Vertraulichkeit

Den im „Bericht“ der Axis Rechtsanwälte vom 12. Nov. 2020 angesprochenen Damen und Herren, die Vertraulichkeit wahrten

Mit diesen Zeilen möchte ich allerhöchste Hochachtung ausdrücken denen, die …

in jenem „Bericht“ weitgehend neutralisiert aufgeführt werden: „ein Ehepaar“, das „sich besorgt“ zeigte (S. 4), der informierte Pfarrer von St. Josef (sic), ein befreundeter „weiterer Pfarrer“, ein wohl dann einbezogenes „weiteres Ehepaar“ ( S. 5), eine „damalige“ Gemeindereferentin ( S. 5 ). Nicht mir ganz deutlich ist, ob im Sinne von S. 9 „das Ehepaar“ weitere „der Gemeinde St. Josef (sic) tätige Personen“ aufmerksam gemacht hat, und/oder die S. 8 unten bzw. S. 9 oben erwähnten „unmittelbaren Nachbarn“.

Erfasst von meiner Hochachtung sind auch die im „Bericht“ in Rede gestellten diversen „Personalverantwortlichen“ im Bistum Essen – soweit unterhalb des damaligen Generalvikars, mir nicht namentlich bekannt – , wie auch die für Pfarrei und Gemeinde in den Ablauf einbezogenen Geistlichen.

Der genannte „Bericht“ scheint mir erfreulich sachlich (Ausnahme: er redet von einer Pfarrei, dann Gemeinde St. „Josef“, der Bischof immerhin adressiert 16.11.2020 an eine Gemeinde St. „Joseph“; weitere Detailkritik am „Bericht“ noch, wie dargelegt), er lässt mich die Faktenlage so und hinreichend erkennen: Thema und Debattengegenstand ist ausdrücklich priesterliche Tätigkeit des Hw. Herrn Pfarrers em. „A.“ im Bistum Essen, diese hat augenscheinlich nur in Wattenscheid stattgefunden.

Sie als Adressaten kenne ich weitgehend nicht, insbesondere die beiden „Ehepaare“, Hw. „A.“ auch nicht. Ich könnte mich nicht einmal irgendwie an eine Meßteilnahme in St. Joseph oder sonstwo in Wattenscheid erinnern, bei der er zelebriert hätte.

Zu der objektiven „Situation des Pfarrers A.“ sehe ich: Sein Umzug nach Wattenscheid 2001 hat zu Wohnung und priesterlichem Dienst in St. Joseph 2001 – 2015 geführt. Von einer priesterlichen Tätigkeit im Bistum Münster ist für die Zeit ab 2001 nirgendwo die Rede. “A.“ ist dreimal staatlich strafrechtlich augenscheinlich rechtskräftig verurteilt worden. Den im Berichtskopf so angegebenen „Rechtsanwälten“ – Berichtsverfassern (?? Laut Schluss­vermerk soll es eine auch noch anders firmierende „Wirtschafts­prüfungs­gesell­schaft“ sein! der Zeichnende bezeichnet sich aber auch als „Rechts­anwalt“ ! ) gelingt es nur einmal, die Straftat nachvollziehbar zu präzisieren: „Beleidigung“ , 1974 – ein Jurist würde noch angeben: (vermutlich) §185 StGB. Der Hinweis hierauf steht im „Bericht“ direkt nach der Nachricht wegen „Verdachts von sexuellen Vergehen an Minderjährigen“, der immerhin für eine Inhaftierung zu Untersuchungshaft genügt haben soll. Danach könnte von drei ( statt auf dem Rechenbildungsniveau der WAZ von zwei ) sexualbezogenen strafrechtlichen rechtskräftigen Verurteilungen zu sprechen sein.

Die Darlegungen im „Bericht“ legen mir als gewiss nahe, dass diese „Situation“ sehr bald 2001 den sogenannten „Personalverantwortlichen“ im General­vikariat Essen und eventuell, vermutlich auch auf Ebene Pfarrei (St. Joseph) ziemlich deutlich präzise und zutreffend bekannt war, nach – sich augenscheinlich als im Kern zutreffend erweisenden – „Gerüchten“ im Bereich St. Joseph auch nicht positionsmäßig „Verantwortlichen“, sondern schlichten Gemeindemitgliedern, insbesondere jenem „Ehepaar“ und weiteren Laien.

Ich betrachte nunmehr folgende zeitlich gestaffelte Verhaltenskomplexe:
a) 2001/2002
b) 2010, weil Bischof Dr. Overbeck dies als Moment seines Amtsbeginns und Kenntnis dem Grunde nach nennt, „zurzeit kein Handlungsbedarf“
c) 2019/2020.

Für 2002 und folgende Jahre kann ich bestens nachvollziehen und verstehen, auch billigen, dass das “Ehepaar“ besorgt war. Freilich – seit letzter Tat 1989 hatte “A.“ augenscheinlich keine (!) weitere sexualrelevante Missetat begangen, damit bis 2001 schon 12 Jahre lang, bis 2010 21 Jahre lang, bis 2015 26 Jahre lang, bis 2019 30 Jahre lang. Es hatte eine – gerichtlich auferlegte – Therapie, Psychotherapie über mehr als 3 Jahre gegeben, 1990 – 1993. Im Rahmen der gezielten Aufklärung 2002 trug der konkret behandelt Habende eine „nervenärztlich-psychotherapeutische Stellungnahme“ auf Befragen und Anforderung vor. Therapie „mit gutem Erfolg beendet“.

Die als Ergebnis vorgetragene Aussage ist eindeutig:

„gegenwärtig keine Gefahr, die von Herrn A. ausgehen könnte“.

Mir scheint, dass es weniger auf eine Bezeichnung als „Gutachten“, „Stellung­nahme“ oder „Bericht“ ( 12.11.2020) ankommt, sondern darauf , was ein approbierter Arzt unterschreibt als seine fachkundige Aussage. Wie man im Vergleich zu den Auslassungen des Bischofs vom 16.11.2020 erkennt, bürgt auch Quantität von mehr als „knapp mehr als eine Seite“ (vgl. Bericht S. 6) mitnichten für relevante oder gar bessere Qualität.

Ich selbst werte es so, dass gerade wegen der von den „Ehepaaren“ unternommenen und vermutlich permanent unterhaltenen örtlichen „Überwachung“ des Hw. Herrn A das Ausbleiben jedweden neuen Vorwurfs, bis 2010, bis 2015 und bis 2019 (nur der Liebe Gott weiß alles!) ein starkes realfaktisches Indiz dafür ist, dass Hw. A 2001 – 2015, insbesondere in Wattenscheid, NICHTS an Vorwerfbarem getan hat.

Wohl hat er priesterlichen Dienst getan. Diesen ermöglicht zu haben, ehrt alle Beteiligten, insbesondere die „Ehepaare“, aber auch die „Personal­verant­wort­lichen“. Dabei bleibe ich, auch wenn ich eine gewisse Schlitzohrigkeit nicht übersehe – nun, jedenfalls keine bistümlich förmliche Beauftragung „i.b.D.“. „Man kann ja nie vorsichtig genug sein – und die Akten sollen sauber bleiben.“

Hut ab! Lobende Anerkennung und Ehre, wem Ehre gebührt (bei sorgsam differenzierender Betrachtung auch dem Bischof für den Brief vom 16.11.2020: a) richtige Adressierung S. 1 „ph“ b) Schlussabsatz mit Segenswünschen).

Ihnen Allen gesegnete Neues Kirchenjahr und Adventszeit.

Egon Peus

QUELLE:

Bericht der Kanzlei „axis“:

https://www.bistum-essen.de/fileadmin/relaunch/Meldungen/PDF_fuer_Meldung/Untersuchungsbericht_Causa_A.__final.pdf

 


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