der “Barmherzigkeit”. Das arme Verbrecherlein – nie schuld, stets nur die sozialen Umstände pipapo. Resozialisierung! Neue Arbeit! Na denn …

5. “Diözesanrat”, “harter Kern” ??

Nach dem publizierten Geplärre wohl eher homo­freundliche Sexual­synodal­stuhlkreis­hütchen­spielerfreunde. Kritik verdient Kardinal Woelki durchaus: Permanent iterativ strategisch und taktisch daneben. Ich erinnere mich noch an seine Lachnummer einer wohlig-wallenden-Woelki-Schwadronade zur Wohnungswirtschaft kenntnis- und faktenfern. Dann Zelebrieren an einem blauen Bötchen , dem Hilfsmittel von Schlepperverbrecherbanden. Wenn er so mit seiner “Eucharistie”-Propaganda weitermacht, muss man besorgen , dass er statt eines Kelchs einmal ein benutztes Kondom eines HIV-Homo benutzt – innen Virus, außen Scheiße.

Die “Argumentation” zu “Gutachten” war kaum überbietbar:

  1. kenne ich nicht (das erste)
  2. ich lasse es veröffentlichen, gewiss
  3. kenne ich nicht, weiß nun aber, es ist schlecht
  4. wird daher nicht veröffentlicht,
  5. habe so viel Geld – neues Gutachten.
6. ich erhielt weiter den Vorhalt …

„Sancta Romana Ecclesia“ benötigt dringend einen Weiterbildungskurs in Astro- und Quantenphysik, Künstlicher Intelligenz, Anthropologie, Genetik, Biochemie und Brain Science. Der heutige Klerus ist wissensmäßig auf dem Stand der 60er und 70er Jahre, also völlig aus der Zeit gefallen.

(Zum Vergleich: jedes normale heutige Handy hat eine Verarbeitungs- und Speicherkapazität, die ein Mehrfaches derjenigen ist, die der NASA 1969 in fabrikhallenfüllenden Computern bei der Mondlandung zur Verfügung standen).

Die heutige Kirche ist schlicht und einfach ignorant. Vermutlich wissen die meisten Kleriker nicht einmal, dass es vor bzw. neben dem heutigen homo sapiens mindestens noch weitere sechs Rassen dieser Art gegeben hat und dass nicht alle Menschen die gleiche Art und Zahl von Chromosomen haben. Ebenso wenig sind der Kirche offenbar die genetischen und die physiologischen Grundlagen der LGBTQ-Bewegung vertraut.

Gottes Schöpfung ist viel komplexer und differenzierter als den Verfassern der Bibel – die noch glaubten die Erde sei der Mittelpunkt des Kosmos und die Sonne drehe sich um die Erde – bekannt war. Zusätzlich sind die heutigen Lebenssachverhalte ungleich vielfältiger als früher. Normen und Wertungen in Bezug auf Menschen und menschliche Verhältnisse müssen daher ungleich differenzierter ausfallen als viele der neueren, unsäglich plumpen und lebensfremden Verlautbarungen aus Rom.

Ich hatte dem Präsidenten des ZdK geschrieben, ohne ein „aggiornamento“ des kirchlichen Wissens werde es kein aggiornamento der kirchlichen Lehre und keine nennenswerten Reformen geben. Der vom ZdK angestrebte „Synodale Weg“ wird nur möglich sein, wenn sich der Wissensstand der Kirche wenigstens einigermaßen auf den Stand des 21. Jahrhunderts hebt.”

Der “lebensnahen” derart geprägten “Wertung” der Verbrecher und Verbrechen von Lügde, Münster und Remscheid sehe ich mit Interesse entgegen. Sabberungen von pauschalen “Reformen” nehme ich zur Kenntnis und wische sie als gedanklichen Schmutz ab.

7. Weiter wird mir vorgehalten …

„Einige leitende Kleriker im Bistum Essen, darunter der Bischof und der Generalvikar, scheinen übrigens deutlich besser informiert und aufgeschlossener zu sein, können aber im Bannkreis des Erzbistums Köln wenig verändern. “

Tja, wie bei der HJ: “Unsre Fahne flattert uns voran…”.

Overbeck sagt noch 2010 zu Homo Klares. Mittlerweile scheint es den Herren mächtig auf die HJ-Fahne des Zeitgeistes anzukommen. Wie erwähnt – der Hl. Pius X. hätte da durchgegriffen.

Nachfügen als PS und beifügen als Datei will ich, was ich zu einigen Themen separat und anderweitig längst vorgetragen habe.

Beste Grüße
Egon Peus


PS

Nov. 2020: aktuell – die WAZ hat dazu auch jüngst berichtet, am 29.10.2020 auf der Seite “Panorama” – stellen sich mir – uns? – einige Fragen:

A. Zum Sachverhalt, zu den tatsächlichen Umständen

1.) Es geht aktuell um ein Rechtsmittel zum BayObLG, das angeblich am 3. oder 4. Nov. 2020 eine Entscheidung verkünden werde. Vorinstanzliches Urteil des LG Augsburg füge ich als pdf-Datei bei.

2.) Wenn ich es als Nichtmedizner richtig verstehe, gibt es:
a) (Urteil LG Augsburg:) “imprägnierte® Eizellen (nach Eindringen der Samenzelle in das Zytoplasma der Eizelle, jedoch vor Kernverschmelzung eingefroren”; das sind wohl, in anderem Begriff, “tiefgefrorene()r regelrecht fertilisierte® Eizellen mit zwei Vorkernen = sog. 2-PN-Zellen”. also kurz: “2-PN-Zellen”
b) “Blastozysten (reife Tag 5 Embryonen)“

3.) Das LG Augsburg beurteilt das, Tz 48, 49, so:
48
Bei diesen sog. 2-PN-Zellen ist zum Zeitpunkt des Auftauens die Befruchtung bereits vollendet, so dass zu
diesem Zeitpunkt kein Unternehmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB) der künstlichen Befruchtung i.S.d.
Tatbestands mehr möglich ist.
49
Befruchten i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG beginnt mit dem Eindringen bzw. Einbringen der Samenzelle in die
Eizelle. Vollendet ist der Befruchtungsvorgang mit der regelrechten Ausbildung zweier Vorkerne, welche
den einfachen Chromosomensatz von Mann und Frau (jeweils 23 Chromosomen) enthalten. Damit ist die
Genetik angelegt und bei komplikationslosem natürlichen weiteren Verlauf entsteht menschliches Leben.
Alles weitere, auch die Auflösung der beiden Vorkerne und „Verschmelzung“ zu einem
„Chromosomenhaufen“, ist daher nicht mehr Befruchtung, sondern die natürliche Entwicklung nach
vollendeter Befruchtung.” Zitat Ende.

4.) In der Presse wird etwa folgendes vorgetragen:

https://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Prozess-um-Eizellenspende-und-die-Frage-Wann-beginnt-Leben-id58439261.html

aus dem Bericht, zur Sache: “Der Vorstand des Vereins Netzwerk Embryonenspende und zwei Mediziner sind wegen Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz angeklagt. In dem Prozess geht es im Kern um die Frage: Ab wann gilt eine Eizelle als befruchtet? Oder, ganz grundsätzlich: Wann fängt Leben an? ………. Dabei handelte es sich um Eizellen, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und dabei gewissermaßen übrig blieben, weil oft mehr Eizellen befruchtet werden als dann tatsächlich eingepflanzt werden können………… Die Eizellen, um die es im Verfahren geht, wurden mit Spermien zusammengebracht und dann eingefroren, wenige Stunden bevor es zur endgültigen Verschmelzung kam.” ( Hervorhebung durch Pe).

Einer der Angeklagten beruft sich auf folgendes: “Wären die Eizellen nicht anderen Paaren gespendet worden, hätten sie Eidens Angaben zufolge vernichtet werden müssen. In 50 Fällen habe der Verein Paaren bereits auf diesem Weg zu Kindern verholfen. „Es sind 50 Kinder auf der Welt, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft im Mülleimer gelandet wären“, sagt Eiden. „Für viele Paare sind diese Zellen kleine Menschen.“

B. FRAGEN

1.) Verehrte Theologen: Wann exakt findet die Beseelung statt?

2.) Auch mit Blick auf die Sexualsynodalstuhlkreishütchenspieler, die sich hierzu einmal ernsthaft Gedanken machen könnten: Wenn ich es recht sehe, hängen Sexualität, Menschwerdung und Ehe und Familie durchaus zusammen, argumentativ so: Die gottgewollte Ordnung des Pentateuch ordnet Kinder den in Ehe verbundenen Eltern zu. Der Geist des Pentateuch weiß sehr wohl, dass das mit Geschlechtsverkehr, Sexualität, zu tun hat. Jedenfalls im “klassischen” Geschehen vor moderner Medizintechnik etwa ab 1960. Paul VI in Humanae vitae auch. Er befasst sich aber fast nur mit der Verhinderung der Zeugung. Zwar auch mit dem Recht (!!) der Eltern, über die Zahl der ihren Lebensverhältnissen entsprechenden Kinder und der Zeit ihrer Geburt selbst (!!) zu bestimmen ( übrigens eine mE auffallende, selten öffentlich debattierte und gerühmte Freiheit und Autonomie der Eheleute!! ). Ansonsten aber, und deshalb ins Gerede gebracht, wesentlich mit der Verhinderung, und hier wieder mit der Methode ( was mich nicht so recht überzeugt; erst recht nicht, wenn ich an Papst Pius XII zackig schneidige, durchaus lebensrelevante Zuneigung zu “künstlich” wirkender, moderner Apparate- und Medikationsrevolutionierter Medizin denke, sogar vitalbezogen mit der Billigung vorsätzlicher ( nach deutschem Strafrechtsbegriff ) Tötung in der Absicht der Leidensminderung ( 1958). Für mich scheint daher mit dem Blick Pius XII die Trennlinie nicht ohne weiteres zwischen “natürlich” und “künstlich-medizinisch-manipuliert” zu liegen bei der “Verhinderung”.)

““SSSM” – so könnte man plakativ referieren – “Sex soll Spaß machen – Dieu le veult” – Franziskus, etwas vornehmer, aber auch frömmer formuliert laut katholisch.de 10.9.2020: “Nach Papst Franziskus sind die Freuden gut gekochten Essens und liebevollen Geschlechtsverkehrs „göttlich“. „Der Genuss des Essens ist dazu da, dich durch das Essen gesund zu halten, so wie der sexuelle Genuss dazu da ist, die Liebe schöner zu machen und den Fortbestand der Spezies zu garantieren“, so der Pontifex…” Ende des Zitats.

Diese logische, im zweiten Element katholisch-klassische Verknüpfung könnte bei den Stuhlkreishütchenspielern einmal geprüft werden. So etwa:

a) Quantitativ weltweit mag es – noch? – zutreffen, dass der Fortbestand der species humana davon abhängt. Wie aus den seit Jahrtausenden bekannten Möglichkeiten, zum Fortbestand dieser species auch durch außerehelichen “liebevollen Geschlechtsverkehr” beizutragen, belegt diese Garantefunktion nicht die zwingende Zuordnung zur Aktivität nur in der Ehe. Würde sich die päpstliche Beurteilung dann ändern, wenn nach Entwicklung der Medizin und auch der finanziellen Umstände weltweit , künstliche Befruchtung zu organisieren , anderweitig der “Fortbestand der Spezies” garantiert würde? Sollte angesichts dessen der zweite Zweck nicht (mehr) aktuell sein – bleibt es der erste ? Allein, isoliert, für sich?

b) Berichte bereits aus dem Pentateuch deuten darauf hin, dass die “göttliche” Freude auch außerhalb der Ehe eintreten kann. Was immer Franziskus so genau meinen mag ( katholisch.de 10.9.2020 ): ““eine falsche Interpretation der christlichen Botschaft“, da es keinen Platz für eine „übereifrige Moral“ gebe, die den Genuss verwehrt.” Zitat Ende.
Beleg: https://www.katholisch.de/artikel/26826-papst-franziskus-gutes-essen-und-sex-zu-geniessen-ist-goettlich

“Papst Franziskus hat eingeräumt, dass es in der katholischen Kirche auch Missbrauch von Ordensfrauen durch Kleriker gibt. „Es gibt das in der Kirche auch durch Kleriker, in einigen Regionen etwas mehr als in anderen“, sagte er zu Journalisten am Dienstag auf dem Rückflug von Abu Dhabi nach Rom.” So katholisch.de 5.2.2019
Beleg: https://www.katholisch.de/artikel/20580-papst-will-gegen-missbrauch-von-ordensfrauen-vorgehen

Die gewiss weltkundige Fürstin von Thurn und Taxis hat das so formuliert: “Afrika hat nicht Probleme wegen der Verhütung. Da sterben die Leute an Aids. Weil sie zu viel schnackseln. Der Schwarze schnackselt gerne.“ 9.5.2001.

Beleg: https://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/317995/grundlich-verschnackselt

Der fachkundige Austausch wurde weiter intensiviert: “Michel Friedman schien für einen Moment irritiert. „Soweit ich weiß, schnackselt der Weiße auch gern“, entgegnete er… Sie meine halt Menschen, die dort leben, wo es wärmer ist, wo sie weniger Kleidung tragen, versuchte Gloria von Thurn und Taxis sich zu präzisieren. „Also sagen Sie den Italienern das Gleiche?“, setzte Friedman nach. „Absolut“, betonte Thurn und Taxis, “ Zitat Ende.

“Und dabei war Friedmans Frage, ob denn nicht auch Weiße gern „schnackselten“, bei Frau von Thurn und Taxis gar nicht mal so unangebracht. Immerhin gebar sie ihre erste Tochter, Maria Theresia, bereits sechs Monate nach ihrer Hochzeit mit Prinz Johannes von Thurn und Taxis.” Das wird verifiziert durch wikipedia: “Die beiden heirateten am 31. Mai 1980 in Regensburg. Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Maria Theresia Wilson, geb. von Thurn und Taxis[5] (* 28. November 1980” Zitat Ende.

Gloria: „Sex ist dazu da, um Kinder zu kriegen, und nicht zu Jux und Dollerei“, betont sie öffentlich.”

“Thurn und Taxis engagiert sich für den katholischen Glauben.”

Beleg: https://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/317995/grundlich-verschnackselt

“Nicht zu”? Na na na, das sieht Franziskus anders!

3.) Wenn ich es recht einschätze, hat die Zuordnung des Geschlechtsverkehrs zur Ehe wesentlich zum Hintergrund, dass die auf einer Ehe basierende Familie die angemessene, gottgewollte Gemeinschaft ist, in der Kinder aufwachsen sollen. Außerehelichen Verkehr abzulehnen rechtfertigt in diesem Gedankenzusammenhang die vormals kaum ausräumbare Gefahr, dass Zeugung stattfinden würde. Könnte es sein, dass dieser nexus aufgehoben ist, wenn und weil seit mittlerweile geraumer Zeit problemarm Zeugung verhindert werden kann?

4.) Die Bibel und Gottes Wort verbieten Ehebruch. Das harmoniert mE weiterhin mit dem Aspekt, dass die Geschlechtsgemeinschaft ganz wesentliches Element der ehelichen Liebe und eben Treue ist und zu bleiben hat.
Allerdings – nach Stand der (römischen) Debatte um Kommunionzulassung sog. ( staatlich) “wiederverheirateter Geschiedener” soll – augenscheinlich mit Respekt vor einer ggf. durchaus tief gewachsenen neuen Gemeinschaft – Zulassung möglich sein, wenn (!!) auf “ehelichen Verkehr” verzichtet wird. Wird so der Geschlechtsverkehr – nunmehr bezogen auf die “alte”, kanonisch noch existierende – Ehe nicht überbewertet? Hängen Wohl und Wehe ggf. auch der Teilnahme an der Eucharistie – dermaßen monodirektional von dem Sexualakt ab? Ist Ehe nicht zugleich und vor allem auch lebenswirkliche und eben auch gesellschaftliche vollwertige Anerkennung, ggf. in höhere gesellschaftliche Kreise? Reputation usw. “Die Frau nimmt an Rang, Stand und Namen des Mannes teil.” Das mag ja etwas altbacken klingen, aber das weithin genannte Beispiel der zur Chefarztgattin aufgestiegenen Arzthelferin deutet dies an. Ist dann nicht gerade auch während einer Ehe eine Art Verstoßung mindestens ebenso belangvoll wie geschlechtlicher Ehebruch? Wir haben doch den Fall erlebt: Bundespräsident Pfarrer Gauck, präsentiert eine Art Staatsmaitresse, vor der sich selbst als Kirchenobere der eminentesten Machart buckelten, schon gar kein Wort der Reserve. Was er so mit ihr gemacht hat, ab ca. 2000, dem angeblichen Beginn des “Zusammenlebens”, das wissen wir nicht. Das brauchen wir auch gar nicht zu wissen, wenn man entgegen der Kirchenmeinung nicht andauernd nur die Gegend zwischen Bauchnabel und Knie beäugt. Aber , weil die Ehe eben publikumsnotorisch ist seit dem Mittelalter,wussten wir und wissen, dass es sogar nach staatlichem Recht eine Ehefrau des Pfarrers gibt.

Ist die Handhabung zur Zulassung zur Kommunion zu überdenken?

5.) Sexualverkehr ist eine ziemlich intime, private Sache. Traditionell gab es für Außenstehende außerhalb des Paares eigentlich nur zwei publik werdende Umstände.

a) Eheschließung –na dann man tau, die werden wohl jetzt…

b) Wenn vorehelich oder frühehelich ein Kind zur Welt kommt, oder vorher das Bäuchlein der Frau dick wurde. ( Weswegen traditionell Bräute vor allem dann bei Hochzeitsphotos wunderschöne Blumensträuße vor ihren Bauch hielten, wenn es angezeigt war.)

Der etwas derbe westfälische Landmann, der einen Hof zu vererben hatte, mochte durchaus zu schätzen wissen, wenn schon “ein Braten in der Röhre” war. Denn katholisch hat man ja nur einen Schuss frei. So eben, ob Schwiegersohn bzw. Schwiegertochter in spe auch was zustande bringen.

Muss sich die Kirche um wesentlich mehr kümmern und reglementieren?

6.) Eins kommt mir seltsam vor: In Orden setzt die Ablegung und Entgegennahme ewiger Gelübde voraus, dass man nach zeitlichem Gelübde bereits jahrelang voll (!!) am Gemeinschaftsleben teilgenommen hat. Und in die Ehe – soll man zwingend – plumps – hineinfallen ohne jede Vorerfahrung? Könnte es sein, dass kirchliche Lehre mindestens bezüglich Verlobter eher auf Erfahrungen von Orden und dortige ewige Gelübde, aber eben mit voller Vorbereitung und Einübung, setzen und schauen sollte?

7.) Undeutlicher ist es mit “freiem” Sexualverkehr. Gewiss kann man, dann aber nur wegen des Mädchens, im Sinne moderner verbraucherschutzorientierter Qualitätsbeurteilung, darauf schauen, ob sie virgo intacta ist. Im Sinne päpstlich franziszischer Harmonie mit dem Islam kann das was für sich haben. Andererseits – wenn nach obigen Gedanken der Horror außerehelicher Zeugung nicht mehr so sehr obwaltet – ist dann immer noch der strenge Blick auf die Gegend zwischen Bauchnabel und Knie dermaßen angezeigt? Auch im Schweregrad?

8.) Zurück zum Urteilsgegenstand: Wie steht die Kirche, was lehrt die Kirche zu den verschiedenen Varianten der künstlichen Befruchtung?
Der Gerichtsfall ist Anlass, aber nicht Grund für die Fragen.

ENDE


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