Es geht um viel Geld und zwar um die Finanzen der katholischen Kirchengemeinden in NRW, insgesamt ein Milliardenbetrag. Die fünf Bistümer in NRW – Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn – wollen das bisher geltende staatliche Gesetz für die Verwaltung der Finanzen der Kirchengemeinden durch neue, gemeinsam abgestimmte innerkirchliche „Gesetze“ ablösen. Und dazu muss der Landtag ein neues neutrales „Rahmengesetz“ beschließen, welches den Bistümern diesen Freiraum gibt.
Eigentlich kann niemand etwas dagegen haben, wenn die Bistümer ihre „innerkirchlichen“ Angelegenheiten selbst regeln, ohne dass der Staat eingreift oder Vorgaben macht. Die Kirchen betreiben jedoch eine große Anzahl von Einrichtungen, die überwiegend keineswegs von ihnen, sondern vom Staat, finanziert werden. Es ist daher durchaus im öffentlichen Interesse, wie darüber entschieden wird. Ebenso, ob die Kirchenmitglieder in ihren Rechten gegenüber ihren Leitungen weiterhin so eingeschränkt bleiben wie in der Vergangenheit, wo jeder Bischof als fürstlicher Landesherr absolute Gewalt über seine Verwaltung hatte.
Wir sprechen vom Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Die neuen bischöflichen Regelungen sollen mit dem Segen des neuen Landesgesetzes jedoch genau so autokratisch sein wie das alte, in seinem Ursprung noch aus preußischer Zeit stammende Gesetz von 1924. Ein „Sprung“ in eine moderne Gegenwart ist dies nicht.
Die SPD Fraktion hat beantragt, dass es vor der Abstimmung über das Gesetz doch eine Anhörung dazu geben wird. Der von den fünf Bistümern so sorgsam intern abgesprochene Entwurf wird also doch noch einmal durchleuchtet.
Quellen:
domradio.de. katholisch.de. Kirche+Leben. Evangelische-Zeitung. Neues Ruhrwort.
Bistum Aachen. Bistum Essen. Erzbistum Köln. Bistum Münster. Erzbistum Paderborn.
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