St. Gertrud von Brabant Bochum-Wattenscheid

Die Pfarrei gehört wie alle vier Bochumer Großpfarreien (ausgenommen die kleinste Pfarrei des Bistums Matris Dolorosae in BO-Stiepel) zu den Top 10 im Bistum, also zu den Schwergewichten. Sie liegt nach Mitgliederzahl (2016: 25.882) auf dem achten Platz und hat mit 33,8% einen überdurchschnittlichen Katholikenanteil (Platz 15).

Das Votum nennt acht aktive Standorte in sechs Gemeinden mit zwei Filial- und zwei weiteren Kirchen, außerdem eine Kapelle. Es gibt jedoch noch eine weitere kleine Kapelle und eine teilprofanierte, jetzt als Kolumbarium genutzte ehemalige Kirche.

Die Pfarrei hat insgesamt vier sehr aktive Standorte, denn die Statistik des Bistums sagt, dass die drei Gemeindekirchen St. Gertrud, St. Maria Magdalena und St. Joseph zu den 100 am stärksten genutzten Kirchen gehören, und dicht dahinter die Filialkirche St. Theresia. Die weitere Kirche (St. Barbara) wurde übrigens wegen geringer Nutzung vor kurzem als Gottesdienst­standort ganz aufgegeben.

Das Votum fällt mit 20 Seiten sehr kurz aus und liegt weit unter dem Durchschnitt (35 Seiten) im Bistum. Es wurde auch relativ spät erst im August 2018 vorgelegt.

Das Votum bezieht sich stark auf einen relativ jungen Pastoralplan aus dem Jahre 2012. Die Pfarrei fühlt sich als eine sehr starke Gemeinschaft aus sechs Gemeinden. Sie sieht sich so, dass Gott ihr „nicht den Geist der Verzagtheit gegeben (hat), sondern der Liebe und Besonnenheit“.

Die wirtschaftliche Ausgangs­situation auf Seite 2 nennt einen ausgeglichenen Haushalt im Jahre 2015 mit einem Volumen von rund 1,1 Mio Euro. Im Jahre 2015 wurde die Buchführung von der Kameralistik auf kaufmännisches Rechnungswesen (Doppik) umgestellt. Das Votum konstatiert, dass somit „zukünftig auch die Abschreibungen und auch Rückstellungen für die  Bauunterhaltung zu erwirtschaften (sind)“.

Dieses ist zu beanstanden. Es ist richtig, dass Unternehmen der Privatwirtschaft ihre Abschreibungen, zum Beispiel auf Gebäude, erwirtschaften und in ihre Bilanz einstellen, damit sie Mittel für den zukünftigen Neubau ansammeln. In der kirchlichen Finanzwirtschaft galt bisher jedoch eine völlig andere Regel,  welche die Bauunterhaltung auf eine vollständige andere Weise finanzierte.

Seit 1950 war es nämlich immer Aufgabe des Bistums, die Baulasten zu tragen, auch wenn die Gebäude selbst, zum Beispiel die Kirchen, dem Bistum gar nicht gehörten, sondern den Pfarreien. Die Pfarreien wurden daran gewöhnlich nur mit zu einem (individuell verhandelten) Eigenanteil von bis zu  20% beteiligt. Diese Tatsache wird vom Votum verschwiegen.

Das Votum fährt fort und erwartet strukturelle Defizite von rund 30% in 2025 (300.000 Euro) und rund 40% in 2030 (rund 500.000 Euro). Es beschreibt keine Details, wie es dazu kommt und woraus diese bestehen, und erläutert den Begriff des „strukturellen Defizits“ nicht.

Sozialraum

Das Votum beschreibt den Sozialraum (die Stadtteile von Wattenscheid mit Bevölkerungsstruktur, Altersstruktur, Arbeitslosigkeit und Infrastruktur genau. Es wird auch das Sinus-Milieu-Modell vorgestellt. Es gibt zwar auf Straßenebene eine Grafik der Milieus, jedoch finden sich keine Bemerkungen, ob und wie diese mit pastoralen Verhältnissen zusammen passen, oder ob daraus pastorale Schlussfolgerungen gezogen werden können.

Prozessdokumentation

Der PEP Prozess wird im Detail vorgestellt und die gebildeten Gruppen werden ausführlich vorgestellt. Auch auf die Meilensteine wird eingegangen. Wichtigster Meilenstein war der letzte öffentliche Meilenstein am 08.11.2017. Hier wurden die „Kernpunkte eines möglichen Votums“ vorgestellt und von 270 Menschen diskutiert.

Die Bedürfnisse der Jugend wurden übrigens in einem eigenen „Runden Tisch“ berücksichtigt.

Es ist unklar, weshalb nach dem 8. November noch so lange Zeit bis zur Abgabe des Votums verstrichen ist.

Akzeptanz des Votums

Das Votum weist zwei Kirchen als A-Kirchen aus: St. Gertrud und St. Maria Magdalena. Dabei gibt es eine Besonderheit: Es wird geplant, St. Maria Magdalena am selben Standort durch einen Neubau zu ersetzen. Alle übrigen Kirchen sollen in einem Stufenplan, der 2015 als weiteren Meilenstein besitzt, aufgegeben werden.

Dieser Plan war der Gemeinde seit dem 08.11.2017 in dieser Form bekannt und ist nicht umstritten. Er wird auch von den aufzugebenden Gemeinden getragen.

Pastoralkonzept

Das pastorale Konzept ist strukturiert angelegt und beginnt mit dem Leitbild der Pfarrei vom September 2012.

Danach werden bis 2030 vier allgemeine pastorale Ziele formuliert.

Zu diesen sollen neun Vereinbarungen führen. Das Engagement der Pfarrei soll an sechs Leitsätzen nachvollziehbar und überprüfbar gelegt werden.

Am ausführlichsten werden die Leitsätze dargestellt. Hier gibt es über 30 teilweise recht klar formulierte Punkte.

In der Summe gibt es noch eine Zusammenfassung des anstehenden Veränderungs- und Klärungsbedarfs in Form von sieben Punkten.

Dieses Konzept wurde am 12.07.2017 in breitem Konsens angenommen.

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