Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht. Im christlichen Selbstverständnis ist das als solches völlig unzweifelhaft. Der in der Bibel dargestellte erste Mord des Kain an seinem Bruder Abel ruft Abscheu und Entsetzen hervor. In den Zehn Geboten steht klar und unmissverständlich: „Du sollst nicht töten!“.

Trotzdem ist die Bibel voller Morde, Attentate, Kriege und Verbrechen, welche auch im Volk Gottes begangen werden. Also doch nicht alles so klar?

Wie sieht es am Beginn eines Lebens aus? Was bis vor wenigen Jahrzehnten gar nicht möglich war, ist das Erkennen von Behinderungen schon vor der Geburt. Ist es dann erlaubt, die Geburt abzuwenden? Was ist, wenn die Schwangerschaft gewaltsam zustande kam? Oder das Leben der Mutter in Gefahr gerät?

Warum wird in der Gegenwart so häufig und so heftig um diese Fragen gestritten?

Die Rechtslage

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (GG Art. 2 Abs. 2)

Ein solches Grundrecht ist in der deutschen Verfassungsgeschichte ohne Vorbild. Der Parlamentarische Rat nahm es auf Vorschlag evangelischer Landeskirchen unter dem Eindruck der systematischen staatlichen Tötungen während der Zeit des Nationalsozialismus in den Grundrechtskatalog auf.

Soweit ist die Absicht gut. Aber es gibt verschiedene Meinungen, wann der Schutz des Grundgesetztes einsetzt. Schon vor der Geburt? Ab Befruchtung der Eizelle oder erst ab der Einnistung in die Gebärmutter? Oder ab einem späteren Stadium, etwa wenn die vermeintliche „Gesundheit“ oder Lebensfähigkeit feststellbar ist?

Zu beachten ist, dass das GG bereits den Gesetzesvorbehalt nennt, das heißt der Gesetzgeber kann das Grundrecht durchaus durch andere ausdrückliche Gesetze wieder einschränken. Durch bloße Rechtsverordnungen oder Verwaltungsakte geht das also nicht. Das einzuschränkende Grundrecht darf dabei allerdings nicht in seinem „Kern“ angegriffen werden, es darf keine Einzelfallgesetzte geben und es muss die „Verhältnismäßigkeit“ beachtet werden.

Das ist ein weites Feld, auf dem staatliche Juristen und Gerichte noch viel Arbeit haben werden.

Die kirchliche Position


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3 Antworten auf „Recht auf Leben“

  1. Was eigentlich tut Vizepräsident Overbeck?

    katholisches.info schrieb am 2.12.2020:

    EU-Parlament agitiert wie ein Abtreibungsideologe und verbreitet Fake News
    POLEN WIRD WEGEN SEINER POLITIK FÜR DAS LEBEN VERURTEILT

    https://katholisches.info/2020/12/02/eu-parlament-agitiert-wie-ein-abtreibungsideologe-und-verbreitet-fake-news/

    Zwei Drittel der EU-Abgeordneten bekennt sich zur Tötung ungeborener Kinder und verurteilt Polen. (Brüs­sel) Unter Aus­schluß der Öffent­lich­keit geht der Kampf an der Abtrei­bungs­front uner­bitt­lich wei­ter. Mehr…

    Wikipedia zu Overbeck: 2018 wurde er in Nachfolge für Kardinal Reinhard Marx Delegierter der Deutschen Bischofskonferenz in der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (ComECE)[11] und dort im März 2018 zu einem der vier Vizepräsidenten gewählt.[12]

    [11] https://dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2018/2018-033-Pressebericht-FVV-Ingolstadt.pdf
    [12] https://www.katholische-militaerseelsorge.de/aktuelles/nachrichten/newsdetails/news/militaerbischof-overbeck-jetzt-zugleich-vizepraesident-der-eu-bischofskommission/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=70e9956ab5925e0da6bffdd012a97017

  2. Zum sogenannten “Nazi-Vergleich in Polens Abtreibungsstreit” und zur Erschwerung der Abtreibung in Polen erschienen am 27.10.2020 und am 28.10.2020 Artikel in der FAZ.

    Dazu schrieb ich den folgenden Leserbrief:

    O weh, nach einer sog. “Menschenrechtskommissarin” des Europarats begehen wir Deutschen seit Jahrzehnten eine “Verletzung der Menschenrechte”, oder nach Herrn Veser einen “ideologischen Kreuzzug”. Denn wie in Polen jetzt wurde die Erlaubnis, behinderte Kinder eben wegen ihrer Behinderung vor ihrer Geburt zu töten, im deutschen Strafgesetzbuch 1995 abgeschafft. Man hatte wohl bemerkt, dass das gezielte Töten wegen Behinderung – das von Hitler und Himmler historisch bekannt war, hier passt der FAZ-getitelte Nazi-Vergleich sehr gut – nicht mehr so recht zum grundgesetzlich 1994 neu eingeführten ausdrücklichen Schutz von Behinderten vor Benachteiligungen passte. Ach so, “Menschen”? Das Bundesverfassungsgericht nennt die Tötungsopfer im Urteil vom 28.5.1993 in Leitsätzen 3, 7 und 14 ausdrücklich “Kind”. Nun, sind “Kinder” Menschen?

    Im hiesigen Leserkreis mag es welche geben, die der FAZ “Qualität” beimessen. Wundert es irgendjemanden, dass dieses “Qualitäts”-Produkt meinen Leserbrief vom 29.10.2020 NICHT abgedruckt hat?

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