Der Begriff der Staatsleistung gehört in den Bereich der Finanzierung unserer Religionsgemeinschaften, insbesondere der katholischen und der evangelischen Kirche, die häufig als sogenannte Großkirchen bezeichnet werden.
Im Jahr 2019 zahlten alle deutschen Bundesländer aus allgemeinen Steuermitteln insgesamt rund 550 Mio Euro an die beiden Großkirchen. Nur die Stadtstaaten Hamburg und Bremen tun dabei nicht mit, der Bund auch nicht. Das hört sich nach viel Geld an, nimmt sich neben den Gesamteinnahmen aus der Kirchensteuer in Höhe von 12,7 Mrd Euro doch vergleichsweise bescheiden aus. Immerhin machen die Staatsleistungen gut 4% der Kirchensteuer aus.
„Das muss man doch gar nicht diskutieren“, meinen die Kirchen. „Es gibt viel wichtigere Probleme.“ Damit sind die Gegner aber gar nicht einverstanden. Schließlich werden alle Deutschen anteilig zur Zahlung verurteilt, egal ob sie Mitglied einer der Kirchen sind oder auch nicht.
Außerdem macht die Berechnung dieser Summe, die bisher jedes Jahr immer nur angestiegen ist, eine Menge böses Blut. Sie orientiert sich nämlich an den Gehältern von Bundesrichtern und dient ideell der Besoldung der Bischöfe und anderer hochrangiger Vertreter der Hierarchie. Direkt besteht diese Verbindung natürlich nicht. Die Länder zahlen nämlich pauschale Summen an die Diözesen und Landeskirchen, welche diese natürlich auf eine Art und Weise, die ganz in ihrem eigenen Ermessen liegt, für ihre Aufgaben verwenden, möglicherweise auch für die Besoldung ihrer Führung. Letzten Endes spielt das dann aber auch gar keine Rolle mehr, denn ob ein Bischofsgehalt aus der Kirchensteuer oder aus der Staatsleistung kommt, ist unerheblich, weil ja erst einmal alles zusammen einen „großen Topf“ bildet.
Seit dem Jahr 1919, als die sog. Weimarer Verfassung in Kraft trat, sollen insgesamt Gelder im Gegenwert von etwa 18 Mrd. Euro vom „Staat“ an die Kirchen geflossen sein. In 100 Jahren war das also etwa so viel wie in ein bis zwei guten Jahren an Kirchensteuern hereinkommt. Na ja. Soll man sich darüber streiten?