In der Vergangenheit wurden die Kosten für den Unterhalt unserer Kirchen und anderen kirchlichen Gebäude traditionell nach einer Art Umlageverfahren aufgebracht.
Man kann sich verschiedene Wege vorstellen, wie die Pfarreien und das Bistum gemeinsam diesen Bereich neu ordnen könnten.
Geteilte Verantwortung
Die Kirchen sind in Deutschland im Eigentum der Pfarreien, welche also rechtlich die volle Verfügungsgewalt über sie haben. Ihre bauliche Instandhaltung liegt und lag jedoch seit 1950 beim Bistum. Oder bei einem anderen Stifter oder „Patron“ der jeweiligen Kirche.
Das ist nicht etwa im Kirchenrecht verankert, auch nicht in dem aus 1924 stammenden Gesetz zur Verwaltung des Kirchenvermögens.
Geschichte
Warum ist es dann so? – Das Kirchensteuergesetz des Landes NRW aus dem Jahr 1950 sieht vor, dass Kirchensteuern nach Maßgabe der Steuerordnungen (der Bistümer) als Diözesankirchensteuer, als Ortskirchensteuer oder beides erhoben werden (können) . Die Steuerordnungen werden von den Diözesen erlassen und im Kirchlichen Amtsblatt verkündet. Im Jahre 1950 setzten die Diözesen es durch, dass sie und nicht mehr die Ortskirchen die Kirchensteuern erhalten. Im Gegenzug mussten sich natürlich die Bistümer verpflichten, ihre Pfarreien zu unterhalten, indem sie ihnen auskömmliche Zuweisungen zu den laufenden Kosten der pfarrlichen Seelsorge (Besoldung der Pfarrer) und zur Instandhaltung ihrer Gebäude gewährten. Dafür gab es sogar gute Gründe. Das Bistum kann etwa zentral Experten für das Bauwesen vorhalten, die sich mit der Materie besonders auskennen, und es kann durch seine Finanzexperten größere Summen in Form von Rücklagen günstiger und ertragreicher verwalten. Der Kölner Kardinal Frings warb auch besonders für größere Gerechtigkeit durch einen einfachen Finanzausgleich zwischen reichen und ärmeren Pfarreien.
Zusammenarbeit
Wenn also eine Pfarrei in gewissen längeren Abständen Neubauten, Umbauten oder größere Instandsetzungen plante, so geschah dies immer in Abstimmung mit dem Bistum und die genehmigten Projekte wurden aus den Mitteln der Kirchensteuer im jeweils laufenden Haushalt des Bistums finanziert, wobei natürlich auch von den Pfarreien bis zu 20% Selbstbeteiligung erwartet wurde. Dieses Verfahren ist eine Art von „Umlage“, weil alle Pfarreien quasi auf einen Teil der ihnen zustehenden Kirchensteuern verzichten zugunsten von besonderen Zuweisungen an einzelne Pfarreien, wo gerade besonders großer Finanzbedarf ansteht. Im Laufe der Zeit kommt jede Pfarrei an die Reihe, davon begünstigt zu sein.
Solange die Geldmittel ausreichend waren, so dass jede Pfarrei wirklich sicher sein konnte, an die Reihe zu kommen, war alles unkritisch. Sobald dies aber nicht mehr garantiert werden kann oder das Bistum es nicht mehr garantieren will, muss man eine neue Einigung finden.
Einen Kapitalstock mit zweckgebundenen Rücklagen in jeder Pfarrei oder beim Bistum, aus dem die Aufwendungen hätten entnommen werden können, hat es nie gegeben. Es gab allenfalls eine allgemeine Rücklage beim Bistum, um die Ausgaben über mehrere Jahre zu glätten und zu verstetigen.
Vergleiche
Dieses Verfahren ähnelt der Deutschen Rentenversicherung, bei der ja die aktuellen Renten von den aktuell Erwerbstätigen aufgebracht – auf diese umgelegt – werden. Es gibt nur geringe Anteile aus der Steuer und nach wie vor geringe Anteile an Selbstvorsorge (Riester) oder betrieblichen Kassen. Ein Rentner hat seine eigene Rente also nicht in seinem früheren Erwerbsleben „angespart“. Er hat lediglich Anwartschaften und „Rentenpunkte“ im Vergleich zu allen übrigen Rentenberechtigten erworben.
Bei aller Kritik halten Fachleute dieses 1889 von Otto von Bismarck eingeführte und häufig in vielen Details reformierte Modell immer noch für am besten, weil es Kriege, Geldentwertungen und eine völlige Währungsumstellung einigermaßen „robust“ überstanden hat. Sehr große Geldbeträge wertstabil über lange Zeiträume zu erhalten, ist nämlich sehr problematisch und wird von der Wissenschaft als beinahe aussichtslos betrachtet, wenn man nicht an Magie glaubt und den Versprechungen von Fondsmanagern und Banken voll vertrauen kann.
Die öffentliche Hand – Bund, Länder und Kommunen – finanziert auf ähnliche Weise auch den Erhalt ihrer öffentlichen Gebäude, Straßen, Plätze, Brücken und andere Infrastruktur.
Die von Kirche und Staat geübte Praxis hing zweifellos auch mit der in der Vergangenheit benutzten sog. Kameralistischen Buchführung zusammen, welche als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung keine bessere Wahl zuließ, es sei denn mit großen Umständlichkeiten.
Neue Wege
Mit der seit 2015 in den Pfarreien eingeführten Doppelten Buchhaltung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gäbe es die Möglichkeit, Gebäude zu aktivieren, Abschreibungen auf die Werte vorzunehmen und Rücklagen und Rückstellungen zu bilden und periodengerecht zuzuweisen. Man könnte kirchliche Gebäude also genau so behandeln wie Unternehmen des Handels und der Industrie ihre Produktionsmittel und Geschäftsausstattung.
Das bedeutet jedoch einen starken Bruch mit der kirchlichen Vergangenheit und führt zu Problemen. In anderen Bistümern ist man diesen Weg bisher noch nicht gegangen. Das Bistum Essen wäre das erste, welches die Instandhaltung der kirchlichen Gebäude vollständig aus seiner eigenen Bilanz in die Bilanzen der Pfarreien verlagerte. Wie dieses jedoch im Detail geschieht, darüber sollte man jedoch offen und gleichberechtigt miteinander verhandeln.
Generationengerechtigkeit
Das Bistum Essen wirbt für die Idee der Generationengerechtigkeit: wir können heute nicht so viele großartige Gebäude nutzen, ohne dafür in irgendeiner Weise zu „bezahlen“, und den nachfolgenden Generationen nur die Last der Instandhaltung vererben.
Das ist jedoch nur die eine Seite. Das Bild wird erst vollständig durch die Tatsache, dass die Gebäude, welche wir den kommenden Generationen übergeben, immerhin „schon da“ sind, nicht erst noch gebaut werden müssen, und unsere Nachfolger die völlig freie Entscheidung haben, ob sie sie noch gebrauchen können oder wollen. Und wenn sie keine Verwendung mehr für sie haben, mögen sie sie niederlegen oder völlig anders verwenden. Insofern könnte man die Gebäude mit vollem Recht nicht nur als „Last“, sondern sogar als „Geschenk“ betrachten. Wir haben diese Gebäude im Übrigen auch nicht gekauft, sondern auch von unseren Vorgängern geschenkt bekommen.
Verhandeln
Das Themenfeld ist also durchaus komplex. Es ist nicht anzuraten, eine Lösung „übers Knie“ zu brechen und „mal eben“ durch in Dokumenten verborgene Vorgaben zum Pfarreientwicklungsprozess (PEP) per kurzem Votum zu regeln, ohne eine ergebnisoffene Diskussion wenigstens zu versuchen.
Alternativmodelle
- Stufenweise Steigerung. Rücklage mit einem niedrigen Betrag beginnen und schrittweise bis zu einer Endstufe steigern, z. B. jährlich um 10%.
- Zentraler Fonds. Verzicht auf Bildung der Rücklagen in den Pfarreien. Statt dessen Einrichtung eines zentralen Fonds beim Bistum.
- Gesteigerte Sonderzuweisungen. Steigerung der Sonderzuweisungen des Bistums von jährlich 4 auf ca. 16 Millionen Euro, anstatt diese in die eigenen Rücklagen zu stellen. Damit einhergehend jedoch laufende zentrale Prüfung und Fortschreibung des Bedarfs und Anpassung an die Entwicklung.
- Zentrale Immobiliengesellschaft. Aufgabe des Eigentums der Pfarreien an den Kirchen. Statt dessen Errichtung einer zentralen Besitzgesellschaft (Zweckverband) für Kirchen (und die anderen Immobilien) beim Bistum. Die Pfarreien leasen oder mieten ihre Gebäude zu festen, kalkulierbaren Beträgen von der auf Immobilien spezialisierten Gesellschaft und geben daher ihre Pflicht zum Bauunterhalt ab. Großunternehmen nennen das Sale-and-Lease-back.
- Keine Rücklagen. Fortsetzung eines kooperativen Modells für die Instandhaltung durch flexible Sonderzuweisungen bei konkretem Bedarf.
- Rücklagen nach Bedarf. Individuelle Ermittlung des Finanzierungsbedarfs für jede Kirche für die nächsten 10 bis 20 Jahre und danach bemessene jährliche Rücklagen.
- Versicherung plus Rücklagen. Versicherung von Gebäude (ohne Inneneinrichtung) und Dach auf dem privaten Versicherungsmarkt gegen Elementarschäden bei einem Versicherer, mit dem das Bistum einen Rahmenvertrag aushandelt. Bildung von Rücklagen nur noch für die individuell ermittelten Restrisiken.
- Reform der Schlüsselzuweisung. Anreize für die Pfarreien schaffen, ihre Erträge zu steigern, indem auch der Gottesdienstbesuch, die Anzahl der Amtshandlungen, der Veranstaltungen, der Ehrenamtlichen, der Mitglieder der Vereine und Verbände usw. in die Berechnung der Schlüsselzuweisung eingehen und nicht nur die Anzahl der Mitglieder und die Fläche.
- Angemessenen Bauzustand definieren. Ein Gebäude soll seinen Zweck erfüllen, sicher und sauber sein. Topzustand (wie neu) muss nicht angestrebt werden. Kleinere Schönheitsfehler sind durchaus kein wesentlicher Mangel. Wenn größere Baumaßnahmen unvermeidlich sind, so können sie sich über längere Zeiträume erstrecken und parallel durch Spendenaktionen getragen werden. Auch Kreditaufnahme und Tilgung durch Spenden während mehrjähriger Nutzung ist nicht verwerflich.
- Stiftung Kirchenkultur. Einrichtung einer bistums- oder landesweiten Stiftung, die sich um den Erhalt der Kirchen kümmert. In diese sollten die Bistümer angemessene Beträge einzahlen, die in etwa den Summen entsprechen, die in den letzten Jahrzehnten für den Bauunterhalt ausgegeben wurden. Auch das Land leistet im Umfang seiner kulturpolitischen Aufgabe einen Teil. Die Stiftung sorgt für den professionellen Einsatz der Mittel und zieht die Kirchengemeinden im Umfang von vertraglich festgelegten Eigenleistungen zur Beteiligung heran. Eine solche Stiftung könnte nach dem Vorbild der „Stiftung Industriekultur“ arbeiten.
- Realismus statt Panik. Die Entwicklung der Kirchensteuer mit Realismus und Augenmaß abwarten. Sie wird nicht von heute auf morgen so stark einbrechen, dass zwei Drittel unserer Kirchen heute schon (oder bis 2030) eingespart werden müssen. Auch wenn der Staat die KiSt ganz abschaffen sollte, wird es genügend zeitlichen Vorlauf geben. Wenn die Kirche wirklich in „Finanznot“ gerät, wird mit Sicherheit noch die Zeit da sein, gegen zu steuern, wenn es sein muss dann auch durch starken Abbau von Ausgaben. Wenigstens stehen dann die Gläubigen dahinter.
- Transparenz. Den Gemeinden jährliche Berichte geben, welche Betriebs- und welche Instandhaltungskosten ihre Gebäude verursachen und wie sich der Bauzustand fortentwickelt. Darauf hinarbeiten, dass die Kollekten tatsächlich nennenswerte Beiträge zum Unterhalt ergeben. Menschen ansprechen, welche Teile ihres Vermögens ihrer Kirche vererben würden. Stiftungsmodelle und Fördervereine sehr aktiv bekannt machen.
- Pastorale Situation bewerten. Es gibt Kirchen, deren Gemeinden schon stark erodiert sind: wenig Gottesdienstbesuch, kein Engagement, viele Austritte, sinkender Anteil der katholischen Bevölkerung. Diese Kirchen sind bevorzugt für eine Aufgabe anzusehen. Gemeinden dagegen, wo die Zusammenarbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen „stimmt“, wo noch Vereins- und Verbandsarbeit stattfindet, Messdiener- und Jugendgruppen präsent sind und die Gemeinde durch Veranstaltungen stark nach außen wirkt und viele Hand in Hand mitmachen, das Haus Gottes offen und einladend zu halten, sollten keineswegs in eine bedrohliche Lage gebracht werden. Es ist nicht angemessen, den „Rotstift“ des Buchhalters oder Controllers höher zu werten als inhaltliche Qualität der Pastoral.
- Potentiale nutzen. Den bisherigen auch pastoral sehr erfolgreichen PEP nicht „überdehnen“, sondern im jetzigen Zustand anhalten und das erreichte wirtschaftliche Bewusstsein zur Basis zukünftiger Erwartungen machen, aber nicht zu aktuellen Entscheidungen. Unter Umständen den bisherigen PEP durch einen neuen PEP2 ersetzen oder fortschreiben, der als Pfarrei-Erneuerungs-Prozess die vorhandenen pastoralen und spirituellen Potentiale unserer Gemeinden wirklich hebt und zur Geltung bringt.
- Kirchensteuerreform. Die Hälfte der Kirchensteuer direkt aufgrund des Wohnortes des Steuerpflichtigen, der den Finanzbehörden ja bekannt ist, als Ortskirchensteuer an die Pfarreien fließen lassen, die andere Hälfte als Diözesankirchensteuer an das Bistum. Auf die üblichen Schlüsselzuweisungen kann dann verzichtet werden. – Eine weitere Möglichkeit, wäre die Einführung von Ortskirchensteuern auf Grundbesitz, wie es z.B. im Bistum Speyer seit 2017 in einigen Pfarreien gemacht wird, allerdings mit dem Risiko, dass das weitere Kirchenaustritte verursacht.
- Rote Linien. Pastorale Mindeststandards setzen für Gottesdienstbesuch, Sakramente etc. an jeder Kirche. Anspruch auf Instandhaltung besteht, solange Limits nicht unterschritten werden. Gemeinden warnen, wenn Entwicklung kritisch wird.
- Verwaltungsleitung vom Bistum bezahlen. Die Verwaltungsleitung den Priestern, Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferenten gleichstellen und direkt vom Bistum bezahlen. Wie im Erzbistum Köln(?).
- Bistumssynode. Den Pfarreien eine Plattform bieten, wo sie sich fair und ohne Arbeitsdruck miteinander austauschen und mit dem Bistum unter den Augen von Presse und Öffentlichkeit verhandeln können. Gutachter und Experten müssen zugelassen werden, damit „Augenhöhe“ mit dem Bistum erreicht wird. Dazu eine Synode mit wirtschaftlichen Themen im Bistum einberufen.
Fazit
Es gibt also eine gewisse Anzahl von Instrumenten, welche man einzeln oder in Kombination miteinander einsetzen könnte, um auf eine einvernehmliche Weise die langfristige Instandhaltung der kirchlichen Gebäude neu zu ordnen, ohne dass voreilig in den Pfarreien pastoral lebendige Einheiten eingespart werden müssten.
Zu 2: Zentraler Fonds. Ja, z.B. Gebäudefonds für Verkehrssicherungsmaßnahmen bei B- oder C1-Gebäuden – allerdings auf Pfarreiebene.
Zu 8: Reform der Schlüsselzuweisung durch Einbezug von Kirchgängern etc. — Ja, ist interessant. Das könnte den apostolischen Eifer fördern. Allerdings erforderlich: aus dem Gebet heraus, mit dem gebotenen Tiefgang.
Zu Rücklagen. Ich halte Rücklagen ebenfalls nicht für sinnvoll! Denn: was will man mit den vielen Rücklagen auf der Bank – totes Kapital, das von der Inflation aufgefressen wird.
Mein Credo: möglichst viele Zuständigkeiten vor Ort lassen! Dezentrales Kirchen-Gebäudemanagement, da wo es noch möglich ist. Das stärkt Motivation und Verantwortungsbewusstsein beim Ehrenamt! – Denn: wir sind vor Ort für das Erbe unserer Väter verantwortlich. Viel Geld und Arbeit und Engagement unserer Vorfahren sind in die Errichtung der „Kirche vor Ort“ geflossen.