Hinkende Trennung von Staat und Kirche

Es geht um viel Geld und zwar um die Finanzen der katholischen Kirchen­gemeinden in NRW, insgesamt ein Milliardenbetrag. Die fünf Bistümer in NRW – Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn – wollen das bisher geltende staatliche Gesetz für die Verwaltung der Finanzen der Kirchen­gemeinden durch neue, gemeinsam abgestimmte innerkirchliche „Gesetze“ ablösen. Und dazu muss der Landtag ein neues neutrales „Rahmengesetz“ beschließen, welches den Bistümern diesen Freiraum gibt.

Eigentlich kann niemand etwas dagegen haben, wenn die Bistümer ihre „innerkirchlichen“ Angelegenheiten selbst regeln, ohne dass der Staat eingreift oder Vorgaben macht. Die Kirchen betreiben jedoch eine große Anzahl von Einrichtungen, die überwiegend keineswegs von ihnen, sondern vom Staat, finanziert werden. Es ist daher durchaus im öffentlichen Interesse, wie darüber entschieden wird. Ebenso, ob die Kirchenmitglieder in ihren Rechten gegenüber ihren Leitungen weiterhin so eingeschränkt bleiben wie in der Vergangenheit, wo jeder Bischof als fürstlicher Landesherr absolute Gewalt über seine Verwaltung hatte.

Wir sprechen vom Kirchen­vermö­gens­verwal­tungs­gesetz (KVVG). Die neuen bischöflichen Regelungen sollen mit dem Segen des neuen Landesgesetzes jedoch genau so auto­kratisch sein wie das alte, in seinem Ursprung noch aus preußischer Zeit stammende Gesetz von 1924. Ein „Sprung“ in eine moderne Gegenwart ist dies nicht.


Die SPD Fraktion hat beantragt, dass es vor der Abstimmung über das Gesetz doch eine Anhörung dazu geben wird. Der von den fünf Bistümern so sorgsam intern abgesprochene Entwurf wird also doch noch einmal durchleuchtet.

Quellen:

domradio.de. katholisch.de. Kirche+Leben. Evangelische-Zeitung. Neues Ruhrwort.

Bistum Aachen. Bistum Essen. Erzbistum Köln. Bistum Münster. Erzbistum Paderborn.


Worum geht es?

Die Macht der Bischöfe könnte durch das neue Gesetz noch größer werden. Zum Beispiel können sie flexibler als bisher die Um- und Neugestaltung von Kirchengemeinden vornehmen. Es fehlt ein unabhängiges Gremium, das diese große Macht kontrolliert.

Es gibt einen Kirchensteuerrat, der bereits nach dem alten Gesetz die Finanzen eines Bistums kontrolliert. Der Kirchensteuerrat ist mehrheitlich durch von Kirchenmitgliedern gewählte Kirchenvorstände besetzt, also demokratisch legitimiert. Dieser Rat könnte auch für die vorgenannte Kontrolle sorgen.

Nach dem alten und dem neuen Gesetz fehlt außerdem die Möglichkeit des Rechtsweges über Verwaltungsgerichte, wie es das für kirchlichen Datenschutz und Arbeitsrecht bereits gibt.

Die Abgeordneten im Landtag NRW dürfen dieses Gesetz nicht zulassen.

Kirchenvorstand

Das Gesetz soll auch den rechtlichen Rahmen bilden für Entscheidungen der Kirchenvorstände (KV) über kirchliche KiTas, Krankenhäuser, Pflegeheime etc. Diese sind soziale Einrichtungen, die nicht nur von Kirchenmitgliedern genutzt werden. Der Staat – keinesfalls die Kirchen, wie sie immer behaupten – finanziert den Großteil ihres Betriebes. Sie sind für alle Bürger wichtig. Es kann nicht sein, dass Entscheidungen darüber ohne eine unabhängige Kontrolle bestimmt werden und allein in der Hand von wenigen Personen liegen, die in Kirchenvorständen und Generalvikariaten arbeiten.

Die parallel in Kraft tretenden Entwürfe der Bistümer wollen die Arbeit der Kirchenvorstände marginal modernisieren: das betrifft aber hauptsächlich neue vierjährige Amtszeiten, wer den Vorsitz führt, die Nutzung des Internets und die paritätische Besetzung mit Frauen und Männern.

Im Übrigen gilt aber weiter die alte Geheimhaltung. Das Gremium tagt weiter hinter verschlossenen Türen und seine Protokolle werden nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für die Haushaltsentwürfe und Jahresabschlüsse. Von wahrer Transparenz ist man nach wie vor meilenweit entfernt.

Petition

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form droht ein weiterer Missbrauch von Macht, und zwar Macht über das Geld der Gläubigen. Die Kirche lernt nicht aus den Skandalen. Das neue Gesetz betrifft alle Bürger des Landes, nicht nur die Katholiken.

Es gibt eine Petition gegen das geplante neue Gesetz, welche eine Initiative aufgesetzt hat, die aus dem Bistum Aachen stammt.

Bitte unterschreiben Sie: gegen den Missbrauch von Macht über Finanzen der Kirchengemeinden.

Auch der Deutschlandfunk hat sich mit dem Thema beschäftigt. Hören Sie sieben Minuten zu: Bischofsmacht über den Mammon.

Bistum Essen

Im Bistum Essen findet sich auf der Homepage des Bistums der Bericht: Weitere Etappe zum neuem Vermögensverwaltungsgesetz erreicht. Darin lesen Sie, dass im Kirchenvorstands-Recht nur folgende neue Regelungen vorgesehen sind: (hier weiterlesen)

  • Amtszeiten: Es erfolgt eine Verkürzung von sechs auf vier Jahre.
  • Rollierendes System: Das System, wonach alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheidet, wird abgeschafft.
  • Zusammensetzung: Der Kirchenvorstand muss nur noch aus mindestens fünf gewählten Mitgliedern bestehen, dazu kommen der Pfarrer und eine aus dem (G-)PGR entsandten Person. Eine Konkretisierung zur Zahl der gewählten Mitglieder erfolgt in der neuen Wahlordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit zur Abweichung vorsieht.
  • Einladung: Zu Sitzungen muss nicht mehr schriftlich eingeladen werden; die Einladung kann per E-Mail erfolgen.
  • Digitalisierung: Virtuelle (Hybrid-)Sitzungen sollen eine reguläre Möglichkeit werden. Das Wahlverfahren könnte perspektivisch auch als Online-Abstimmung erfolgen.
  • Wahlmodalitäten: Auf den Vorschlagslisten ist auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Geschlechter zu achten.
  • Öffnung des „territorialen Prinzips“: Auch Personen, deren Erstwohnsitz sich nicht in der Gemeinde befindet, die sich dort aber engagieren und beheimatet fühlen, können zukünftig wählen und gewählt werden.
Das ist eindeutig zu wenig!

Schön, dass E-Mail und Video-Konferenzen möglich werden und Abstimmungen auch online zulässig sind, aber was ist mit der Transparenz? Etwa so:

  • Einladung und Tagesordnung werden grundsätzlich öffentlich – etwa im Internet – einschließlich Beschlussunterlagen, bekannt gemacht
  • Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich; nur einzelne Punkte der Tagesordnung können mit Begründung vertraulich sein
  • Beschlüsse und Protokolle sind grundsätzlich öffentlich
  • Haushalt und Jahresabschluss werden grundsätzlich im Internet veröffentlicht
  • Unterausschüsse folgen denselben Regeln
Die Zukunft muss anders aussehen

Bis ins 19. Jh. wurden Bischöfe noch wie Landesfürsten angesehen, denen eine Anzahl von geheimen Räten und Gremien verantwortlich war. Solche Zeiten sollten vorbei sein. Alle Räte und Gremien sollten den Kirchenmitgliedern verantwortlich sein. Die Landesregierung sollte Gemeindemitgliedern Rechte geben, welche nicht geringer sind als von Mitgliedern eines gewöhnlichen Vereins. Kirche ist kein geschützter Raum, der seine eigene Geheimhaltung ausübt.

Dieses Thema geht alle an: alle, die Kirchensteuern bezahlen, nicht nur Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte. Anstatt mehr Machtkontrolle durch Partizipation einzuführen, wie beim Synodalen Weg gefordert, dürfen autokratische Strukturen nicht länger ausgebaut werden.

Auch die Tatsache, dass die Kirchen ihre Statuten und inneren Normen weiterhin als „Gesetze“ bezeichnen dürfen, gehört aufgehoben. „Gesetze“ sollten dem demokratisch gewählten staatlichen Gesetzgeber vorbehalten sein. Alles andere ist Verwirrung.

Bisher gelang es den Bistumsspitzen, die neuen Entwürfe ohne die wirkliche Aufmerksamkeit der katholischen Öffentlichkeit, auch der Presse, voranzutreiben. Ja – die Ehrenamtlichen sind durch Rundschreiben aufgefordert worden, sich zu äußern. Viel Resonanz, auch bei weniger aktiven „normalen“ Kirchenmitgliedern, scheint es nicht gegeben zu haben.

Nur durch gezielte Aufklärung und politischen Unmut von der Basis der Gläubigen aus lässt sich jedoch eine sich anbahnende unheilvolle Entwicklung aufhalten.


QUELLEN

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Markus Ogorek (Köln).

Bistum Münster: Kirchenvorstand.

katholische.de: NRW schafft preußisches Kirchenvermögensgesetz ab.

katholisch.de: Finaler Entwurf liegt vor.

katholische.de: Wieviel Macht nehmen sich Bischöfe?

katholische.de: Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Kirche.

Gesetzentwurf der CDU und Grünen.

Landtagsdrucksache.

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