Wer einen Zukunftsprozess in der Kirche gestalten will, an dessen Ende verbindliche Beschlüsse stehen sollen, das eine oder andere lieb gewordene Gebäude aufzugeben, meist Kirchen, begibt sich auf ein schwieriges Feld.
Nach der Entscheidung
Diejenigen, die etwas aufgeben sollen, werden nicht verzeihen. Vor allem, wenn sie sehen, dass andere – vermeintlich – nichts aufgeben. Warum kann man die Lasten nicht gleichmäßig auf alle Schultern verteilen, lautet der häufigste Einwand.
Ein anderer Einwand lautet: warum wird X aufgegeben, Y aber nicht? Welches sind denn die genauen Kosten?
Ein Argument, das ebenfalls kaum verstanden wird, ist: für alles ist nicht mehr genug da, also muss an einigen Ecken etwas wegfallen, wo auch immer. Schmerzhafte Einschnitte seien alternativlos.
Es hilft auch nichts, vorab zu bekunden, es werde keine Gewinner und Verlierer geben. Es werden sich immer Verlierer finden und sie wollen auch nicht, dass man sie irgendwo „abholt“ und mit ihnen „trauert“ – sie wollen einfach nicht verlieren.
Gute Absichten
Die besten Vorsätze sind ja da.
1. Bei Entscheidungen finden Anhörung und Beteiligung statt. Alleingänge werden vermieden, und soweit möglich werden (repräsentativ) Betroffene einbezogen. Widersprechende Argumente und Interessen werden berücksichtigt. Wenn es sinnvoll ist, werden beteiligte Personen zu Verschwiegenheit und Diskretion verpflichtet.
2. Es wird besonderes Augenmerk auf die geistliche Fundierung von Entscheidungsprozessen gelegt. Zum Beispiel durch Phasen der Stille, des Zuhörens und gemeinschaftlichen Abwägens oder durch die Einbeziehung der Heiligen Schrift.
3. Die Verständigung erfolgt in einem Miteinander, das Anerkennung, Verbindlichkeit und Wertschätzung erkennen lässt. Es wird über widerstreitende Interessen, über empfundene Beharrungstendenzen oder über Versuche, primär die eigenen Interessen zu sichern, gesprochen.
4. Die an Verständigungsprozessen Beteiligten können über nötige Informationen und das notwendige Wissen verfügen. Es gibt Maßnahmen zur aktiven Information über Sachverhalte, Zusammenhänge und die Hintergründe geltender Regelungen.
5. Einer abschließenden Entscheidung geht eine Zeit der Erprobung voraus, während der die Entscheidung anhand von vorher bestimmten Kriterien überprüft wird.
QUELLE: Erzbistum Paderborn. Aufgabe von Gebäuden… Seite 36/37.
Problemursachen
1. Christen tun sich mitunter schwer damit, Meinungsverschiedenheiten einzugestehen und auszuhalten. Das kann dazu führen, dass Streit nicht offen miteinander ausgetragen wird, sondern verdeckt schwelt. Wo aber über unterschiedliche Positionen nicht gesprochen wird, fällt es schwer, aufeinander zuzugehen. Oft bricht ein Konflikt umso heftiger aus, je länger er „unter der Decke“ gehalten wurde (a.a.O. Seite 42).
2. Christen haben es gerne, wenn in der Presse ein Bild der Harmonie zu finden ist: Alle ziehen an einem Strang und fühlen sich gemeinsam auf dem Weg. Für Hauen und Stechen ist da kein Platz.
3. Außerdem sollen Beratungen am liebsten immer zielstrebig verlaufen. Für Schleifen, Windungen, Drehen im Kreise und sogar Rückkehr zum Nullpunkt gibt es keinen Raum. Dabei erfordert gemeinsames Lernen oft genug genau das.
4. Man verbringt ohnehin schon sehr viel Zeit in Besprechungen, Gremien und Ausschüssen. Daher ist die Zeit kostbar und man möchte gerne den Abgabetermin einhalten.
5. An Delegation von Entscheidungen haben sich Katholiken schon sehr gewöhnt. Man muss ja nicht selbst jedes Detail verstehen und die Logik des Großen und Ganzen muss einem auch nicht immer klar sein. Was aber notwendig wäre. Jedenfalls dann, wenn die Konsequenzen dramatisch sind.
6. Wenn es um Geld geht, winken viele ab und ziehen sich lieber auf das pastorale Feld zurück. Von Buchhaltung verstünden sie eh nichts, sagen viele; daher mögen das andere durchdenken. Was sich aber spätestens dann als Irrtum herausstellt, wenn nicht mehr alles so „glatt“ läuft wie früher.
Was kommt dabei heraus?
Das dicke Ende kommt aber unvermeidlich am Schluss. Man kann sich bemühen und sämtlich Kommunikationskanäle heiß laufen lassen. Man kann Ansprechpartner und Beauftragte ernennen. Die Internetseite kann wirklich ALLES dokumentieren: Protokolle von Umfragen, Workshops, Visionen ohne Zahl. Es wird nicht reichen, wenn man die finalen Schritte bis zur wirklichen Entscheidung nicht exakt plant.
Denn: man erreicht niemals mehr als 5% bis 10% der Kirchensteuerzahler, also der nominellen Kirchenmitglieder. Über 90% werden also hinterher enttäuscht sein und in der Regel kein Verständnis haben. Das muss nicht so sein und man kann etwas dagegen tun!
Wie wird eine akzeptierte Entscheidung erreicht?
Transparenz
Verschlossene Türen müssen früh geöffnet werden. Es muss rechtzeitig publik werden, über welchen Entwurf die zur Entscheidung befugten Gremien abstimmen werden.
Gründe und Vergleiche
Die aufzugebenden Gebäude müssen genau mit den dafür maßgeblichen Gründen benannt werden. Und auch Vergleiche von Gebäude X gegen Gebäude Y sollten nicht gescheut werden. Klar, die Pfarrkirche ist meistens „gesetzt“. Aber warum eigentlich? Es hat schon Pfarreien gegeben, die ihre Pfarrkirche geändert haben.
Bekanntes Modell befolgen
Am besten übernimmt man insgesamt ein bekanntes Modell, etwa das Gesetzgebungsverfahren im Land oder Bund. Hier wird ein Gesetzesentwurf in einem Ausschuss erarbeitet und das Plenum stimmt nach zwei oder drei Lesungen zu. Die Lesungen sind öffentlich. Die Entwürfe sind bekannt. Das Plenum selbst kann Änderungsanträge einbringen und darüber abstimmen.
Der Landtag NRW hat sein Gesetzgebungsverfahren hier beschrieben. Es ist ein Modell, welches weitgehend bekannt ist und in der Öffentlichkeit sehr gut verstanden wird.
Zeit nehmen
Es gibt keine „verlorene Zeit“. Die Gemeinde hat die Chance, vor jeder Lesung den aktuellen Entwurf zu bewerten und zu diskutieren und über ihre Repräsentanten in die Gremien hineinzuwirken und anzuregen, dass ihre gewählten Vertreter dort Anträge stellen. Ob die Vertreter dies jedoch tun und mit welchem Inhalt, entscheiden diese jedoch frei nach ihrem eigenen Gewissen.
Normalerweise ist die zweite (oder dritte) Lesung mit keinen weiteren Anträgen mehr verbunden und unmittelbar im Anschluss kann die Abstimmung stattfinden.
Sollte sich der Entwurf jedoch als so umstritten herausstellen, kann das Entscheidungsgremium ihn auf jeden Fall an die Arbeitsebene zurück überweisen.
Verbindlichkeit
Es wäre ratsam, das Abstimmungsverfahren im Zukunftsprozess von Anfang an zu beschreiben und verbindlich zu machen. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass die örtlichen Entscheidungsgremien ihr Rad selbst erfinden müssen. Dadurch wird es selten demokratischer. Selbst wenn sie meinen, sie könnten vieles abkürzen, können dabei Fehler entstehen, die man am besten vermeidet.
Der schlimmste aller Fälle
Völlig fatal wäre es, wenn bis zuletzt ein Zwang zur Vertraulichkeit aufrecht erhalten würde. Es ist nachvollziehbar, wenn die Entwürfe in den Arbeitsgruppen vorerst vertraulich behandelt werden. Sobald aber der finale Entscheidungsprozess einsetzt, gibt es keinen guten Grund mehr, den Wortlaut des Entwurfs nur einem begrenzten Kreis von Gremienmitgliedern, welche die Entscheidung zu treffen haben, bekannt zu geben.
Es reicht keineswegs aus, wenn die Besetzung der Arbeitsebene paritätisch erfolgte und sogar alle Interessierten eingeladen wurden. Solche Einladungen erreichen immer nur einen ganz engen Kreis und sind in ihren Konsequenzen meist auch nicht wirklich zu durchschauen. Ein Hinweis auf „verpasste Chancen“ ist kein Ersatz für das rechtzeitige Öffnen der Türen am Ende.
Ganz und gar undenkbar wäre es, die Gemeinde bis nach der Entscheidung der Gremien im Unklaren zu lassen und sie erst nach der Gremienentscheidung in einer öffentlichen Versammlung in Kenntnis zu setzen. Sie vor vollendete Tatsachen zu stellen. Das wäre Gutsherrenart und keinesfalls mit der Mündigkeit von Gemeindemitgliedern zu vereinbaren. Selbst wenn die abstimmenden Gremienmitglieder alle beizeiten demokratisch gewählt waren, so wäre dieser Weg also solches doch in Summe eindeutig undemokratisch und passt nicht in unsere Zeit, welche ohne Weiteres über die notwendigen Kommunikationsmittel verfügt.