Die wirtschaftliche Seite des PEP

Innerhalb des PEP wurde den Pfarreien im Bistum Essen die Aufgabe gestellt, ihre pfarrlich notwendigen Gebäude fest­zulegen und eine Planung zu erarbeiten, wie diese unter bestimmten Rahmen­bedingungen wirtschaftlich unterhalten werden können, auch nach 2030.


Dies ist eine extrem kurze Zusammenfassung. Viele Menschen, mit denen man sich über das Votum unterhält, fragen: „Kann man nicht kurz und knapp sagen, worum es denn im Kern wirklich geht?“ Genau das soll hier versucht werden. Nur von der wirtschaftlichen Seite her! Die pastorale Seite wurde ja in einer anderen Studie bereits beleuchtet. Andererseits birgt die Kürze die Gefahr, dass Experten Punkte entdecken, die entweder ausgelassen sind oder zu kurz dargestellt werden. Bitte nutzen Sie die Kommentare für Ergänzungen und Korrekturen.

Vorgeschichte des PEP

  1. Die Kirchensteuer war in NRW auf­grund preußischer Gesetzgebung, die bis 1875 zurückging, bis 1950 eine reine Ortskirchensteuer, welche nur für den Finanzbedarf der eigenen Gemeinde in unterschiedlichen Höhen erhoben werden durfte. Die örtlichen Kirchengemeinden (Pfarreien)  bezahlten davon ihre Pfarrer und unterhielten ihre Gebäude. Das Bistum bekam die Gebühren für bestimmte Amts­handlungen (Kathedral­abgabe) und einen kleinen Anteil für die wenigen gemeinsamen Aufgaben.
  2. In 1950 schuf das Land NRW und die übrigen Länder der jungen BRD die gesetzlichen Grundlagen (siehe S. 32) für eine neue diözesane Kirchensteuer. Seit 1950 nutzen die Diözesen die vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlmöglichkeit. Alle haben sich – wen wundert es – dafür entschieden, die Ortskirchensteuer abzuschaffen. Die Kirchensteuer geht seitdem in einheitlicher Höhe an die Bistümer, welche den Pfarreien die notwendigen Mittel in Form sog. Schlüsselzuweisungen bewilligen.
  3. Im Gegenzug stellen seitdem die Bistümer die Mittel für die Besoldung der Seelsorger und für die Baulasten (Instandhaltung).
  4. Die Pfarreien sind im Grundbuch als Eigentümer ihrer Grundstücke und Gebäude eingetragen. Die Verwaltung des Kirchenvermögens obliegt den örtlichen Kirchenvorständen aufgrund eines bis 1924 zurück gehenden Gesetzes über die Ver­waltung des katholischen Kirchen­vermögens, ist also nicht in der Zuständigkeit des Bistums.
  5. Abweichend vom privaten und vom gewerblichen Bereich waren im kirchlichen Bereich für den Erhalt der Immobilien (Baulast) also nicht deren Eigentümer zuständig, sondern eine andere Körperschaft (Bistum). Es gibt sogar (historische) Fälle (St. Ludgerus Essen-Werden), wo das Land NRW noch an den Baulasten beteiligt ist, teilweise sogar in voller Höhe (Patronat).
  6. Die Finanzierung der Baulasten bei den Bistümern erfolgte traditionell nicht durch Kapitalbildung, also nicht durch „Ansparen“ von Rücklagen, sondern durch Mittel aus dem jeweils laufenden Haushalt des Bistums. Das hat Ähnlichkeit mit dem Umlageverfahren der deutschen Rentenversicherung. In Zeiten wachsender Einnahmen sind solche Verfahren angenehm, bei stagnierenden oder zurückgehenden Einnahmen treten ernste Probleme auf. Das ist nicht neu. Das Verfahren setzt (idealerweise) auch eine gewisse Ausgabendisziplin voraus und sollte nicht für die Erfüllung „jedes“ Wunsches mißbraucht werden.
  7. Baumaßnahmen wurden langfristig von Pfarrei und Bistum gemeinsam geplant und eine Selbstbeteiligung der Pfarrei von bis zu 20% war üblich.
  8. Das Verfahren war der damals üblichen kameralistischen Buchführung angepasst. Die öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen) verfuhr ebenso. Für öffentliche Gebäude, Brücken, Straßen und Plätze wurden auch keine Rücklagen gebildet. Allerdings kann der Staat (im Gegensatz zur Kirche) mit seiner hohen Verschuldung nicht als gutes Vorbild angesehen werden. Kameralistik sah Bildung von Rücklagen im Allgemeinen nicht vor. Es ist eine schwierige Frage, wie man große Mittel zuverlässig über lange und wirtschaftlich unsichere Zeiträume übertragen kann. Sie wurde von der Wirtschaftswissenschaft noch nicht abschließend beantwortet.
  9. Seit 2010 haben die ersten Bistümer (Essen seit 2011) die Kameralistik aufgegeben und die Doppelte Buchführung nach Handelsgesetzbuch (HGB) eingeführt. Hier ein Vergleich. Sie ließen ihre Jahresabschlüsse wie große Unternehmen der Privatwirtschaft von Wirtschaftsprüfern testieren und veröffentlichten sie.
  10. Die Pfarreien im Bistum Essen arbeiten seit 2015 mit Doppelter Buchführung. Sie hatten bis dahin in der Regel immer (mehr oder weniger) ausgeglichene Haushalte. Sie veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse bis heute aber noch nicht, obwohl sie dies nach dem Standard für „kleine Kapitalgesellschaften“ durchaus könnten und sollten.

    Auswirkungen des PEP

  11. In den Vorgaben des PEP (S. 9 und 10) stehen folgende Annahmen bzw. Vorgaben:
    1. Die Zuweisungen aus der Kirchensteuer bleiben konstant.
    2. Bestimmte Arten von Sachkosten und die Personalkosten steigen in bestimmten Raten. Ebenso Mieteinnahmen. Erträge aus Spenden und Kollekten gehen dagegen zurück.
    3. Die Bauvorsorge (Baulast) geht vom Bistum auf die Pfarreien über und zwar (pro Jahr):
      • 43.000 € für eine große historische Kirche
      • 25.000 € für eine kleine historische Kirche
      • 19.000 € für eine Nachkriegskirche
      • 0,7% der Herstellkosten für Gemeindeheime und Pfarrhäuser
  12. Mit dem Übergang der Bauvorsorge wird das bisher geübte Umlageverfahren aufgegeben. Möglich wird dies durch die größere Leistungsfähigkeit der doppelten Buchhaltung. Die Pfarreien sollen zweckgebundene Rücklagen bilden. Sie werden dazu mit in dieser Höhe bisher völlig unbekannten 6stelligen Beträgen belastet. Siehe Fußnote 1. Jedoch ist der Begriff „Rücklage“ nicht korrekt. Die Zweckbindung besagt zweifelsfrei, dass es sich richtigerweise um „Rückstellungen“ handelt. Diese im Alltag häufig angetroffene Verwirrung wird vom Bistum nicht entwirrt. 
  13. Während (echte) Rücklagen aus dem erzielten Gewinn gebildet werden, führt die Bildung von Rückstellungen zu einem zu buchenden Aufwand und dadurch entstehen buchhalterisch Fehlbeträge (Bilanzverluste) in den Pfarreien. Rücklagen können die Pfarreien nicht bilden, da sie normalerweise ausgeglichene Haushalte haben und keine gewinne erzielen..
  14. Die Fehlbeträge (Bilanzverluste) sollen durch neue Zuweisung von Mitteln des Bistums (Mitfinanzierung der Instandhaltung), welche ebenfalls im PEP definiert werden, teilweise wieder aufgefangen werden, und zwar 4,12€ pro Katholik, 100€ pro km2 Fläche und 5.000€ pro muttersprachliche Gemeinde. Die neuen Mittel sind jedoch auf 4 Mio im Jahr begrenzt und decken nicht alle Fehlbeträge. Siehe Fußnote 2.
  15. Unternehmen der Privatwirtschaft tragen zwar auch durch Rücklagen (genauer: Rückstellungen) Vorsorge für ihre eigenen Immobilien, aber es ist gesetzlich keinesfalls zwingend, dass auch im kirchlichen Bereich so verfahren wird. Die Privatwirtschaft kennt nicht so lange Lebensdauern wie von Kirchen.
  16. Die Pfarreien können sich nur dadurch von den verbleibenden Fehlbeträgen befreien, dass sie ihre Baulasten verringern, also aus der Vorsorge herausnehmen. Somit ist deren Erhaltung nicht mehr gesichert. Die übrigen Kostensteigerungen können die Pfarreien durch gewohnte Sparmaßnahmen und geplanten Personalabbau vergleichsweise einfach in den Griff bekommen.
  17. Pastorale Gegebenheiten der davon betroffenen Gebäude und ihrer Gemeinden werden dabei von den Pfarreien zum  allergrößten Teil nicht in besonders detaillierter und nachvollziehbarer Weise bewertet, sondern fast überall nur das erwünschte rechnerische Endergebnis. Siehe Fußnoten 3 und 4.
  18. Alle Pfarreien sind in gleichartiger Weise von diesem Verfahren betroffen und sie reagieren fast identisch: fast überall werden etwa zwei Dittel der Gebäude als nicht von der Kategorie „A“ zukünftig von der Erhaltung ausgenommen. Nur eine traut sich zu, von fünf Kirchen vier als A-Kirchen zu halten. Die Pfarreien beabsichtigen, in Immobilienprojekten mit Partnern Lösungen für den Gebäudeerhalt zu finden, oder die Gebäude zu veräußern.
  19. Es gibt kein Votum einer Pfarrei, welches diese rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge transparent darstellt. Siehe Fußnote 3.
  20. Es gibt keine Pfarrei, deren Gremien es versucht oder die Absicht haben, mit dem Bistum über alternative Finanzmodelle zu sprechen. Siehe Fußnote 5.
  21. Es gibt in den Pfarreien nur schwachen Protest gegen das in den Voten niedergelegte Vorgehen. Es gibt örtlich begrenzte Widerstände, wenn bislang aktive und lebendige Gemeinden ihre Kirche nur noch begrenzte Zeit behalten können, bis der Haushalt ihre Aufgabe erzwingt. Die Erhaltung der pastoralen Standorte in umgebauten Gemeindesälen wird von den Betroffenen, die keine A-Kirche mehr haben, negativ bewertet.
  22. Die Widerstände argumentieren nicht juristisch mit Treu und Glauben, Gewohnheitsrecht o. ä. und auch nicht betriebswirtschaftlich mit Alternativmodellen. Sie versuchen statt dessen mit Fundraising (Fördervereine) und Sparprogrammen (Energie, Reinigung) die Deckungslücken zu schließen.
  23. Die Pfarreien haben sich teilweise intensiv mit dem Gebäudezustand (Verfall) beschäftigen müssen. Auch mit rückgehender Nutzung (Leerstand). Die Aufgabe bestimmter Immobilien ist daher zum Teil durchaus zu rechtfertigen.
  24. Die Abstimmung des Angebots an den Bedarf wurde bisher noch vernachlässigt. In unseren 262 Kirchen stehen etwa 90.000 Plätze zur Verfügung, von denen selbst an guten Sonntagen maximal 60.000 gebraucht werden. Bessere Daten wären nötig. Auch für die Nutzung von Gemeindeheimen publizieren die Voten so gut wie keine Daten. Siehe Fußnote 6.


FUSSNOTEN

(1) Eine durchschnittliche Pfarrei im Bistum Essen ist 44 km2 groß, hat 18.200 Mitglieder und 6,2 Kirchen. Das würde 175.000 € bis 200.000 € für Rückstellungen erfordern. Der Anteil für Pfarrhäuser und Gemeindeheime ist mehr oder weniger nicht überschaubar. Zurück.

(2) Für die durchschnittliche Pfarrei (s.o.) ergibt sich rund 80.000 €. Zurück.

(3) Diese Aussage wird von bestimmten Pfarreien in Frage gestellt. In der Tat gibt es sehr große Unterschiede in den Vorgehensweisen und die Pfarreien haben sich unterschiedlich viel Zeit für die Bearbeitung der wirtschaftlichen Fragen genommen. Manche Pfarreien haben viele Infos im Vorfeld vor dem Votum gegeben und den internen Prozess kommuniziert. Jedoch fand am Ende wenig den Weg in das Votum. Zurück.

(4) Vermutlich gibt es hierbei kein „richtiges“ oder „falsches“ Ergebnis. Wenn es „vertretbar“ ist, reicht es auch. Allerdings sollte man das dann auch begründen. Zurück.

(5) Solche Modelle sind durchaus vorhanden. Siehe diesen Link: Verschiedene Wege nach Rom: Neuordnung der Finanzen. Zurück.

(6) Auch dies unter dem Vorbehalt, dass bestimmte Pfarreien das durchaus analysiert haben. Zurück.

QUELLEN

Voten: Alle 42 Voten unserer Pfarreien sind im originalen Wortlaut über diesen Link zu erreichen. Ihre Lektüre erfordert eine gewisse Anstrengung, ist aber unvermeidbar, wenn man eine eigen­ständige Meinung bilden will, die von keiner Autorität beeinflusst ist.

Vorgaben: PFARREI­PROZESSE Vom pasto­ralen Konzept zum Votum. Hier vor allem die Seiten 9 und 10. Die Pfarreien hatten Ein­füh­rungs­ver­anstal­tungen, die nicht weiter dokumentiert sind. Sie wurden laufend durch Beauftragte des Bistums beraten.


SCHLUSSWORT

Ökonomische Betrachtungen in einem so tief kirchlichen Prozess wie Pfarrei-Entwicklung – geht denn das? Muss das nicht irritieren oder provozieren? – Ja. Wenn Sie bis hierher gelesen haben, sind Sie vielleicht erstaunt oder sogar entsetzt, dass das alles auch mit Kirche zu tun hat. Wenn auch manche sagen werden, dass das doch „nur Geld“ sei. Sie vermissen den Glauben, das Gebet, Jesus Christus, seinen Auftrag, die Nächstenliebe und vieles andere mehr. Das ist doch der Kern unseres christlichen Daseins und sollte unbedingt im Zentrum stehen, sagen sie. Alles andere sei doch nur „Ballast“, den es möglichst schnell zu verringern gelte. Unsere (auch die wirtschaftlichen) Probleme rührten doch gerade daher, dass so viele wegblieben, oder weggingen, oder lau würden. Wenn wir diese wieder neu motivierten, dann sähe es wieder besser aus. In 1 Petr 3, 15 heißt es: „Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen … „. Wenn wir das in den wirtschaftlichen Fragen nicht tun wollen, weichen wir aus und sind nicht glaubwürdig. Allerdings geht das Petrus-Zitat so weiter: “  … , der nach der Hoffnung fragt, die euch erfüllt.“ Ich habe die Hoffnung, dass die PEP-Voten in einer breit angelegten Studie auch von der wirtschaftlichen Seite beleuchtet werden und das Bistum dafür den Auftrag erteilt.

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